Modernisierung Heizung

Damit die Heizungsmodernisierung zum Erfolg wird

Überprüfung des Heizungssystem© kzenon / Fotolia.com
Überprüfung des Heizungssystem© kzenon / Fotolia.com

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung der Warmwasser-Heizungsanlage sorgen Jahr für Jahr für die sichere Wärmeversorgung des Gebäudes. Im Laufe der Zeit ist jedoch auf Grund des Verschleißes und des technischen Fortschrittes eine Erneuerung der Heizungsanlage notwendig. Auch Überlegungen zur Senkung der Energiekosten sind dabei von Bedeutung. Umso ärgerlicher ist es, wenn sich nach dem Einbau einer neuen Heizung Mängel zeigen und angestrebte energetische Effekte nicht erreicht werden. Viele Fehler und Enttäuschungen sind vermeidbar, wenn die Sanierungsmaßnahmen gründlich fachmännisch vorbereitet werden. Ursache so mancher Mängel sind aber auch Fehler bei der Installation der Anlagenteile. BSB-Servicepartner Hartmut Wisatzke erklärt, worauf Hauseigentümer bei der Vorbereitung der Heizungsmodernisierung besonders achten sollten.

Heizlastberechnung unverzichtbar

Ein ganz wichtiger Punkt um die Heizungsanlage richtig zu dimensionieren ist die Berechnung der Heizlast nach DIN EN 12831. Diese kann durch einen Planer oder auch durch eine fachlich qualifizierte Heizungsbaufirma erfolgen. Dabei werden Raum für Raum die Wärmeverluste betrachtet, die durch die kalten Begrenzungsflächen der Räume und durch die Raumlüftung entstehen. Nach dem so ermittelten Wärmebedarf wird die Größe der Heizkörper ausgelegt. Zu beachten ist dabei, dass auch bauliche Veränderungen die Überprüfung des Heizungsbedarfs erfordern, so zum Beispiel Wärmedämmmaßnahmen oder der Einbau neuer Fenster. Die bedarfsgerechte Auslegung der Anlage ist für deren ordnungsgemäße Funktion sehr wichtig und kann teure Schäden vermeiden helfen.

Bedarfsermittlung nach „Erfahrungswerten“ untauglich

Die teilweise noch übliche Vorgehensweise, den Wärmebedarf nach „Erfahrungswerten“ zu ermitteln, ist nicht für die Heizungsauslegung geeignet und hat oft gravierende Folgen. Liegen bei der Dimensionierung der Anlage nur Annahmen bezogen auf die Flächen oder das Raumvolumen zugrunde, kann die Heizungsanlage zu gering oder auch zu groß bemessen werden. Zum Ausgleich einer zu geringen Auslegung werden höhere Vorlauftemperaturen für die Gesamtanlage notwendig. Für den oft installierten Brennwertkessel bedeuten diese höheren Vorlauftemperaturen, dass der Kessel bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen nicht mehr im Brennwertbereich arbeitet. Die gewünschte Energieeinsparung wird nicht erzielt. Eine andere Gefahr besteht darin, dass die Heizkörper in den Räumen zu groß oder zu klein eingebaut werden. Die Folge sind ungleichmäßig erwärmte Räume. Zu groß bemessene Heizungsanlagen verursachen unnötig hohe Investitionskosten. Die Vorlauftemperaturen sind in diesem Fall niedriger als notwendig. Die Räume werden leicht überheizt. Werden Standard- und Niedertemperaturkessel durch falsche Auslegung nicht ausreichend erwärmt, kommt es zur unerwünschten Kondensation innerhalb der Rauchgasführung. Als Folge können Korrosionsschäden am Kessel und am Schornstein auftreten. Bei gemauerten Schornsteinen führt die Kondensation von Wasser zur Schornsteinversottung.

Überlegen was zusammen passt

Gebäude und haustechnische Anlagen sind als Einheit zu betrachten. Bei älteren Gebäuden steht zunächst die Verbesserung der Dämmung im Vordergrund – am besten so, dass Neubauniveau erreicht wird. Erst danach machen Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung wirklich Sinn. Und auch da geht es nicht nur um den modernen Kessel.

Die meisten älteren Gebäude sind mit Heizkörpern ausgestattet, die ursprünglich mit relativ hohen Vorlauftemperaturen betrieben wurden. Können diese Heizkörper weiter betrieben werden? Bei guter Gebäudedämmung verringert sich die Gebäudeheizlast. Wird ein Brennwertkessel oder gar eine Wärmepumpe eingebaut sind geringere Vorlauftemperuren im System nötig. Die installierten Heizflächen müssen überprüft und gegebenenfalls gegen großflächigere Heizkörper ersetzt werden. Fußbodenheizungen oder Wandheizungen arbeiten als Flächenheizungen hingegen effektiv, wenn Wärmequellen ein geringes Temperaturniveau anbieten. Vorlauftemperaturen von unter 50 Grad, bereitgestellt durch Wärmepumpen oder andere Niedertemperaturheizquellen, sind hier gut einsetzbar.

Die Umrüstung auf Fußbodenheizung stößt im Bestand wegen des erforderlichen Fußbodenaufbaus an Grenzen. Die Industrie stellt für unterschiedliche Anwendungsfälle eine Reihe von Lösungen zur Verfügung. Sinnvoll ist hier, die richtige Lösung durch einen Heizungsfachmann gemeinsam mit einem Baufachmann für den konkreten Fall finden zu lassen.

Fehler bei Installation und Einregelung der Anlage vermeiden

Je Umfangreicher eine Heizungsanlage wird, desto wichtiger wird das hydraulische Zusammenspiel der einzelnen Komponenten. Werden beispielsweise Heizkessel, Solaranlage und möglicherweise noch ein wasserführender Kamin zusammengeschaltet, ist eine hydraulische Berechnung der Anlage unabdingbar. Auch für den hydraulischen Abgleich, der für jede neu installierte oder sanierte Heizungsanlage erforderlich ist, müssen die entsprechenden Berechnungen zur Ermittlung notwendiger Einstellwerte durchgeführt werden.

Moderne Heizungsanlage stellen heute immer größere Anforderungen an eine gute Vorbereitung und Durchführung baulicher Maßnahmen. Auch sind hierbei gesetzliche und technische Anforderungen einzuhalten. Planung und Kontrolle der Ausführung durch unabhängige Fachleute tragen dabei zur Vermeidung von Mängeln bei.

Dipl.-Ing. Hartmut Wisatzke, Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V.
Dipl.-Ing. Hartmut Wisatzke, Servicepartner des Bauherren-Schutzbund e.V.

Handwerker schuldet Erfolg

Sobald ein Handwerker beauftragt wird, kommt ein Werk­vertrag zustande. Das bedeutet, dass der Handwerker den Erfolg schuldet. Wichtig ist, dass bei der vertraglichen Vereinbarung der Leistungsumfang, der Fertigstellungstermin und die Höhe des Werklohnes eindeutig und verbindlich festgelegt werden. Das sollte schriftlich erfolgen – zumindest bei umfangreichen Aufträgen ist das dringend zu empfehlen. Die Erneuerung der Heizungsanlage gehört da sicher dazu. Damit wird späteren Streitigkeiten über Inhalt und Umfang des Auftrags vorgebeugt. Stellen sich Mängel heraus, ist dem Handwerker ausreichend Gelegenheit zu geben, sie zu beseitigen. Eine Mängelrüge sollte schriftlich erfolgen. Darin sind die Mängel konkret zu benennen, ihre Beseitigung unmissverständlich zu fordern. Vielfach befindet sich in den Geschäftsbedingungen von Hand­werksunternehmen die Regelung „Gewährleistung nach VOB/B“ oder „es gilt die VOB/B“. In Verträgen mit Verbrauchern sind solche Regelungen nicht wirksam. Die Dauer der Gewährleistung beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk in der Regel 5 Jahre nach BGB.

Weitere Informationen finden Interessierte in den BSB-Ratgebern „Kleines 1×1 der Heizungsmodernisierung“ und „Prüfsteine zum Handwerkervertrag“, die auf der Internetplattform des Vereins www.bsb-ev.de im Verbraucherservice unter dem Stichwort Ratgeber aktuell verfügbar sind und heruntergeladen werden können.

Kommentar hinterlassen

Click here to post a comment

Unser Tipp!

Online-Verantstaltungsangebot Bauherren-Schutzbund e.V.

Werbung