Sicherheitstechnik

Einführung der Rauchmelder-Pflicht in Berlin

Nach wie vor fehlen in vielen Wohnräumen lebensrettende Rauchmelder. Eine aktuelle Forsa-Umfrage stellt zudem deutliche regionale Unterschiede fest - auch in Bezug auf die Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften.
Nach wie vor fehlen in vielen Wohnräumen lebensrettende Rauchmelder. Eine aktuelle Forsa-Umfrage stellt zudem deutliche regionale Unterschiede fest - auch in Bezug auf die Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften.

In 13 Bundesländern ist in den Bauordnungen bereits vorgeschrieben, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren jeweils ein Rauchmelder hängen muss. Nun zieht Berlin als eines der letzten Bundesländer nach. So werden Rauchmelder in Wohnungen Pflicht. Der rot-schwarze Senat hat am 9. Dezember 2015 eine entsprechende Gesetzesänderung angestoßen.

Gesetz zur Rauchmelderpflicht tritt 2016 in Kraft

Der Einbau von Rauchmeldern in Berliner Neubau-Wohnungen soll ab 2016 Pflicht werden. Für Bestandswohnungen soll laut Gesetzentwurf eine Übergangsregelung gelten. Geplant ist hier, den Einbau der Rauchmelder ab 2020 vorzuschreiben. Derzeit wird die Gesetzesänderung von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorbereitet und steht vor Verabschiedung.

Erheblicher Nachholbedarf bei der Umsetzung der Rauchmelder-Pflicht

Obwohl die Pflicht bereits in vielen Bundesländern gilt, kennen die Vorschriften der Gesetzgeber immer noch zu wenige Immobilien-Besitzer oder interpretieren das Gesetz falsch. Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, ist die Ausstattungsquote regional sehr unterschiedlich. Während in Baden-Württemberg 50 Prozent der Wohnräume über Rauchmelder verfügen, sind es in Bayern nur 25 Prozent. In Niedersachsen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt schwankt die Ausstattungsquote zwischen 30 und 35 Prozent.

Die Kosten für den Einbau sind Betriebskosten

Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Vermieter. Die Kosten können aber auf die Mieter als Betriebskosten umgelegt werden. Die Rauchmelder-Pflicht gilt auch für selbstbewohntes Eigentum. Das ist oftmals nicht bekannt.

Rauchmelder sollten nicht wegen der gesetzlichen Pflicht eingebaut werden, sondern auch zum Selbstschutz für sich, seiner Familie und den restlichen Bewohnern des Hauses. Je mehr Wohnräume über einen Rauchmelder verfügen, desto geringer ist die Gefahr, an einer Rauchvergiftung zu sterben.

Fabian Möbis

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