Hausbau-Tipps

Bausachverständige in Großprojekten

Die DEKRA-Bausachverständige Kathrin Kosztyla auf der Baustelle im Rundgang mit der Bauherrschaft
Die DEKRA-Bausachverständige Kathrin Kosztyla auf der Baustelle im Rundgang mit der Bauherrschaft

In neuen Erschließungsgebieten mit Einfamilien- bzw. Reihenhaussiedlungen und vor allem im Geschosswohnungsbau ist die baubegleitende Immobilienprüfung von einem Bausachverständigen alleine nicht mehr zu bewältigen. Hier stellen wir Sachverständigenteams mit 1-3 Bausachverständigen, einem TGA-Sachverständigen und einem Elektro-Sachverständigen zusammen.

Die Anzahl der Begehungen werden individuell auf die Größe und Intensität der Baustelle festgelegt. Neben einem Kick-Off-Meeting gehören dazu auch themenbezogenen Teambesprechungen mit dem Bauherren zur Klärung von Sachverhalten. Im Vorfeld stellt der Bauherr/Auftraggeber die für die Bausachverständigen wichtigen Projektunterlagen zusammen. Die bei den Begehungen festgestellten Mängel oder Restleistungen werden neben einer jeweiligen Berichtserstellung in einem Mängelmanagement-Tool  eingepflegt, die interaktiv vom Bauherr, Generalunternehmer und den ausführenden Firmen genutzt werden können.

Bausachverständige beim Abmessen der Stützpfeiler © DEKRA
Bausachverständige beim Abmessen der Stützpfeiler © DEKRA

Zur Fertigstellung des Gebäudes erfolgt in der Regel seitens der DEKRA eine Begleitung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit dem Auftraggeber/Bauherrn, den Käufern sowie der Hausverwaltung und darüber hinaus kann auch jede einzelne Wohneinheit als Sondereigentum geprüft werden. Sofern eine Bescheinigung der „Abnahmereife“ durch einen zertifizierten Sachverständigen gewünscht wird, erweitert sich die Prüfung auf alle erforderlichen Revisionsunterlagen (Bestandsdokumentation) hinsichtlich Inhalt und Vollständigkeit. Je nach Begehungsergebnis können bedarfsweise Nachprüfungen dazu gebucht werden.

Immer beliebter ist die Installierung eines Sachverständigen bzw. einer Sachverständigenorganisation als Schiedsgutachter zwischen dem Bauherrn, der Baufirma und Erwerber/Mieter. Die Parteien einigen sich im Vorfeld vertraglich darauf, dass bei strittigen Auffassungen die DEKRA dazu geholt wird zur fachlichen Klärung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Über den Abschluss der Bauphase hinaus bietet die DEKRA in der sogenannten Gewährleistungsphase eine jährliche Leistungsüberprüfung zur Vertragserfüllung   der Gebäudemanagementfirmen  an. Zum Ende der Gewährleistungsphase empfehlen wir eine nochmalige Begehung als „Gewährleistungsbegehung“ mit Mängelerfassung, da bei komplexeren Bauvorhaben die Hausverwaltungen dafür keine Kapazitäten haben. Hierzu erfolgt dann die Beauftragung der DEKRA durch die Hausverwaltung bzw. Eigentümergemeinschaft oder auch durch den Bauherren, wenn dieser noch im Besitz der Immobilie ist. 

[box type=’normal’] Ihre Fragen beantworten Ihnen gern:

Herr Stephan Heinrich

Vertriebsleiter Berlin + Mitteldeutschland

Tel. 030 98 60 98 3-710

Mobil 0170 7876 181

stephan.heinrich@dekra.com

Herr André Schuldt

Fachabteilungsleiter Bau + Immobilien

und Haustechnik-Sachverständiger

Tel. 030 98 60 3 – 742

Mobil 0152 5454 2054

andre.schuldt@dekra.com 

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