Hausbau-Tipps

VPB-Bauserie Teil 8: Bauabnahme

Foto: Verband Privater Bauherren
Foto: Verband Privater Bauherren

Vor dem Einzug ins eigene Haus steht die Bauabnahme. Sie ist der wichtigste Rechtsakt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Mit der Bauabnahme, so erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB), beginnt die Gewährleistungsfrist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Bauherr dem Unternehmer alle Mängel nachweisen. Außerdem, so warnt der VPB, gehen mit der Bauabnahme auch alle Gefahren und Risiken auf den Bauherrn über. Das heißt, der Bauherr muss sein Haus ab sofort selbst versichern – gegen Brand, Wasser- oder Sturmschäden.

Eine förmliche Bauabnahme ist also sinnvoll. Allerdings müssen sich die meisten Bauherren selbst darum bemühen, denn neun von zehn Bauherren bauen heute mit einem Schlüsselfertiganbieter. Und gerade Schlüsselfertiganbieter versuchen immer wieder, ihre Bauherren zur schriftlichen, formlosen Bauabnahme zu überreden, beobachtet der VPB. Darauf sollten sich Hauskäufer aber auf keinen Fall einlassen, warnt der Verbraucherschutzverband. Der Bauherr sollte immer auf einem offiziellen Termin direkt auf der Baustelle bestehen, auf einer sogenannten förmlichen Bauabnahme.

Zur Bauabnahme gehört das Protokoll. Darin werden alle Mängel aufgelistet, die während der Abnahme festgestellt werden. Ins Protokoll gehören auch Mängel, die bereits bei früheren Begehungen moniert und in der Zwischenzeit noch nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Der Bauherr hat sogar die Möglichkeit, Details, die er als nicht vertragsgemäß empfindet, ins Protokoll aufzunehmen. Dabei muss es sich nicht einmal um erkennbare Schäden handeln, es genügt schon, wenn der Bauherr Zweifel an der korrekten Ausführung des Baus hat.

Weil am Tag der offiziellen Bauabnahme meist gar keine Zeit bleibt, um das gesamte Haus wirklich genau zu prüfen, hat es sich bewährt, die Immobilie vorab gründlich zu untersuchen. Allein mit seinem Bauherrn misst der Sachverständige Türen nach, prüft Anschlüsse, schaut, ob Böden eben und Wände gerade sind. Alle gefundenen Mängel werden notiert und anschließend beim offiziellen Abnahmetermin ins Protokoll geschrieben.

Erfahrungsgemäß kommen beim offiziellen Abnahmetermin viele Mängel ins Protokoll; selten wird ein Bau auf Anhieb komplett abgenommen. Normalerweise vereinbaren die Parteien einen weiteren Abnahmetermin, bis zu dem alle Mängel beseitigt sein müssen. Auch zu diesem zweiten Termin sollte der Bauherr unbedingt seinen Sachverständigen mitnehmen, damit der beurteilt, ob die Schäden tatsächlich ordnungsgemäß behoben wurden.

Weil die Bauabnahme für alle Bauherren enorme Konsequenzen hat und dabei vieles schief gehen kann, hat der VPB den Ratgeber „Vorsicht bei der Bauabnahme!“ herausgegeben. Er kann unter www.vpb.de im Menü Services, bei den „Kostenlosen Angeboten“ gratis heruntergeladen werden. Oder unter beigefügtem QR-Code.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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