Die Sondertilgung bietet Baudarlehensnehmern die Möglichkeit, sich über vereinbarte Ratenzahlungen hinaus schneller zu entschulden. Die Möglichkeit einer Sondertilgung muss zuvor im Darlehensvertrag festgeschrieben werden. Im Gegenzug fordert die Bank unter Umständen einen Zinsaufschlag. Bei außervertraglichen Sondertilgungen ist die Genehmigung des Kreditinstitutes erforderlich und es können sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen eingefordert werden.
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