Kategorie - Recht im Hausbau

Wesentlich für das Recht im Hausbau ist – neben den gesetzlichen Vorgaben – ein zwischen dem Bauherren und dem ausführenden Unternehmen geschlossener Bauvertrag. Dabei handelt es sich in Deutschland um einen sogenannten Werkvertrag, für den vor allem §§ 631 bis 650 des BGB relevant sind. Der Bauvertrag sollte in erster Linie alle vom Bauunternehmer gegenüber dem Bauherrn zu erbringenden Leistungen, die damit verbundenen Kosten bzw. der Preis für einzelne Leistungen, die für das Bauen veranschlagte Zeit und mögliche Vertragsstrafen festlegen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Leistungsbeschreibung. Hier gilt die Faustregel: Je genauer die Vertragsklauseln zum Bau des Haus sind, umso besser. Eine wichtige Rolle spielt auch die Bauabnahme: Eventuelle Mängel sollten Sie dabei unbedingt festgehalten haben, denn danach trägt der Hausbesitzer in der Regel die Beweislast.

Fachmännische Beratung zu Recht im Hausbau empfehlenswert

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auch eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Hier kann beispielsweise die örtliche Verbraucherschutzzentrale ein wertvoller Ratgeber sein. Vor der Unterzeichnung des Vertrages bietet sich die Prüfung durch einen Bauanwalt an. Während des Bau der eigenen vier Wände kann ein Bausachverständiger auch hinsichtlich juristischer Aspekte einen wertvollen Kommentar oder Ratschlag geben. Hier finden Sie außerdem kostenlos interessante Artikel und Informationen zum Thema.

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