Kategorie - Balkon und Terrasse

Bei einem Hausbau sollte auch die Gestaltung der Außenwohnfläche sorgfältig geplant werden – dazu gehören Balkon und Terrasse. Besonders im Sommer können diese beiden Bestandteile eines Haus das Wohnen besonders behaglich und schön machen. Als Balkon gilt architektonisch eine aus dem Baukörper herausragende, nicht ebenerdige, an eine Immobilie angebaute Plattform. Als Terrasse dagegen wird eine wahlweise überdachte oder nicht überdachte Fläche an einem Haus bezeichnet, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist. Diese befindet sich auf Bodenhöhe oder dem Dach eines Haus.

Balkon bzw. Terrasse erfordern unter Umständen eine Baugenehmigung

Die Ergänzung der eigenen Immobilie durch einen Balkon oder eine Terrasse erfreut sich beim Hausbau stetiger Beliebtheit. Auch der nachträgliche Anbau eines Balkon ist bautechnisch nicht nur vergleichsweise einfach zu bewältigen, sondern steigert auch den Marktwert der eigenen Immobilie. Dabei sollte jedoch die örtliche Bauverordnung beachtet sowie eine Baugenehmigung eingeholt werden. Beim Anbau einer Terrasse ist die Notwendigkeit einer Baugenehmigung – je nach Bundesland – von der Art der Ausfertigung sowie Fläche der Terrasse abhängig.

Sowohl Balkon als auch Terrasse lassen sich unter anderem durch Pflanzen und Fliesen bzw. Platten ansprechend gestalten. Dafür eignen sich zum Beispiel winterharter Efeu und flexibel einsetzbare Holzfliesen mit kleiner Grundfläche.

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