Kategorie - Immobilienrecht

In Deutschland gehören zum Immobilienrecht zahlreiche Gebiete, von denen jeweils jeder Bereich gesonderte Aufmerksamkeit verdient: Dazu zählen unter anderem das private und das öffentliche Baurecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Maklerrecht, das Architektenrecht sowie zum Teil das Gesellschaftsrecht und das Vertragsrecht. Für den Hausbau spielen vor allem das private und öffentliche Baurecht eine wichtige Rolle. Ersteres bildet den juristischen Rahmen für alle Absprachen und Vereinbarungen zwischen Bauherr, Bauunternehmen sowie weiteren, an der Errichtung von Immobilien beteiligten Vertragspartnern – beispielsweise Architekten und Ingenieure. Im Falle des öffentlichen Baurechts wird zwischen Bauplanungsrecht für Grundstücke und dem Bauordnungsrecht für das konkrete Bauvorhaben unterschieden.

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Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten des Mieter sowie des Vermieter. Dazu gehören Bestimmungen zur Mietkaution, zu Schönheitsreparaturen sowie zur Kostenübernahme bei der Maklerprovision, die konkret vom sogenannten Wohnungsvermittlungsgesetz vorgeschrieben wird. Das Wohnungseigentumsgesetz betrifft vor allem Eigentümer einer Wohnung bzw. von Räumen innerhalb eines Haus, an dem auch andere Eigentümer Anteile besitzen. Das Maklerrecht dagegen regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber eines Immobilienangebots, dem Makler sowie dem Interessenten. Rechte und Pflichten von Architekten bestimmt wiederum das Architektenrecht. Hier finden Sie weitere Artikel sowie mehr Informationen und Tipps zum Thema Immobilienrecht und Baurecht.

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