Bauen

Schadstoffe im Gebäude

Bild 2 Holzschutzmittel im Dachstuhl Quelle: Competenza GmbH
Bild 2 Holzschutzmittel im Dachstuhl Quelle: Competenza GmbH

Nicht alle kritischen Baustoffe in und an Gebäuden oder Innenräumen sind für das Auge offen sichtbar. Auch sind ihre Anwendungen und Vorkommen so vielfältig, dass die Beurteilung der Schadstoffsituation in einer Immobilie sehr problematisch sein kann. Sie sollte nur Fachleuten überlassen werden, etwa in Form eines „Schadstoff-Checks“.

Schadstoffquellen keine Erfindung der Neuzeit

Beim Erwerb von Wohneigentum stellt sich aus den unterschiedlichsten Gründen immer die Frage nach vorhandenen Schadstoffen, welche die Qualität eines Innenraumes hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden stark beeinflussen können. Etwa 80% unseres Lebens verbringen wir in Innenräumen, die nicht immer unseren gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen. Dabei sind viele Schadstoffquellen keine Erfindung der Neuzeit. Die meisten Schadstoffe wie Asbest, Teerprodukte und Holzschutzmittel begleiten uns schon Jahrzehnte, doch die Brisanz ihrer Auswirkungen auf den menschlichen Organismus wurde dank medizinischer Studien und verbesserter Mess- und Analysentechnik erst nach und nach deutlich.

Asbest – alter Bekannter

Einer der häufigsten „alten“ Schadstoffe ist zweifellos Asbest. Dieses natürliche Mineral mit feinfaseriger Struktur wurde wegen seiner Temperaturbeständigkeit und der Zugfestigkeit der Fasern bis vor ca. 20 Jahren in tausenden Anwendungsbereichen technisch genutzt: als Hitze- und Brandschutz (Pappen und Schnüre an Öfen, Rohrisolierungen, Plattenverkleidungen tragender Bauteile usw.), jedoch auch in Fußbodenbelägen (Cushion-Vinyls, Vinylasbestplatten, siehe Bild 1). Am bekanntesten sind Asbestzementprodukte wie Dacheindeckungen und Fassadenverkleidungen. In die Luft freigesetzte Asbestfasern können Krebs der Atmungsorgane hervorrufen. In geringerem Maße gilt das genannte auch für die häufig als Ersatzstoffe für Asbest eingesetzten künstlichen Mineralfasern (alte Glas- und Steinwollen), die vor dem Jahr 2000 hauptsächlich als Wärmedämmstoffe oder zur Schallisolierung eingebaut wurden.

Problemfall Holzschutzmittel

Ein weiteres Problem können Holzschutzmittel darstellen. In Holzbauteilen der Gebäudesubstanz (Fachwerk, Dachstuhl, Bild 2), aber auch in Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden, Holzvertäfelungen und Fenstern wurden u. A. Pentachlorphenol (PCP) und Lindan zur chemischen Behandlung von Holz gegen Fäulnis, Schimmel- und Schädlingsbefall eingesetzt. Teerhaltige Produkte mit hohen Gehalten an möglicherweise Krebs auslösenden polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) wurden verwendet als Feuchtesperren, in Dachdeckungen und häufig als Kleber für Parkettböden (Bild 3). Polychlorierte Biphenyle (PCB) fanden Verwendung als Weichmacher für Dichtungsmassen in Gebäudefugen, an Fenstern und Türen, oder auch als Flammschutzanstrich von Deckenplatten. Aus älteren Spanplattenmaterialien können Aldehyde (insbesondere Formaldehyd) und Zersetzungsprodukte der Bindemittel und Kleber freigesetzt werden.

Moderne Bauchemie nicht schadstofffrei

Aber auch die moderne Bauchemie liefert Produkte, die wahre Schadstoffcocktails enthalten können. Lösungsmittel und Hilfsstoffe in relativ frischen Farben, Lacken und Klebern können ausgasen, was auch aufgrund der immer dichter werdenden Gebäudehüllen zu einer längerfristigen Belastung der Raumluft mit leichtflüchtigen organischen Verbindungen (VOC) führen kann. Bodenbeläge können Phthalate und organische Phosphorverbindungen als Kunststoffweichmacher und Flammschutzmittel enthalten und über Jahre hinweg an die Raumluft oder in den Hausstaub abgeben.

Schadstoffeintrag auch durch Menschen verursacht

Einen Schadstoffeintrag leistet aber auch der Mensch selbst, und dieser so genannte anthropogene Anteil spielt oft eine wichtige Rolle bei der Bildung von Schimmel. Schimmelpilze können nicht nur zu Materialzerstörern werden, sondern auch den Menschen durch Freisetzung von Stoffwechselprodukten (Mykotoxinen) oder allergenen Substanzen direkt gefährden, zumindest aber Befindlichkeitsstörungen auslösen. An dieser Stelle muss jedoch auch erwähnt werden, dass nicht immer Baumängel wie Wärmebrücken die Bildung von Feuchtigkeit und damit das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen, sondern in vielen Fällen ein falsches Lüftungsverhalten der Gebäudenutzer.

Schadstoffbelastung offenbarungspflichtiger Sachmangel

Betrachtet man die juristische Seite dieser Problematik, so hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Zusammenhang mit der Schadstoffproblematik im Jahre 2009 teils zu Gunsten der Immobilienkäufer entschieden: Der Verkäufer einer Immobilie muss unter Umständen für Sanierungskosten aufkommen, wenn er den Käufer nicht über verwendete gesundheitsgefährdende Baustoffe informiert hat. Verschweigt ein Immobilienverkäufer eine Schadstoffbelastung, so handelt er laut BGH arglistig und verletzt damit seine vorvertragliche Aufklärungspflicht. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer auf seine Kosten erforderliche Schadstoffuntersuchungen veranlassen. Auch muss der Verkäufer einschlägige Fragen eines potentiellen Käufers vollständig und richtig beantworten, denn eine Schadstoffbelastung stellt nach Auffassung des BGH einen offenbarungspflichtigen Sachmangel dar. Aber: Die Beweislast dafür, dass der Verkäufer den Käufer über offenbarungspflichtige Sachmängel nicht informiert hat, liegt beim Käufer. Dieser sollte sich deshalb vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen lassen, dass solche Sachmängel nicht vorliegen.

Vinylasbestplatten („Flexplatten“) Quelle: Competenza GmbH
Vinylasbestplatten („Flexplatten“) Quelle: Competenza GmbH

Bild 2 Holzschutzmittel im Dachstuhl Quelle: Competenza GmbH

Schwarzer Teerkleber unter dem Parkett Quelle: Competenza GmbH
Schwarzer Teerkleber unter dem Parkett Quelle: Competenza GmbH

 

Schimmelpilzbefall Quelle: Competenza GmbH
Schimmelpilzbefall Quelle: Competenza GmbH

 

Bernhard Bauer, Leiter Competenza academy
Bernhard Bauer, Leiter Competenza academy

Die BSB Service GmbH bietet in Kooperation mit der Competenza GmbH Nürnberg einen Schadstoffcheck an – exklusiv für Mitglieder des Bauherren-Schutzbund e.V. zu Sonderkonditionen.

Service-Hotline 0911-50688066

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