Schallschutz

Wie beeinflusst Lärm den Immobilienwert?

Lärm beeinflusst den Immobilienwert
Lärm beeinflusst den Immobilienwert Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com

Lassen sich Lärmschutzmaßnahmen in Innenräumen relativ leicht vornehmen, so gilt für Immobilien an sich: Je lauter eine Wohnlage ist, umso unattraktiver wird die entsprechende Immobilie. Es herrscht die Angst vor, dass Lärm die Lebensqualität mindert und Krankheiten verursacht. Stimmen aus der Immobilienbranche warnen vor unzulässiger Pauschalisierung und weisen auf unterschiedliche Bedürfnisse und eine individuell verschiedene Lärmtoleranz von Mietern und Käufern hin.

Wertminderung und Gesundheitsgefahren: Das unheilvolle Doppel der Lärmbelastung

Wer als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung unter einer übermäßig starken Lärmentwicklung in den Räumen leidet, kann relativ leicht vorbauen. Dafür sorgen zum Beispiel Vorkehrungen für Lärmschutzverglasung oder – in den Innenräumen selbst – so genannte Akustik Segel mit einer ganz eigenen, deutlich gedämpften Deckensegel Akustik. Auch ein Teppichboden kann zum Lärmschutz beitragen.

Immobilienbesitzer und potentielle Käufer haben es da schon viel schwieriger. Im Gegensatz zur Lärmentfaltung in Innenräumen, bei der man auf das Angebot von https://www.easy-noisecontrol.de/ zurückgreifen kann, können sie auf externe Lärmquellen wie Straßenbelag, Verkehrsgeräusche, Schiene oder einen Flughafen nur sehr bedingt Einfluss nehmen. Zwar besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, Lärm durch lokale Lärmschutzmaßnahmen wie Umgehungsstraßen oder Lärmschutzwände zu verringern. Doch sowohl für potenzielle Immobilienkäufer wie Verkäufer gilt: Lärm ist lästig, mindert die Lebensqualität und ist der Gesundheit alles andere als zuträglich.

Lärm kann krank machen
Lärm kann krank machen Foto: ©Krakenimages.com – stock.adobe.com

Lärmkarte kann Aufschluss geben

Bei Interesse an Kauf oder Verkauf lohnt daher unbedingt ein Blick auf die Lärmkarte für das jeweilige Wohngebiet. Sie ist versehen mit Farbmarkierungen für einzelne Straßen und Gegenden, die vom Dauerlärm besonders betroffen sind. Eine solche, übrigens vom Gesetzgeber für bestimmte Kommunen vorgeschriebene Lärmkartierung, wird von vielen Städten und Gemeinden herausgegeben und unter anderem im Internet öffentlich gemacht.

Aus zwei Gründen. Erstens zählt Lärm zu Krankheitsverursachern, die durch den verursachten inneren Stress zum Beispiel zu Konzentrationsstörungen führen oder das Risiko einer Herz-Kreislauf-Erkrankung erhöhen. Grund Nummer zwei: Lärm gehört zu den ausgesprochenen Wertminderern einer Immobilie. Umgekehrt gewinnen Grundstücke, Wohnungen und Häuser deutlich an Wert, die nicht unbedingt allzu naturnah, dafür aber in einer ruhigen Wohngegend liegen. Ausfall- oder Durchgangsstraßen, Autobahnnähe oder die Nähe von Schienenverkehr oder Flughäfen sind für viele Kaufinteressenten ein Warnlicht. Und für viele Immobilienbesitzer, die irgendwann ihre Immobilie veräußern wollen, ein Gräuel. Einmal, weil sie um ihre eigene Gesundheit und die ihrer Familie fürchten. Zum anderen, weil die Immobilie damit schlagartig an Wert verliert.

Die Faustregel für Wertminderung

Immobilienbesitzer fürchten die Entwertung nicht ganz zu Unrecht. Auch wenn es keine allgemeingültigen Regeln für Wertminderung einer Lage durch Lärmemissionen gibt, so herrscht unter Sachverständigen und Gutachtern die Faustregel: Jedes Dezibel über 50 Dezibel (db(A)) mindert den Wert einer Immobilie um etwa ein Prozent. Doch was bedeuten 50 db(A) genau? Kurz, es ist ein Wert, der knapp vor dem Empfinden von “laut” liegt. Ein Lärmpegel-Vergleich mag das erhellen. Auch wenn jeder von uns Lärm unterschiedlich empfindet, so werden die meisten von uns ab einem Geräuschpegel von ca. 40 db(A) in ihrem Schlaf gestört. Unsere Konzentration leidet ab ca. 60 db(A) bereits sehr. Hier beginnt der Bereich, den die meisten bereits als “laut” klassifizieren. Der Vollständigkeit halber seien als nächste Stufe noch 80 db(A) genannt. Ein solcher Lärmpegel entsteht zum Beispiel an einer Hauptverkehrsstraße. Das ist im Übrigen ein Wert, ab dem das Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung signifikant steigt.

Gegenstimmen aus der Immobilienbranche

Es gibt aber auch Stimmen aus der Immobilienbranche, die vor einer unzulässigen Pauschalisierung warnen. Laut einer vom Immobilienportal immoverkauf24 herausgegebenen Pressemitteilung gäbe es viele andere Faktoren, die den Wert einer Immobilie beeinflussen würden. Darüber hinaus würde sich eine identische Lärmbelastung auf unterschiedliche Käufergruppen auch unterschiedlich auswirken. “Denn eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Innenstadtlage, die für junge Leute geeignet ist, wird auch bei einer gesteigerten Lärmbelastung attraktiv bleiben”, sagt Geschäftsführer Dr. Niels Jacobsen. “Eine für Familien geeignete Wohnung in gleicher Lage”, fährt er fort, “wird wahrscheinlich stärker durch eine Lärmimmission im Wert gemindert”.

Anders gesagt: Wo die einen an einem Lärmpegel von 60 – 80 db(A) leiden, ist er für andere durchaus akzeptabel. In gleichem Maße müssten auch die jeweilige Marktsituation und die dazugehörige Preisentwicklung berücksichtigt werden. Sie beeinflussen die Ansprüche der Käufer sehr und relativieren stark pauschale Aussagen zur Wertminderung von Immobilien durch Lärmbelastung.

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