André Schuldt, Fachabteilungsleiter der DEKRA Bau + Immobilien Berlin informiert über zwei wesentliche Themen des Jahres 2017:
Im letzten Jahr 2017 gab es mindestens 2 sogenannte Jahrhundertregenereignisse in Berlin/Brandenburg, die einschlägig in der lokalen Presse beschrieben wurden (z.B. die Überflutung des Dorfes Leegebruch nördlich von Berlin). Dabei gab es viele Schäden mit direkter Überflutung aus dem herabfallenden Oberflächenwasser wie auch über den Rückstau aus den Entwässerungskanälen, die lokal unterschiedlich mal als getrennte Regen- und Schmutzwasserkanäle oder aber auch als Mischwasserkanäle betrieben werden.
Diese Kanäle sind nun mal nicht für diese speziellen Regenereignisse bemessen. Wer weiß schon, dass die Regenentwässerung von Gebäuden auf Grundstücken nach der DIN 1986-100 zunächst für eine höchste Regenspende der letzten 5 Jahre für eine Regendauer von lediglich 5 Minuten bemessen wird ? Das kann vom Laien gar nicht rechnerisch nachvollzogen werden. Daher ist es wichtig, die Regenentwässerung bzw. die geforderte Versickerung auf dem Grundstück fachgerecht zu planen.
Oft gibt es hier z.B. bei der Neuerrichtung von Einfamilienhäuser eine Schnittstelle zwischen dem Bauträger und dem Bauherrn. Vom Bauträger wird zwar eine Baugrunduntersuchung durchgeführt für die eigene Gründung des Bauwerks, jedoch ist dann am Ende der Regenfallleitungen kurz über der „Grasnarbe“ Schluss mit der Leistung des Bauträgers und der Bauherr hat selber für die Regenentwässerung zu sorgen. Oft wird dann nur der berühmte gelbe, perforierte Kunststoffschlauch in ca. 1 m Tiefe auf dem Grundstück verbuddelt, der wird es schon machen, ist ja Märkischer Sand und wird schon versickern.
Dasselbe betrifft die Lichtschächte von Kellerneubauten, die einen Ablauf haben, der aber nur in den Sand ohne Leitung entwässert. In den meisten Fällen sind diese Lichtschächte auf Grundstücken mit hohem Grund- bzw. Schichtenwasserstand nicht mal druckwasserdicht ausgeführt (Bild 2). Die Folge sind dann z.B. das Ansteigen von Wasser im gesättigten Boden von unten in den Lichtschacht und Eintritt von Wasser in das Gebäude über die Fenster.
Ein weiterer Schwachpunkt ist das Eintreten von Wasser über nicht druckwasserdichte Leitungseinführungen der Ver- und Entsorgungsleitungen. Wobei wir schon beim nächsten Thema, dem Rückstau sind.
Maßgebend ist hier immer die Straßenoberkante vor dem Gebäude. Alle Entwässerungsgegenstände über dieser Straßenoberkante, auch Rückstauebene genannt, sind ungefährdet und können frei über die Kanalisation als Grundleitung zwischen Haus und Straßenkanal entwässert werden, denn im Rückstaufall des vollgefüllten Kanals soll das Wasser über die Gullideckel in der Straße austreten (Bild 1).
Alle Entwässerungsgegenstände unterhalb dieser Rückstauebene können über eine Rückstausicherung in der Grundleitung oder über eine Pumpenhebeanlage an die Kanalisation entwässert werden.
Oft wird von den Entsorgern der Kommunen empfohlen, grundsätzlich eine Rückstausicherung für alle Entwässerungsgegenstände einzubauen kurz vor dem Übergabeschacht, dass wird jedoch oft missverstanden im Sinne der hier gültigen DIN 1986-100 und DIN EN 12056-4. Wenn die Klappe bei Rückstau schließt, kann auch kein Schmutzwasser mehr aus Erdgeschoss und Obergeschosse abfließen (z.b. laufende Waschmaschine), was in der Regel zunächst nicht bemerkt wird vom Nutzer, bis aus der Dusche oder WC überquillt.
Die DEKRA kann hier mit Ihren Haustechniksachverständigen und Ihren Schadengutachter unterstützen und Schwachpunkte ermitteln. Wenn die Bauherren unsicher sind als sogenannter Quickcheck vor Ort oder im Schadenfall direkt durch den Versicherungsgutachter.
Ihre Fragen beantworten Ihnen gern:
Herr André Schuldt
Fachabteilungsleiter Bau + Immobilien und Haustechnik-Sachverständiger
Tel. 030 98 60 3 – 742
Mobil 0152 5454 2054
andre.schuldt@dekra.com
Herr Stephan Heinrich
Vertriebsleiter Berlin + Mitteldeutschland
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