Photovoltaik

Solar-Strategie 2024 – gesetzliche Änderungen und Förderungen für Photovoltaik-Anlagen

Solar-Strategie 2024
Das Ziel der Solar-Strategie ist der rasche Ausbau von Photovoltaik! Foto: PeandBen on Deposit Photos

Die Internationale Energieagentur (IEA) hat beschlossen, dass die Stromgewinnung von Industriestaaten bis 2035 klimaneutral erfolgen muss, um das 1,5°-Ziel noch zu erreichen. Daher hat Berlin im letzten Jahr eine Solar-Strategie* entwickelt, die kurz vor der gesetzlichen Umsetzung steht. Ziel ist die Beschleunigung der flächenmäßigen Ausbreitung von Photovoltaik (PV).

Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stromverbrauchs über erneuerbare Energien generiert werden. Dafür muss sich der jährliche PV-Ausbau im Vergleich zu 2022 verdreifachen und auf 22 Gigawatt ansteigen. Daher werden mit dem sogenannten “Solarpaket” bürokratische Hürden abgebaut. Zudem gibt es verschiedene Fördermaßnahmen, um die hohen Kosten für Photovoltaik-Anlagen abzufedern.

Welche gesetzlichen Änderungen für Photovoltaik-Anlagen werden 2024 erwartet?

Eigentlich sollte das Solarpaket, so der offizielle Name für das neue PV-Gesetz, bis zum 1. Januar 2024 umgesetzt werden. Durch die umfangreichen Diskussionen den Haushalt betreffend wurde die entscheidende Abstimmung auf den 22.03.2024 verschoben. Die Zustimmung der Abgeordneten gilt dabei als sicher. Das Gesetz beinhaltet die folgenden Lockerungen für Betreiber von PV-Anlagen:

  • Schon zu Beginn 2023 wurde die Mehrwertsteuer auf alle PV-Produkte und Dienstleistungen auf null gesetzt.
  • Flexible Gestaltung der Direktvermarktung des ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms.
  • Überschussmengen dürfen ohne Vergütung an die Netzbetreiber abgegeben werden. Dies kommt vor allem Betreibern mit hohem Eigenverbrauch zugute, deren Vermarktungskosten die Erlöse übersteigen.
  • Ausbau von Freiflächen und deren Mehrfachnutzung.
  • Beim Austausch von PV-Komponenten bleibt der Vergütungsanspruch erhalten (Repowering).
  • Bei gemeinschaftlich genutzten PV-Anlagen wird die Rechnungsstellung vereinfacht. Dieses sogenannte “Mieterstrom-Modell” wird auf gewerbliche Gebäude und Garagen ausgedehnt.
  • Mit der Einführung einer “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” werden bürokratische Hürden innerhalb von Gebäuden mit mehreren Parteien erleichtert.
  • Beschleunigung von Netzanschlüssen und Leitungsverlegungen auf Verkehrswegen und Grundstücken.
  • Zahlreiche Lockerungen für die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wie eine vereinfachte Anmeldung, eine Erhöhung der Nennleistung auf 800 Watt und eine Steigerung der Modulleistung auf 2.000 Watt.
Montage einer Photovoltaikanlage
Montage einer Photovoltaikanlage Foto: anatoliy_gleb on Deposit Photos

Wie sieht die Förderlandschaft in Deutschland aus?

Zahlreiche Verbraucher würden sich zur Installation einer PV-Anlage entschließen, um sauberen und billigen Strom selbst zu produzieren. Sie schrecken aber vor der hohen Anfangsinvestition zurück, die in der Regel außer bei Balkonkraftwerken die Summe von 10.000 Euro überschreitet. Daher greift der Staat seinen Einwohnern unter die Arme, indem die Regierung diverse Fördermittel bereitstellt. Ausgenommen sind dabei Inselanlagen, die nicht ans öffentliche Netz angeschlossen sind.

Reform der EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt fest, dass selbst erzeugter Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird, vom regionalen Netzbetreiber abgenommen wird. 2023 wurde das EEG reformiert:

  • Die EEG-Umlage wurde gestrichen.
  • Bei PV-Anlagen, die jährlich bis zu 30 Megawattstunden (MWh) Strom produzieren, ist kein Erzeugungszähler mehr notwendig.
  • Anlagen mit bis zu 20 kWh dürfen auch im Garten aufgestellt werden.
  • Bei neuen Anlagen mit einer Leistung bis zu 25 Kilowatt/Peak (kWp) entfällt die Obergrenze bei der Netzeinspeisung. Diese war auf 70 Prozent limitiert, um Netzüberlastungen zu unterbinden.
  • Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 angeschlossen wurden, erhalten eine höhere Einspeisevergütung. Aufgrund der raschen Zunahme der Installationen sinkt diese allerdings alle sechs Monate um 1 Prozent.

Einspeisevergütungen für Solaranlagen Februar 2024

Derzeit gelten die folgenden Vergütungssätze:

Teileinspeisung:

  • bis 10 kWp: 8,11 Cents/kWh
  • 10 bis 40 kWp: 7,03 Cents/kWh
  • 40 bis 100 kWp: 5,74 Cents/kWh

Volleinspeisung:

  • bis 10 kWp: 12,86 Cents/kWh
  • 10 bis 100 kWp: 10,79 Cents/kWh

PV-Förderung durch die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hilft mit zinsgünstigen Krediten bei der Anschaffung von PV-Anlagen auf dem Dach und an der Hausfassade. Dafür wurde das Programm “Erneuerbare Energien – Standard 270” aufgelegt. Die Fördermaßnahme kann auch für Wind- und Wasserkraftanlagen beantragt werden. Dabei stehen pro Anlage bis zu 150 Millionen Euro für eine Laufzeit von 5 bis 30 Jahren zur Verfügung.

Neben den Kosten für die Produkte sind auch die Ausgaben für Planung und Projektierung sowie Installation und Batteriespeicher integriert. Das Darlehen ist derzeit mit einem effektiven Jahreszins von 5,21 Prozent ausgestattet und muss über die Hausbank oder einen anderen Finanzdienstleister beantragt werden, bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet wird.

Quelle: * Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Photovoltaik-Strategie: Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik; Berlin; 5.5.2023

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