Hausbau-Tipps

VPB-Bauserie Teil 2: Bauvertrag

Sicher planen und bauen: In zehn Schritten zum eigenen Haus. Teil 2: Bauvertrag. Foto: Franck Boston LAFABRIKAPIXEL.COM / Fotolia
Bauvertrag. Foto: Franck Boston LAFABRIKAPIXEL.COM / Fotolia

VPB: Der Bauvertrag ist das A und O beim schlüsselfertigen Bauen

Die meisten Deutschen träumen vom eigenen Haus und kaufen es inzwischen zu 90 Prozent beim Schlüsselfertiganbieter. Dabei, so hoffen sie, bleiben die Kosten unter Kontrolle, das finanzielle Engagement überschaubar. Soweit die Theorie – die Praxis sieht aber nach den jahrzehntelangen Erfahrungen des Verbands Privater Bauherren (VPB) anders aus: Ungenaue Bauverträge, mangelhafte Leistungsbeschreibungen, lückenhafte Angebote, überzogene Zahlungspläne und Baufirmenpleiten sind an der Tagesordnung. Sie führen zu erheblichen Mehrkosten, verunsichern Bauherren und bringen die Menschen um ihr Erspartes, im schlimmsten Fall um die Existenz.

Nach wie vor haben private Bauherren bei Abschlüssen mit Schlüsselfertiganbietern schlechte Karten, denn es gibt nur wenige Vorschriften zum Inhalt oder zur Gestaltung von Bauverträgen. Die Anbieter können ihre Bau- und Leistungsbeschreibungen nach Gutdünken formulieren. Sie diktieren Konditionen, Zahlungspläne und Termine. Und private Bauherren, in der Regel bautechnische Laien, unterzeichnen mangelhafte Bauverträge im guten Glauben, dafür tatsächlich bewohnbare Häuser zum Fixpreis zu bekommen.

Diese Alltagserlebnisse der bundesweit tätigen VPB-Sachverständigen werden eindrucksvoll belegt durch die aktuelle Studie des Instituts Privater Bauherren „Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis“. Demnach haben 97 Prozent aller Verträge, die private Bauherren mit Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, Mängel. Gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem die Anbieter werben, trägt nicht. Im Gegenteil: Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich, so zeigt die Studie. Oft fehlen im Vertrag wesentliche Dinge, wie etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse. Diese für ein bewohnbares Haus aber unverzichtbaren Leistungen müssten zusätzlich aufgebracht werden und belaufen sich schnell auf 50.000 Euro und mehr.

Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungsumfang werden laut Studie durch Änderungsvorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Prozent aller Verträge enthalten waren und dem Unternehmen einseitige Änderungen am Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent der Verträge gilt außerdem der vereinbarte Festpreis nur für eine bestimmte Frist und können anschließend vom Anbieter verändert werden. Selbst wenn Preisanpassungsklauseln vereinbart sind, werden sie häufig durch unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder konterkariert, belegt die Studie.

Unterschreibt der Hauskäufer einen solchen Bauvertrag, in dem beispielsweise keinerlei Hausanschlüsse enthalten sind, dann bekommt er dafür auch nur ein Haus, das noch nicht ans Strom- und Leistungsnetz angeschlossen ist. Das ist zwar ärgerlich, aber rechtlich in Ordnung, denn nur, was der Erwerber im Bauvertrag bestellt, das kann er später auch beanspruchen. Mehr nicht. Deshalb ist es so wichtig, den Bauvertrag VOR Vertragsabschluss vom versierten Sachverständigen prüfen zu lassen. Er merkt, wenn im Bauvertrag etwas fehlt. Der angehende Bauherr kann dann den Inhalt des Bauvertrags entweder nachverhandeln, oder, wenn ihm der Bauvertrag nicht zusagt, vom Kauf der – unvollständigen – Immobilie Abstand nehmen.

Die Studie „Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis“ des Instituts Privater Bauherren gibt es im VPB Online-Shop, im Service-Bereich unter www.vpb.de.

Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Telefon 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.

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