Immobilienrecht

Zehn-Prozent-Wohnflächenklausel wird geändert

VRD / Fotolia.com
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Nach der Mietpreisbremse und dem sogenannten „Bestellerprinzip“ steht nun eine weitere Änderung des Mietrechts an: Der SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese erklärte in einer Sendung des ZDF-Magazins „Frontal 21“ vom 20. Oktober, die bisherige Zehn-Prozent-Wohnflächenklausel soll gekippt werden. Laut dieser haben Mieter aktuell bei einer Wohnflächenabweichung von weniger als zehn Prozent gegenüber der im Mietvertrag angegebenen Fläche vor Gericht kaum Chancen auf eine nachträgliche Korrektur.

Fünf-Prozent-Klausel für Wohnfläche angekündigt

Eine Mietminderung ist bisher in der Regel erst erfolgreich einklagbar, wenn die Toleranzgrenze von zehn Prozent überschritten wird. Das hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil von 2004 beschlossen. Mieter bezahlen bisher unter Umständen so für eine Wohnfläche, die faktisch gar nicht existiert. Der „Deutsche Mieterbund“ betonte gegenüber „Frontal 21“, bei jeder zweiten bis dritten Wohnung werde die Wohnfläche falsch angegeben.

Laut Wiese soll diese Zehn-Prozent-Klausel bald ungültig werden. Darauf habe sich die Große Koalition grundsätzlich geeinigt. Möglich sei stattdessen beispielsweise eine Wohnflächenklausel von fünf Prozent, so der Politiker gegenüber „Frontal 21“. Letzte Details sollen noch besprochen werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es: „Wir werden für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- beziehungsweise Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche, zum Beispiel für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann.“

Die aktuell noch gültige Toleranzgrenze wirkt sich auch auf Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen aus. Solange die Abweichung der Wohnung nicht mehr als zehn Prozent beträgt, müssen die Mieter die damit verbundenen Mehrkosten bei der Berechnung von Betriebskosten und Mieterhöhungen in der Regel selbst tragen. Mieterverbände, Politiker sowie Fachanwälte kritisieren diese Regelung seit Jahren.

Gesetz könnte bereits im Sommer 2016 vorliegen

Die Bundesregierung will die Zehn-Prozent-Klausel nun im Rahmen eines zweiten Mietrechtspaketes abändern, so „Frontal 21“. Anfang kommenden Jahres soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen. „Es wird Einsparungen geben für Mieterinnen und Mieter. Das ist Mieterschutz, den wir hier auf den Weg bringen, und das ist ein guter Ansatz“, erklärte Wiese gegenüber dem ZDF-Magazin. Er unterstrich: „Wenn alles gut läuft, könnte das Gesetz bis zur Sommerpause 2016 durch sein.“

Johannes Schüller

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