Versicherung

Neue Baugewährleistungsversicherung für Bauherren

Vorarbeiter während der Bauabnahme © Kaesler Media / Fotolia.com
Vorarbeiter während der Bauabnahme © Kaesler Media / Fotolia.com

Die VHV bietet seinen Bauherren eine neue Form der baubegleitenden Qualitätssicherung in Verbindung mit einer Schadensversicherung für Bauschäden am Neubau.

Wer ein Haus baut, nimmt seine Zukunft in die Hand. Damit aber aus einer Baustelle wirklich ein bleibender Wert wird, muss Sicherheit an erster Stelle stehen. Schnell passieren beim Bau Fehler. Die Behebung von Mängeln kostet im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Hier bietet die VHV mit der Baugewährleistungsversicherung wirksamen Schutz.

Die VHV übernimmt damit das finanzielle Risiko der Mängelbeseitigung für einen Bruchteil der Bausumme. Zugleich wird eine gutachterliche Baubegleitung zu Verfügung gestellt, die die Entstehung von Mängeln minimiert und die Bauqualität steigert. So kann der Bauherr sich voll und ganz auf die Fertigstellung seines Traumhauses konzentrieren.

Wer ein Haus baut, hat außerdem viele Formalitäten zu erledigen. Nicht so bei der VHV. Diese wird immer direkt mit dem Bauträger oder dem Generalübernehmer abgeschlossen. Versichert bleibt aber das Objekt.

Unabhängige Experten begleiten das Bauvorhaben. Dieser fachliche Beistand unterstützt den Bauunternehmer. Wenn Spezialisten der VHV Baumängel entdecken – was auch bei der sorgfältigsten Baudurchführung einmal passieren kann – wird der Bauunternehmer direkt darauf hingewiesen. Die Gefahr unentdeckter Mängel, die vielleicht erst viele Jahre später zu einem Schaden führen, wird damit reduziert. Das steigert die Bauqualität und die eigene Sicherheit.

Die Baugewährleistungsversicherung schützt das Objekt bis zu fünf Jahre nach Bauabnahme. Sollten in dieser Zeit erstmalig bautechnische Mängel auftreten, ist der Bauunternehmer dagegen bei der VHV versichert. Grundsätzlich erstatten wir die anfallenden Kosten dabei direkt an den Bauunternehmer. Dieser bleibt damit der direkte Ansprechpartner.

Für den Fall der Insolvenz des Bauabnehmers nach der Bauabnahme gibt es einen Direktanspruch an die VHV. Dies wird auf einem Zertifikat dokumentiert, das der Bauunternehmer an den Bauherren aushändigt.

Mehr Informationen unter www.vhv.de oder bei Ihrem Baupartner.

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