Hausbau-Tipps

Barrierefreiheit in aller Munde – längst nicht von jedem beherrscht!

Barrierefreiheit in aller Munde – längst nicht von jedem beherrscht! © K.-U. Häßler - Fotolia
Barrierefreiheit in aller Munde – längst nicht von jedem beherrscht! © K.-U. Häßler - Fotolia

Veränderte Anforderungen durch den demografischen Wandel in der Gesellschaft machen auch vor der Bau- und Wohnungswirtschaft keinen halt. In diesem Zusammenhang wird immer deutlicher, welch große Bedeutung insbesondere für den Wohnungsbau das barrierefreie Bauen hat und noch bekommt wird. Der Bauherren-Schutzbund e.V. sprach darüber mit Frau Dipl.-Ing. Heike Böhmer, der geschäftsführenden Direktorin des Instituts für Bauforschung e.V. in Hannover.

Frage: Wer sich mit dem Thema beschäftigt, kennt die Hochglanzfotos zur „Badmodernisierung mit barrierefreier Dusche“, Verkaufsbroschüren für den „Umbau zum barrierefreien Haus“ oder dem „Bau einer barrierefreien Eigentumswohnung“. Auch Zeitschriften und Magazine sind voll mit dem Thema. Was bedeutet „barrierefrei“ genau?
Frau Böhmer: Beim barrierefreien Bauen geht es nicht ausschließlich um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, wie häufig angenommen. Der Begriff „Barrierefreiheit“ ist in Gesetzen und Normen definiert mit dem Ziel, durch die barrierefreie Gestaltung des Lebensraums, wie z.B. Gebäuden oder des Wohnumfeldes, weitgehend allen Menschen die Nutzung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.

Frage: Dann sind als barrierefrei bezeichnete Objekte also automatisch und immer für alle Menschen nutzbar?
Frau Böhmer: So einfach ist es nicht. Vor allem, weil die Gruppe der Angesprochenen so groß ist – Nichtbehinderte ebenso wie Blinde, Hörgeschädigte, Rollstuhlbenutzer, Kinder und ältere Menschen, also Menschen ohne oder mit unterschiedlichsten Einschränkungen. Aus der allgemeinen Beschreibung „barrierefrei“ sollten Verbraucher deshalb nicht die allumfassende (Be-)Nutzbarkeit von Räumen, Raumteilen, Gebäuden und Gebäudeteilen ableiten. Anforderungen und Eigenschaften, die für ihre konkrete Situation wichtig sind, müssen genau beschrieben und vertraglich vereinbart werden. Grundlage dafür sind technische Regelwerke und Details, wie beispielsweise die Norm für das barrierefreie Bauen, die DIN 18040.

Frage: Was können Verbraucher verkehrt machen?
Frau Böhmer: Sich auf Begriffe, wie „barrierearm“, barrierefreundlich“, „altengerecht“ oder „seniorengerecht“ verlassen! Ohne große Mühe ließen sich weitere finden. All die Begriffe sind nicht definiert und beschreiben keinen verbindlichen Standard. In der Regel handelt es sich dabei um Marketinginstrumente ohne jegliche Aussagekraft. Falsch ist aber auch, die Beschreibung „barrierefrei“ als allgemeingültig für die eigene Situation zu verstehen und wichtige Details nicht detailliert zu vereinbaren, wie zum Beispiel den schwellenlosen Zugang zu einem Balkon. Sinnvoll ist in den meisten Fällen, sich vor Entscheidungen und Beauftragungen von unabhängigen Experten beraten zu lassen. Verträge und Planungen sollten von ihnen fachlich und rechtlich geprüft werden. Zu achten ist darauf, dass nur kompetente und erfahrene Fachfirmen mit entsprechenden Referenzen den Auftrag erhalten. Zu raten ist auch, die Ausführung sachverständig begleiten zu lassen. Die Folgen von Missverständnissen, Versäumnissen und Fehlern können für Verbraucher dramatisch sein.

Frage: Wie muss man sich solche Fehler und deren Folgen vorstellen?
Frau Böhmer: Denken sie an eine familiäre Situation, die den Umbau eines Einfamilienhauses kurzfristig notwendig macht, damit eine dauerhaft pflegebedürftige Person im gewohnten Umfeld verbleiben kann. Stimmen nach dem Umbau Türbreiten, Bewegungsflächen, schwellenloser Zugang o.ä. nicht mit den Anforderungen überein, ist ein Verbleib nicht möglich. Ein oder zwei fehlende Zentimeter reichen da aus, um mit einem Rollstuhl einen Raum nicht nutzen zu können. Trotz erheblicher Investitionen! Die geschuldete Gebrauchstauglichkeit des Vertragsgegenstandes fehlt, aber natürlich nur dann, wenn die genaue Beschreibung im Vertrag bzw. in der Bau- und Leistungsbeschreibung erfolgt ist. Folgen von Fehlern und Mängeln können aber auch zusätzliche Kosten für Mängelbeseitigungen, die Wertminderung eines Objekts oder nicht erhaltene Fördermittel sein!

Frage: Bei Fehlern kann es sein, dass ein Antragsteller zugesagte Fördermittel nicht bekommt?
Frau Böhmer: Ja, das ist möglich, wenn die Anforderungskriterien nicht erfüllt sind. Der Antrag und die Bestätigung eines Sachverständigen über das Erreichen des Antragszieles werden von der fördernden Institution, z.B. der KfW-Bank, eingehend geprüft. Immerhin geht es hier um nicht unerhebliche Summen. Damit Verbraucher von solchen Problemen verschont bleiben, empfehlen wir die unabhängige Beratung und Begleitung durch sachverständige Experten. Diese Begleitung durch einen Sachverständigen wird ja häufig ebenfalls gefördert! Viele Risiken und Probleme lassen sich so schon im Vorfeld ausräumen, zum Beispiel ob ein Gebäude oder ein Bad überhaupt barrierefrei umzubauen ist.

Frage: Was raten Sie Verbrauchern, wenn der barrierefreie Umbau an Grenzen stößt oder nicht möglich ist?
Frau Böhmer: Was bei Neubauten aus technischer Sicht in aller Regel völlig problemlos machbar ist, stößt bei älteren Gebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen schon mal an Grenzen. Ob es nicht überwindbare Höhenunterschiede, zu geringe Flächen oder konstruktive Probleme sind, manchmal müssen auch gute Berater und erfahrene Planer bauliche Gegebenheiten als Grenzen des Machbaren akzeptieren. Aber auch dann lassen sich Optimierungen vornehmen, die in vielen Fällen für die Anforderungen der Nutzer ausreichen. Man spricht dann von Barrierereduzierung, die als Kompromisslösung abgestimmt, vertraglich vereinbart und ausgeführt wird. Hier sind vor allem Vertrauen, Transparenz, Erfahrung und Kommunikation „auf Augenhöhe“ wichtig, damit man die gleiche Sprache spricht. Ich kenne viele Objekte, die zwar nicht „barrierefrei nach DIN 18040“ aber „barrierefrei für die Bewohner“ sind. Ein individuelles und gutes Ergebnis, wie ich es jedem Verbraucher wünsche!

Dipl.-Ing. Heike Böhmer, Direktorin des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover

Kommentar hinterlassen

Click here to post a comment

Unser Tipp!

Online-Verantstaltungsangebot Bauherren-Schutzbund e.V.

Werbung