Immer mehr Menschen entscheiden sich gerade jetzt in Zeiten des Immobilien-Booms dafür, Wohnungseigentum zu erwerben. Noch nie waren die Zinsen für Baugeld und Hypothekenkredite so günstig bzw. niedrig wie heute. Gerade im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung fallen aber sehr viele Rechtsfragen an, die Sie als Laie kaum selbst überschauen können.
Alles im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt
Es gibt extra ein Gesetz, das umfassend alle Fragen in Bezug auf das Wohnungseigentum regelt. In diesem Gesetz wird genau definiert, wie rechtswirksam Wohnungseigentum begründet wird und welche Rechte und Pflichten sich daraus für die Eigentümer einer Wohnung ergeben. Unter anderem regelt das Gesetz auch das Verhältnis der verschiedenen Wohnungsinhaber in einer Wohnanlage untereinander. Nach dem Gesetz wird genau bestimmt, was das sogenannte Sondereigentum an einer Wohnung ist. Darüber hinaus ist damit untrennbar das Miteigentum an dem gemeinschaftlichen Eigentum verbunden, das alle Wohnungsinhaber einer Wohneinheit gemeinsam innehaben.
Hier gibt es in dem Gesetz auch klare Regeln, wer sich wann zum Beispiel an gemeinschaftlichen Kosten beteiligen muss. Auch regelt das WEG die Verfahrensmodalitäten, wenn es einmal Streit unter den Parteien einer Wohnanlage gibt. Auch die Klagemöglichkeiten vor den ordentlichen Gerichten sind hier eindeutig festgelegt. Klare Definitionen der einzelnen Rechtsbegriffe sorgen dafür, dass es möglichst wenig Unklarheiten für den Fall von Streitigkeiten untereinander gibt.
Auch die Kostenfragen im Fall solcher Streitigkeiten regelt das Gesetz. Außerdem werden alle in Zusammenhang mit dem Eigentum an einer Wohnung in Frage kommenden Probleme geregelt. Dazu zählt auch die Frage eines etwaigen Dauerwohnrechtes für eine beteiligte Partei. Wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt, regelt das WEG darüberhinaus auch alle Rechte und Folgen des Verfahrens für zum Beispiel als Partei beigeladene natürliche oder juristische Personen.
Zum Eigentum an einer Wohnung gehört auch das Recht, an der turnusmäßig stattfindenden oder außerplanmäßigen Eigentümerversammlung teilzunehmen. Zusätzlich ist auch geregelt, wie eine solche Versammlung geregelt werden muss und welche Rechte der einzelne Teilnehmer hat. Auch Probleme des Erbbaurechtes und der Erbfolge werden im WEG angesprochen. Für alle Probleme wird auch der genaue einschlägige Rechtsweg angegeben.
Sie können sich vorstellen, dass hier erhebliche Fehler möglich sind, die Ihnen auch in der Folge schwerwiegende rechtliche Nachteile verschaffen können, die auch nicht unerhebliche Folgekosten verursachen können. Daher ist es wirklich ein guter Rat, alle rechtlichen Fragen zum Wohnungseigentum mit einem versierten Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht in Düsseldorf zu besprechen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Wohnungseigentum haben, sollten Sie sich auf jeden Fall Hilfe von einem erfahrenen Experten auf diesem Rechtsgebiet einholen.
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