Gerichtsurteile

Algen an Gebäudefassaden

Großflächiger Algenbefall erfordert die Reinigung der Hausfassade. rkit / Pixabay

Morbider Charme durch Algenbefall

„Es grünt so grün“ ist vielen nicht nur aus einem bekannten Musical bekannt. Es beschreibt zutreffend den Zustand vieler Hausfassaden. Der Anblick von Algenbefall auf Fassaden lässt die Häuser morbider erscheinen und vermittelt den Eindruck heruntergewirtschafteter Immobilien.

Es handelt sich hierbei in der Regel um einen Algenbefall der Fassade. Dieser führt auch nahezu zwangsläufig zu einem Befall mit Schimmelpilzen. Denn dort wo die winzigen pflanzenartigen Lebewesen wachsen, tummeln sich automatisch auch Schimmelpilze. Algenbefall ist also nicht nur ein ästhetisches Problem, denn Sporenträger lösen gefährliche Krankheiten aus!

Wie kommt es zu dem Befall durch Algen?

Der sehr gute Wärmeschutz von Wärmedämmverbundsystemen bzw. hochdämmendem Mauerwerk, die geringe Wärmespeichermasse dünnschichtiger Putze und die geringe Schadstoffbelastung der Außenluft (vor allem der geringe SO₂-Gehalt) lassen Algen und Pilze auf Fassaden gedeihen. In kühlen Nächten des Spätsommers bildet sich Tauwasser auf den Putzen, das die Grundlage des Wachstums bildet. Wissenschaftler sprechen vom sogenannten „Tauwassereffekt“.

Die stark gedämmten Fassaden können keine Sonnenwärme speichern und werden auch nicht durch die Innenraumluft erwärmt. Deshalb kühlen diese Außenflächen nachts stark ab. Dies hat zur Folge, dass die Feuchtigkeit in der Luft dann an den dünnen Putzschichten kondensiert und den Nährboden für Algen und Pilze bildet.

Dieses Kondenswasser kann mit der Zeit auch die Fassade schädigen. Wenn das Wasser im Winter in winzige Löcher in die Struktur eindringt und gefriert, kann es erst den Putz und später die darunter liegende Dämmung sprengen.

Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, deren Gewährleistungsfrist für die Errichtung der Fassade noch nicht abgelaufen ist, sollten schnellstens ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

Der Algen- und Schimmelbefall einer Wärmedämmverbundsystem-Fassade ist ein Baumangel!

Dies wurde von den Oberlandesgerichten München (27 U 415/98) und Frankfurt (7 U 76/09) entschieden. Der Mangel besteht darin, dass die Fassade bereits nach wenigen Jahren großflächig einen Befall aufweist, der eine Reinigung erfordert. Dies sei nicht üblich und entspricht deshalb auch nicht den anerkannten Regeln der Technik. Der Bauherr kann erwarten, dass die Verschmutzung einer Fassade ohne besondere, den Bewuchs fördernde Umstandsbedingungen nicht so schnell voranschreitet. Die Verfärbungen sind somit in den Eigenheiten des konkreten Putzes im Keim angelegt. Es handelt sich also um einen Mangel des Putzes.

Tipp:

Wohnungseigentümergemeinschaften oder Hauseigentümer sollten daher bei ersten Anzeichen einer Fassadenveralgung ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fassadenbauer oder dem Generalunternehmen geltend machen. Beachten Sie, dass Sie nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (in der Regel fünf Jahre) keine durchsetzungsfähigen Ansprüche mehr haben. Beachten Sie auch, dass die Gewährleistungsfrist bei einem BGB-Bauvertrag nur durch die konkrete Mangelbeseitigung des Werkunternehmers unterbrochen oder durch die gerichtliche Geltendmachung gehemmt wird. Eine Mangelanzeige allein hat keine Wirkung.

Weitere Informationen

Andreas Jurisch
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Tel: 0331/27561-11
Email: d.schnella@streitboerger.de
www.streitboerger.de

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