Immobilienrecht

Immobilie bei Scheidung – Was passiert damit?

Immobilie bei Scheidung
Immobilie bei Scheidung - Was passiert damit? Foto: ©js-photo - stock.adobe.com

Ein Eigenheim, der Traum vieler Menschen. Ein eigenes Haus, indem die eigene Familie wohnt, aufwächst und das gemeinsame Leben gestaltet. So schön es auch klingt und zunächst beginnt, der Traum platzt jedoch nach einiger Zeit. Paare trennen sich und lassen sich scheiden. Statistisch gesehen kommt es in ca. 38% der Fälle zu einer Scheidung.

Gerade dann kommt die Frage auf, was mit der Immobilie bei einer Scheidung passiert. Liegt kein Ehevertrag vor, weil man sich gegenseitig liebt und eine Trennung vollkommen ausgeschlossen ist, kann die Immobilie zu einem sehr großen Streitfall werden.

Immobilie bei Scheidung – Wem gehört nun die Immobilie?

Wer der Eigentümer der Immobilie ist, kommt ganz darauf an, wer dieses Objekt erworben hat. Hat der Ehemann die Immobilie erworben oder hat es die Frau geerbt? Hat es der Ehemann erworben, hat die Ehefrau keinen Anspruch darauf. Hat es die Ehefrau geerbt, hat der Ehemann keinen Anspruch auf das Objekt.

Der Einzige Anspruch, den beide Seiten haben können, ist der finanzielle Anspruch, den sogenannten Zugewinnausgleich.

Wurde die Immobilie hingegen aber von beiden Partnern zu gleichen Teilen erworben, müssen sich diese einig werden. Wenn das nicht passiert, kommt auch hier der Zugewinnausgleich zum Tragen, sofern kein gültiger Ehevertrag vorliegt.

Was passiert mit dem laufenden Immobilienkredit?

Das Eigenheim wird in der Regel mittels eines Immobilienkredits finanziert. Dieser muss auch bei einer Scheidung weiterhin bezahlt werden.

Da ein solches Darlehen meist auf mehrere Jahre abgeschlossen wurde, ergibt sich hieraus eine längerfristige Verpflichtung. Die beiden Parteien können sich darauf einigen, wer die Immobilie übernimmt oder ob das Objekt veräußert werden soll.

Wenn einer der beiden die Immobilie übernimmt, so kann auch der Kredit auf diese Person übertragen werden. Auf jeden Fall ist ein Gespräch mit dem Bankberater empfehlenswert.

Immobilie bei Scheidung übertragen – Was ist mit der Steuer?

Kommt eine Übertragung der Immobilie bei einer Scheidung in Frage, stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung. Dabei gibt es mehrere Optionen, die steuerlich relevant sein könnten. Die erste Variante wäre, dass die Immobilie an den Partner überschrieben wird. Dieses Prozedere ist in der Regel steuerfrei.

Die Steuern sind dann zu entrichten, wenn ein Partner aus der gemeinsamen Immobilie bereits ausgezogen ist und anschließend sein Eigentum auf den anderen Partner übertragt. Dabei müsste die Spekulationsfrist von 10 Jahren berücksichtigt werden.

Da es sich hierbei um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft handelt, muss derjenige Partner, der es veräußert, die Steuern auf den Gewinn bezahlen.

Sind während der Ehe Kinder entstanden, gibt es weitere Möglichkeiten. So könnte das Haus ganz oder teilweise auf eines der Kinder übertragen werden. Eine Aufteilung auf mehrere Kinder ist ebenfalls möglich. Voraussetzung hierbei ist, dass die Begünstigten mindestens 18 Jahre alt sind.

Ist dem nicht so, ist eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts notwendig. Die Zustimmung des anderen Ehepartners ist so oder so vonnöten.

Bevor eine Übertragung auf die Kinder stattfindet, sollte bedacht werden, dass bei der Übertragung, auch die entsprechenden Rechte und Pflichten an die begünstigten Kinder übertragen werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Unterhaltungskosten wie auch die Grundsteuer vom Eigentümer, in diesem Fall vom Kind, bezahlt werden müssen.

Die genaueren Details und Möglichkeiten sollten am besten mit dem Steuerberater besprochen werden. Dieser kann unterschiedliche Möglichkeiten darlegen und hinsichtlich der steuerlichen Aspekte beraten.

Der Zugewinnausgleich bei einer Scheidung

Im Falle dessen, dass ich beide Ehepartner über den weiteren Verlauf der Immobilie nicht einig werden konnten, kommt der Zugewinnausgleich zum Tragen. Das bedeutet, dass der Zugewinnausgleich demjenigen Ehepartner zugesprochen wird, der in der Ehe weniger Vermögen hinzubekommen hat.

Konkret bedeutet es, dass vom Endvermögen das Anfangsvermögen abgezogen wird. Aus dieser Differenz ergibt sich damit der Zugewinn. Als Beispiel:

Konnte der Mann ein Vermögen von 30.000 Euro aufbauen und die Frau lediglich 20.000 Euro, ergibt sich eine Differenz von 10.000 Euro. In diesem Falle hätte die Frau einen Anspruch auf 5.000 Euro.

Immobilie bei Scheidung und die Auszahlung

Sollte die Immobilie verkauft werden, dann ist es wichtig, dass man hierfür den richtigen Makler an der Seite hat, der neutral an die Sache herangeht. Vorher sollte bereits geprüft werden, was die Immobilie wert ist. Danach kann ein Makler aus der Umgebung mit dem Verkauf des Objekts beauftragt werden.

Ein Makler, gerade im Falle einer Scheidung ist sehr empfehlenswert. Denn, dieser kann neutral an die Sache herangehen, da Scheidungen sehr emotional sein können. Auch können die Vorstellungen der beiden Eheleute unterschiedlich sein.

Ein guter und passender Makler wird auf beide Seiten eingehen und versuchen, den größtmöglichen Erlös aus der Immobilie zu holen und die gesamte Abwicklung übernehmen.

Auch besteht die Möglichkeit, dass der eine Partner die Immobilie dem anderen Partner abkauft. Ist die Immobilie 500.000 Euro wert, so muss der eine Ehepartner 250.000 Euro an en anderen Ehepartner bezahlen.

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