Immobilienrecht

Verhandeln oder vor Gericht ziehen?

Verhandeln oder vor Gericht ziehen?
Verhandeln oder vor Gericht ziehen?

Wie geht man mit Konflikten in Bauangelegenheiten und bei Immobiliengeschäften um? Soll man in Verhandlungen mit der anderen Seite versuchen, den Streit beizulegen? Oder ist jedes weitere Gespräch mit der anderen Seite Zeitverschwendung und die Klageerhebung bei Gericht der einzige Weg? Wie meistens im Leben gibt es auch auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort.

Nach Abschluss meiner Ausbildung zum Mediator dachte ich, dass sei ja wohl die tollste Methode der Welt, um Konflikte zu beheben. Ganz sicher wäre Mediation auch in Baurechtsstreitigkeiten oft ein sehr sinnvoller Weg. Aber die Methode hat sich in der Praxis bisher nicht durchgesetzt

Aber viele Werkzeuge der Mediation lassen sich sehr gut auch für die wirksame Vertretung der eigenen Mandanten nutzen. Dabei stellt sich immer die Frage: Welches Ergebnis soll im besten Fall rauskommen? Welche Wege stehen dafür offen? Und welche Risiken sind damit verbunden?

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Den Spruch kennt jeder. Manchmal ist er eine faule Ausrede von nicht so sachkundigen Anwälten. Aber unbestreitbar ist jedes Gerichtsverfahren mit Risiken verbunden. Auch dem erfahrensten Anwalt kann es passieren, einen rechtlichen Aspekt zu übersehen oder anders zu bewerten, als das Gericht. Nicht selten taucht im Rechtsstreit auch ein neuer Aspekt zum Sachverhalt auf, der dem Anwalt bisher nicht bekannt war, aber weitreichende rechtliche Folgen hat. Und zur Wahrheit gehört eben auch, dass immer wieder Richter aufgrund von Überlastung, aus Faulheit oder aufgrund fehlender Sachkunde schlicht falsche Urteile fällen.

Aber auch dann, wenn eine Partei den Baurechtsstreit gewinnt, zahlt sie dafür meist einen hohen Preis, den sie von der anderen Seite niemals erstattet bekommt. Denn für eine wirksame rechtliche Vertretung ist der Anwalt gerade im Baurecht auf eine gründliche und detaillierte Zuarbeit seines Mandanten angewiesen. Das gilt für Bauunternehmen genauso, wie für private Bauherren. In Bauunternehmen kann der Zeit- und Personalaufwand für die Aufbereitung des Streitstoffs durchaus Kosten in Höhe von 50 Prozent des Streitwerts verursachen. Im gerichtlichen Kostenausgleichungsverfahren, das den Abschluss des Gerichtsverfahrens bildet, kann dieser interne Aufwand nicht in Ansatz gebracht werden.

Also doch immer erst mal verhandeln? Im Kontrast zu dem trockenen Spruch in der Überschrift kann ich versichern, dass es harte Arbeit sein kann, eine Einigung zu erzielen. In einer Bauträgersache habe ich jetzt 18 Monate für eine WEG über Umfang und Bedingungen einer Mängelbeseitigung verhandelt. Mehrfach drohten die Gespräche zu scheitern. Jetzt sieht es ganz so aus, als würden eine Einigung zustande kommen. Dann muss „nur noch“ der Bauträger die Mängel ordentlich beseitigen.

Eine Einigung bedeutet, zu akzeptieren, dass es einen Konflikt gibt und die Bereitschaft auf beiden Seiten, das Beste daraus zu machen. Das setzt wiederum voraus, dass jede Seite sich ein nüchternes und realistisches Bild von der Situation macht und sich ganz ehrlich auch mal in die Perspektive der anderen Seite hineinversetzt. Und genau daran scheitert es oft. Die Anwälte haben hier eine hohe Verantwortung. Ein Anwalt, dem die notwendigen Kenntnisse im Baurecht fehlen, wird seinem Mandanten womöglich falsche Auskünfte erteilen und so in einen aussichtslosen Rechtsstreit hineinführen. Das habe ich mehr als einmal erlebt und finde das sehr ärgerlich, und zwar nicht nur für meinen eigenen Mandanten, sondern genauso für die falsch beratene andere Partei. Die hat dann auch noch hohe Verfahrenskosten zu tragen, die absolut vermeidbar gewesen wären.

Ich halte es für eine Kernaufgabe des Anwalts, mit dem eigenen Mandanten Klartext zu reden. Wenn der Mandant sich in viel zu optimistischen Vorstellungen ergeht, halte ich seinen Anwalt für verpflichtet, ihn in der Beratung auf den Boden der Tatsachen zu bringen. Wenn das intern geklärt ist, kann man nach außen ja immer noch was Anderes behaupten. Ein wenig Pokern und Taktik gehört schon zum Geschäft. Man sollte nur die Risiken vernünftig einschätzen.

Und manchmal scheint es einfach nötig zu sein, dass die Parteien erst mal zu Gericht ziehen und wie bei einem Boxkampf tüchtig aufeinander losgehen. Wenn sie sich dann müde gekämpft haben, kann man immer noch versuchen, eine Einigung herbei zu führen. Bei Gericht heißt die Vergleich.

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