Balkon und Terrasse Recht im Hausbau

Kauf von Terrassendächern oder anderen Bauteilen

Kauf von Terrassendächern oder anderen Bauteilen
Kauf von Terrassendächern oder anderen Bauteilen

Ob Carport, Gartenhäuschen, Terrassendach, Markise oder auch Rollläden: bei Verträgen über die Lieferung fertiger Bauteile gilt fast immer Kaufrecht. Da gelten andere Regeln, als im Werkvertragsrecht. Oft ist das für den Kunden vorteilhaft. Wer so einen Kauf für sein privates Grundstück tätigt, ist besonders geschützt. Er gilt im Sinne des Gesetzes als Verbraucher. Daraus können sich Widerrufsrechte ergeben. Auch gibt es Beweiserleichterungen bei Auftreten von Mängeln.

Widerrufsrecht

Der Privatkunde, der im Internet bestellt oder einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen abschließt, hat ein Widerrufsrecht. „Außerhalb von Geschäftsräumen“ heißt in der Praxis meistens, dass ein Vertriebsmitarbeiter zum Kunden nach Hause kommt. Damit überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, muss der Anbieter dem Kunden Dokumente überlassen, aus denen sich klar der gesamte Vertragsinhalt und auch der Gesamtpreis und seine Bestandteile ergeben. Außerdem muss der Anbieter den Kunden über sein Widerrufsrecht informieren und darüber, welche Folgen ein Widerruf hat. Dazu gehört auch, welche Kosten der Widerruf auslöst und wie die Ware in diesem Fall zurück zum Anbieter kommt.

Fehlerhafte Belehrung

Es ist gar nicht so einfach, eine wirksame Widerrufsbelehrung hinzubekommen. Der Kunde muss auch genau und zutreffend unterrichtet werden, in welcher Form er seinen Widerruf abgeben kann. Ein Anbieter, der auf einem vollen Bestellformular noch ein Kästchen mit der Widerrufsbelehrung reinquetscht, hat besonders gut Aussichten, es falsch gemacht zu gemacht zu haben. Weniger ist hier nicht mehr, sondern nix.

Widerrufsfrist

Bei Warenbestellungen im Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen beginnt die Widerrufsfrist mit Eintreffen der Ware. Der Privatkunde hat dann genau zwei Wochen Zeit, den Widerruf zu erklären. Ist allerdings die Widerrufsbelehrung an irgendeiner Stelle fehlerhaft, hat der Kunde sogar ein ganzes Jahr Zeit, den Widerruf zu erklären.

Freies Wahlrecht

Der Privatkunde braucht seinen Widerruf nicht zu begründen. Die Motive des Kunden gehen den Anbieter nichts an. Es kommt einzig auf die Erklärung des Widerrufs an.

Auskünfte des Verkäufers

Gerade bei Bauteilen, die außen an das Gebäude angebaut werden, kann es schon mal Probleme mit der Landesbauordnung geben. Dann tut der Kunde gut daran, wenn er sich vom Verkäufer erklären lässt, ob er das gewünschte Bauteil ohne Verstoß gegen die Bauordnung anbauen darf oder vielleicht sogar eine Baugenehmigung braucht. Gerade bei geringem Abstand zum Nachbarn kann das manchmal heikel sein. Dann kann zusätzlich noch eine Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein. Die Auskünfte des Verkäufers lässt man sich am besten schriftlich oder unter Zeugen geben. Erweisen sich die Zusagen als nicht zutreffend, was im Eifer eines Verkaufsgesprächs ja mal vorkommen kann, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Gewährleistung

Die Gewährleistung für gekaufte Bauteile beträgt zwei Jahre. Es lohnt sich für den Privatkunden, genau fünf Monate nach dem Kauf alle Teile noch mal gründlich zu überprüfen. Bei allen Mängeln, die innerhalb eines halben Jahres ab Lieferung auftreten, gilt nämlich zugunsten des Kunden die Vermutung, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Ausgenommen sind Schäden, die durch offensichtliche Montage- oder Bedienfehler eingetreten sind.

Weitere Informationen

Rechtsanwalt Percy Ehlert
Immobilien- und Baurecht
Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin
Tel. 030 700 159 815
kanzlei@anwalt-ehlert.de
www.anwalt-ehlert.de

 

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