Bauen

Feuchteschäden können teuer werden

Schaden durch Feuchtigkeit an der Wand © wabeno / Fotolia.com
Schaden durch Feuchtigkeit an der Wand © wabeno / Fotolia.com

Die klimatischen Entwicklungen mit häufigem Starkregen und Veränderungen des Grundwasserspiegels stellen höhere Anforderungen an die Abdichtung von Bauwerken. Feuchteschäden an Bauteilen im Erdreich sind laut einer Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) keine Seltenheit. Eine neue DIN-Norm trägt den Anforderungen und gestiegenen technischen Standards Rechnung. 

Die Gebäudehülle ist wie eine zweite Haut für das Haus und seine Bewohner. Sie schützt vor der Witterung, schafft angenehme Wohnverhältnisse und  hält Schaden vom Bauwerk ab. Ein wesentlicher Faktor ist eine Abdichtung der Gebäudehülle, die Wasser- oder Feuchteeintritt dauerhaft verhindert. Fachgerechte Abdichtungen sind an vielen Stellen des Gebäudes erforderlich. Besonders kritisch sind sie jedoch im Erdreich, wie unter anderem eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Institut für Bauforschung e.V. (IFB) zeigt.

Fehlerhafte Abdichtungen im Boden ziehen hohe Kosten nach sich

Schäden an erdberührten Bauteilen sind nach Feststellung der  BSB-Studie „Feuchteschäden durch fehlerhafte Bauwerksabdichtungen“ die häufigsten Bauteilschäden, die im Neubau auftreten. Über 60 Prozent davon gehen auf Feuchteprobleme zurück. Ursachen sieht die Studie sowohl durch Planungsfehler im Vorfeld als auch in Mängeln bei der Bauausführung sowie in der Kombination der beiden Ursachen. Die Schadensbeseitigung kann teuer werden. Laut Studie bewegten sich die Kosten dafür bei den untersuchten Fällen um durchschnittlich 10.300 Euro, in Einzelfällen lagen sie bei deutlich über 100.000 Euro.

Ohne Baugrundgutachten gibt es keine verlässliche Planung

Die Probleme können bereits mit einem fehlenden Bodengutachten beginnen. Denn die Grundlage für die Bemessung einer geeigneten Bauwerksabdichtung sollte ein bauplatzbezogenes und aussagekräftiges geologisches Gutachten bilden. Zu berücksichtigen sind neben Oberflächenwasser, das durch spezielle Geländeverhältnisse auf das Haus einwirken kann, auch der Grundwasserspiegel sowie unter Umständen Hochwasser. Ein Boden mit schlechter Versickerungsfähigkeit kann zum Problem werden, wenn einer lang anhaltenden Bodendurchnässung nicht durch Bauwerksdrainage oder erhöhte Abdichtungsmaßnahmen Rechnung getragen wird. Ebenfalls zu beachten sind die jahreszeitlichen Schwankungen der Wasserspiegel sowie Entwicklungen über die prognostizierte Nutzungsdauer des Hauses,  also eine Vorausschau der möglichen Veränderungen über die nächsten Jahrzehnte hinweg.

Abdichtung muss zum Boden passen und normgerecht ausgeführt sein

Die Abdichtung verhindert die Durchfeuchtung des erdanliegenden Bauteils, zum Beispiel durch kapillaren Transport oder Wassereintritt durch kleinste Risse und Fugen. Je nach Bauweise und Anforderung können unterschiedliche Abdichtungstechniken sinnvoll sein. In Frage kommen bahnenförmige Klebungen und aufgespritzte oder gespachtelte bituminöse Beschichtungen sowie flüssige Beschichtungen. Auch eine Ausführung als wasserundurchlässiges Betonbauwerk, zum Beispiel als „weiße Wanne“ ist möglich. Bei allen Abdichtungsverfahren ist darauf zu achten, dass sie als erprobtes System nach den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller eingesetzt werden und den allgemein anerkannten technischen Regeln entsprechen. Ausschlaggebend dafür sind Regelwerke wie die noch gültige Abdichtungsnorm DIN 18195, Teile 1-10, oder die Richtlinie für wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton.

Neue Norm berücksichtigt aktuelle Entwicklungen

Die DIN 18195 stammt aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und wird daher seit 2010 überarbeitet. Zurzeit wird eine neue Normenreihe erstellt und schrittweise ab 2016 eingeführt. Bezeichnend für die neuen Entwürfe ist die Gliederung in bauteilbezogene Einzelnormen. Zudem werden neue Abdichtungstechniken berücksichtigt, die in der veralteten Norm noch nicht zu finden waren. Für die Regelung der erdberührten Bauteile wird künftig die DIN 18533 anzuwenden sein.

Bauherren stellen erhöhte Anforderungen an den „Wohnraum Keller“

In der alten Norm musste zur Planung der Abdichtung lediglich der auf das Bauwerk einwirkende Wasser- oder Feuchtelastfall bestimmt werden. Künftig gibt es eine bauteilbezogene Erweiterung und es muss differenzierter nach Wassereinwirkungsklassen, Rissklassen sowie Raumnutzungsklassen gefragt werden. Dass die Raumnutzungsklasse des abzudichtenden Bauteils zu bestimmen ist, deutet bereits auf einen Wandel in der Nutzung von Kellerräumen hin. Die Norm trägt der Entwicklung Rechnung, dass der Keller in vielen Wohnhäusern nicht mehr nur als reiner Nutzraum dienen soll, sondern erhöhten Anforderungen bis zur Eignung als vollwertiger Wohnraum genügen muss. Die Norm unterscheidet daher künftig Raumnutzungen mit geringen, durchschnittlichen und hohen Anforderungen an die Trockenheit der Raumluft in erdseitig abgedichteten Räumen. Raumseitig muss das Bauteil trocken bleiben oder die Oberflächenfeuchte darf sich je nach Raumnutzung nur innerhalb bestimmter Grenzen bewegen. Das gewünschte Raumklima wird wesentlich durch einen regelgerechten Wärmeschutz sowie die Beheizung, Belüftung oder, wenn nötig, Entfeuchtung beeinflusst. Hausbesitzer müssen auch künftig beachten, dass diese Einflussfaktoren an die Nutzung des Raums angepasst sind.

Dipl.-Ing. Daniel Rossler, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.
Dipl.-Ing. Daniel Rossler, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.

Unabhängige Baubegleitung gibt mehr Sicherheit

Baugrundgutachten und die Planungsunterlagen zur Gründung und Abdichtung eines Hauses richtig zu lesen, ist für Bauherren ohne fachliche Vorbildung schwer. Im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle können sie einen unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel einen Bauherrenberater des BSB, zu Rate ziehen. Er kann überprüfen, ob das Baugrundgutachten und die geplanten Abdichtungsmaßnahmen zusammenpassen und kontrollieren, dass bei der Ausführung der Abdichtungsarbeiten keine Mängel und Fehler unentdeckt bleiben.

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