Voraussetzung für ein funktionierendes Kellergeschoss ist ein Baugrundgutachten, um die Höhe des Grundwasserspiegels und die Tragfähigkeit des Untergrundes zu prüfen. Statik und Dimensionierung des Kellers hängen davon ab. Mit genauer Kenntnis der Baugrundverhältnisse lassen sich Bodenaushub, eine möglicherweise notwendige Wasserhaltung während der Baumaßnahme und gegebenenfalls eine Bodenverbesserung oder Bodenaustausch festlegen. Für die Kalkulation der Kosten spielt das eine erhebliche Rolle.
Wichtig: Anforderungen an Dichtheit beachten
Die Höhe des Grundwasserspiegels oder vorhandenes Schichtenwasser ist Grundlage für die Dichtheit des Kellers. Je nach künftiger Nutzung der Kellerräume sind deren klimatischen Bedingungen festzulegen. Ein Gästezimmer zieht andere Anforderungen nach sich als ein Lagerraum. Zu klären ist, ob das öffentliche Abwassernetz eine natürliche Entwässerung der Kellerräume zulässt. Im aufwändigsten Fall muss eine Hebeanlage für Schmutzwasser installiert werden.
Fehler vermeiden: Wetterkapriolen vorbeugen
Nur territorial begrenzt kann ein Keller ins trockene Erdreich hinein gebaut werden. Witterungsverhältnisse sind immer öfter durch Starkregen oder kalte Winter geprägt. Ein einst niedriger Grundwasserstand kann durch vermehrte Regengüsse überproportional ansteigen. Dann steht ein nur gegen Bodenfeuchtigkeit abgedichteter Keller plötzlich im Wasser und erleidet Feuchteschäden. Deshalb sollte das Kellermauerwerk so hergestellt werden, dass von aufstauendem Sickerwasser oder drückendem Wasser keine Gefahren ausgehen.
Entscheidend: Langlebigkeit und bautechnische Qualität
Erfordernisse für Langlebigkeit und Nutzung des Kellers beeinflussen die bautechnische Qualität der Ausführung. Zumeist werden Kellerwände aus großformatigen Mauersteinen, aus vergossenem Beton oder Betonfertigteilen montiert. Entscheidend ist die sorgfältige Abdichtung gegen Feuchte im Erdreich. Dabei müssen durchdringende Bauteile wie Wasserrohre, Elektroanschlüsse etc. sowie Kellerlichtschächte der Dichtheit angepasst werden. Niederschlagswasser darf nicht über vernachlässigte Kellerfenster den Keller fluten können.