Bei einem deutschen Steuergesetz handelt es sich um eines der kompliziertesten der Welt. Zahlreiche Steuerprofis finden jedes Jahr unsägliche Möglichkeiten, um ganz legal einen Haufen Steuern zu sparen. Allerdings müssen Sie kein Steuerprofi sein, um bei Ihrer Einkommensteuererklärung bares Geld zu sparen. Eine beliebte Möglichkeit, um die Steuerlast zu senken, sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn Sie weder Zeit noch Lust dazu haben, Gartenarbeit zu verrichten oder Fenster zu putzen, können Sie die Aufwendung für das Beauftragen von Dritten direkt bei der Einkommensteuererklärung geltend machen und so Steuern sparen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten jegliche Tätigkeiten, die nicht zu den Handwerkerleistungen zählen. Wenn Sie jemanden beauftragt haben, Ihre Wohnung zu reinigen, die Hecken zu schneiden oder den Rasen zu mähen, fallen diese Tätigkeiten unter haushaltsnahe Dienstleistungen. Während zahlreiche Menschen den Nachbarsjungen damit beauftragen, den Rasen zu mähen, um sein Taschengeld aufzubessern, ist es aus steuerlicher Sicht sinnvoller, eine Firma zu beauftragen. Der Vorteil einer Firma liegt darin, dass sie eine Rechnung ausstellen kann. Ist dies erfolgt, können Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt erstatten lassen. Insgesamt können Sie sich bis zu 4000 Euro jährlich vom Finanzamt zurückholen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Grundsätzlich müssen Sie als Privatperson Tätigkeiten bei einem Dienstleister in Auftrag gegeben haben, die entweder Sie selbst oder Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen. Die Tätigkeiten müssen innerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses sowie dem dazugehörigen Grundstück erledigt werden. Darunter fallen auch der Winterdienst oder das Laubblasen auf öffentlichen Gehwegen, die sich vor dem eigenen Grundstück befinden.
Was kann abgesetzt werden?
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die Sie steuerlich absetzen können, zählen folgende Tätigkeiten:
- Hausmeisterleistungen
- Gartenarbeiten auf dem Grundstück, wie beispielsweise Baumpflege, Hecken schneiden oder Rasen mähen
- Reinigung der Wohnung oder des Hauses
- Winterdienst oder Reinigung des Gehwegs
- Pflegedienstleistungen
- Kinderbetreuung zu Hause
Unterschied haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Als Handwerkerleistungen gelten jede Leistungen, die ein Handwerker ausführt. Darunter fallen beispielsweise das Legen neuer Fliesen im Badezimmer oder der Anstrich der Fassade. Hier können die Lohnkosten bis zu 1200 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie sich bis zu 4000 Euro pro Jahr vom Finanzamt erstatten lassen.
Den passenden Handwerker oder die passende Firma finden
Das Wichtigste ist, dass die Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen legal ausgeführt werden. Die Kosten für Schwarzarbeit können Sie nicht bei der Steuer geltend machen. Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall eine Rechnung benötigen. Im Idealfall entrichten Sie den Betrag per Überweisung. So können Sie dem Finanzamt belegen, dass die Zahlung tatsächlich geleistet worden ist. Bis zu 20.000 Euro können Sie pro Jahr an haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen. Davon können 20 Prozent steuerlich berücksichtigt werden, sodass die Steuerschuld um bis zu 4000 Euro gemindert werden kann. Wenn Sie auf der Suche nach dem passenden Elektriker oder Klempner sind, sollten Sie in jedem Fall darauf achten, dass der Handwerker eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellt. Weiterhin sollten die Lohnkosten separat ausgewiesen werden. In der Regel befindet sich der Ausweis am Ende der Rechnung. So können Sie lästige Diskussionen mit dem Finanzamt umgehen.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass es sich in jedem Fall lohnt, Kosten für Handwerkerleistungen sowie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Selbst geringe Beträge für Winterdienst, Haushaltshilfe, Elektriker oder Klempner können die Steuerlast reduzieren. Bei Handwerkerleistungen können Sie pro Jahr maximal 1200 Euro Steuern sparen. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen hingegen kann das Steuerersparnis mit bis zu 4000 Euro zu Buche schlagen. Entscheidend ist, dass die Arbeiten legal ausgeführt wurden und Sie eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten haben. Um gegenüber dem Finanzamt die Zahlung nachzuweisen, lohnt es sich, den Betrag per Überweisung anstatt als Barzahlung zu begleichen.
Kommentar hinterlassen