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Wer bezahlt den Einsatz eines Schlüsseldienstes?

Schlüsseldienst bei Montage eines Panzerriegels
Schlüsseldienst bei Montage eines Panzerriegels Foto: ©Dan Race - stock.adobe.com

Immer wieder kommen Mieter in eine Situation, in der sie einen Schlüsseldienst beauftragen müssen. Dies kann sehr viele verschiedene Gründe haben. Oft haben sie einfach vergessen, dass sie den Schlüssel noch nicht eingesteckt haben und die Tür fällt ins Schloss. Da der Ersatzschlüssel aus Sicherheitsgründen nur noch selten unter der Fußmatte oder im Blumentopf liegt, muss ein anderer Weg zurück ins Haus gefunden wird.
Wenn kein zweiter Schlüssel bei einem Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wurde, muss ein professionelle Schlüsseldienst mit der Türöffnung beauftragt werden. Bei einer zugefallenen Tür oder einem verlorenen Schlüssel ist es klar, dass der Mieter für den Einsatz des Schlüsseldienstes aufkommen muss. Doch nicht immer ist es so einfach. Dieser Artikel soll für Klarheit sorgen und Ihnen zeigen, wann der Mieter selbst für den Schlüsseldienst aufkommt und in welcher Situation er möglicherweise das Geld vom Vermieter oder von einer Versicherung erstattet bekommen kann.

Die Kosten bei einem abgebrochenen Schlüssel

Wenn der Schlüssel im Schloss abbricht, ist die Sache nicht unbedingt klar. Falls es sich um eine unsachgemäße Behandlung des Schlosses handelt oder sich schon länger Probleme angedeutet haben, dann muss der Mieter die Kosten für den Schlüsseldienst selbst tragen. Sollte er sich aber ganz normal verhalten haben und er keine Anhaltspunkte gehabt haben, um das Abbrechen des Schlüssels zu vermeiden, ist der Vermieter gewöhnlich in der Pflicht. In solch einem Fall ist es schwer den Beweis zu erbringen. Idealerweise gelangen Mieter also gar nicht erst in solch eine Situation. Sobald der Schlüssel sich nur noch schwer drehen lässt, sollte der Vermieter kontaktiert werden. Dieser kann einen Austausch des Schlosses veranlassen und damit dafür sorgen, dass der Mieter gar nicht erst in eine Situation kommt, in der er einen Schlüsseldienst benötigt.

Erstattung der Kosten durch eine Versicherung

Viele Kunden eines Schlüsseldienstes stellen sich die Frage, ob eine ihrer Versicherungen für die Kosten der Türöffnung aufkommt. In der Regel ist das nicht der Fall, da normale Versicherungen solche Sachverhalte nicht abdecken. Der Mieter bleibt also auf den Kosten für den Einsatz sitzen. Zum Glück ist das aber nicht immer der Fall. Oft gibt es bei Hausratsversicherungen die Möglichkeit, sich für einen Premiumtarif zu entscheiden. Hier sind zahlreiche Zusatzleistungen inkludiert, die es in einem normalen Tarif nicht gibt.
Bei einigen Versicherern gehören auch die Kosten für den Schlüsseldienst dazu. Sollten die Mieter eine entsprechende Police haben, können sie die Kosten also bei ihrem Versicherer geltend machen. Dabei sollten die Bedingungen der Versicherung aber im Detail beachtet werden. Denn Versicherer sind sehr gut darin, ihre Zahlungspflicht zu umgehen.
Oft muss erst einmal der Versicherer kontaktiert werden. Dieser beauftragt einen Schlüsseldienst oder stellt es dem Versicherungsnehmer frei, sich selbst um einen Schlüsselnotdienst zu kümmern.

Sollte der Mieter direkt einen Schlüsseldienst beauftragen und erst im Nachgang die Rechnung beim Versicherer einreichen wollen, kann dies zu großen Problemen und einer Leistungsverweigerung der Versicherung führen. Wer also das Geld für einen Premiumtarif ausgibt, der auch die Kosten für den Schlüsseldienst abdeckt, der sollte sich strikt an den vom Versicherer vorgegebenen Ablauf halten. Nur so ist gewährleistet, dass die Versicherung die Rechnung auch tatsächlich übernimmt und der Versicherte nicht auf den Kosten für den Schlüsseldienst sitzen bleibt.

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