- Fehlerhaft umgesetzte EU-Richtlinie führt zu Altersdiskriminierung
- IVD regt wörtliche Übernahme der EU-Formulierung an
Der Immobilienverband Deutschland IVD fordert den Gesetzgeber dringend auf, bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht nachzubessern. Aus Sicht des IVD stellt die Neuregelung eine verfassungswidrige Altersdiskriminierung dar, weil Menschen, die über 60 Jahre alt sind, keinen Kredit mehr bekommen. Ursache ist die Formulierung in dem neu geschaffenen §§ 505a Abs. 1 BGB und 18a Abs. 1 KWG, nach denen ein Kredit nur vergeben werden darf, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird. Dies verstehen die Banken so, dass die Laufzeit des Darlehens nicht länger sein darf als die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers.
„Die EU-Richtlinie ist jedoch weniger streng und verlangt in Kapitel 6 Absatz 5 nur, dass das Darlehen vertragsgemäß erfüllt wird. Aufgrund dieser im Passiv gehaltenen Formulierung ist es unerheblich, ob dies der Darlehensnehmer selbst ist oder sein Erbe. Um die Kreditklemme zu lösen, sollte der Gesetzgeber deshalb die Formulierung in der EU-Richtlinie wörtlich übernehmen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD. Dann würde es ausreichen, wenn der Darlehensnehmer wahrscheinlich in der Lage sein wird, das Darlehen bis zu seinem Lebensende zu erfüllen. Nach seinem Tod könnte die Bedienung des Darlehens auch durch einen Erben, einen Bürgen oder eine Lebensversicherung erfolgen. Die Bank würde also durch entsprechende Sicherheiten vor einem Ausfall des Kredites geschützt werden. Laut IVD verlangt der Verbraucherschutz nicht, den Verstorbenen davor zu schützen, dass das Darlehen von seinen Erben bedient werden muss.
Ebenso werden derzeit junge Paare mit Kinderwunsch benachteiligt. Bei ihnen prüft die Bank das Einkommen der nächsten 30 Jahre. Die Kreditgeber befürchten, dass ein Partner bald nicht mehr arbeitet und, dass der andere das Darlehen alleine nicht bedienen kann.
„Die seit März geltenden neuen Vorschriften zur Kreditvergabe verursachen große Unsicherheit. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich nachbessern. Hierzu würde es genügen, wenn er wie beschrieben die Regelung der EU-Richtlinie einfach wörtlich übernimmt“, so Schick. Der IVD-Präsident erinnert in diesem Zusammenhang an die drängenden Probleme der Zukunft: Altersarmut durch Rentenlöcher, Wohnungsknappheit in Ballungsräumen aber auch die Energiewende in Form von Modernisierungen. „Wir brauchen eine höhere Eigentumsquote. Jetzt die Kreditvergabe beim Erwerb von Wohneigentum zu bremsen, ist unverantwortlich und gleicht einem Diätplan in Zeiten der Hungersnot.“
Quelle: IVD
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