Die Bauzinsen sind historisch niedrig, die staatliche Förderung ist flexibler geworden – gute Voraussetzungen, um den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Ein Riestervertrag bietet dazu eine ganze Reihe von Möglichkeiten, sagen die Experten der Deutschen Bank.
Wohn-Riester, der staatlich geförderte Weg Wohneigentum, setzt seine Erfolgsgeschichte fort. Schon rund 1,2 Millionen wurden bis zum 1. Quartal 2014 abgeschlossen. Allein 2013 kamen etwa 200.000 Verträge dazu – keine andere Vertragsart wächst schneller. Der Erfolg kommt nicht ungefähr, sagt Eva Grunwald, Leiterin Baufinanzierung Deutschen Bank: „Mit Wohn-Riester profitieren Sparer historisch niedrigen Zinssätzen, attraktiver staatlicher hoher Flexibilität.“ Die staatliche Förderung umfasst Grund- Kinderzulagen, Berufseinsteigerbonus und mögliche Steuervorteile. Über Laufzeit hinweg kann sie einen hohen, besonders bei Sparern mit Kindern oft fünfstelligen Eurobetrag ergeben. Förderberechtigte Sparer, die sich eine Zukunft im eigenen Heim wünschen, können auf vier Wegen von der Riesterförderung profitieren.
- Riesterdarlehen
Das Riesterdarlehen ist ein Annuitätendarlehen, dem die Riesterzulagen zur Tilgung gutgeschrieben werden. Sparer profitieren also nicht vom Aufbau einer Altersrente wie bei anderen Riesterverträgen, sondern von einer schnelleren Tilgung des Darlehens – und können so ihre Finanzierungskosten oft deutlich senken. Mögliche Steuervorteile aus dem Riestervertrag können als zusätzliche Sondertilgung eingebracht werden.
- Riesterbausparen
Für Riestersparer, die nicht sofort bauen, sondern erst Eigenkapital bilden wollen, ist ein geförderter Bausparvertrag interessant. Dafür legt der Sparer monatlich einen bestimmten Betrag zurück und die Bausparkasse verzinst das Guthaben mit einem festen Zinssatz. Sobald ein vereinbartes Mindestguthaben erreicht ist und einige andere Bedingungen erfüllt sind, beginnt die Zuteilung des Darlehens für den Erwerb der Immobilie. Anschließend zahlt der Sparer das Bauspardarlehen ab. „Bausparer profitieren von langfristiger Planungssicherheit, denn die Spar- und Darlehenszinsen werden bis zum Ende der Laufzeit verbindlich festgelegt“, so Eva Grunwald. Mit einem Riestervertrag beteiligt sich der Staat sowohl am Aufbau von Eigenkapital als auch an der Tilgung des Darlehens.
- Riester-Kombikredit
Ein Kombivertrag besteht aus einem Bausparvertrag und einem endfälligen Vorfinanzierungsdarlehen. Mit dem Darlehen kann der Riestersparer seine Wunschimmobilie sofort finanzieren. Anschließend zahlt er zunächst die fälligen Kreditzinsen sowie die Sparraten für den Bausparvertrag. Sobald die Bausparsumme zugeteilt wird, löst der Sparer damit das Vorfinanzierungsdarlehen ab und kann anschließend das Bauspardarlehen abzahlen. Auch ein Kombikredit kann in allen Vertragsphasen staatlich gefördert werden. Er bietet langfristige Planungssicherheit mit aktuell niedrigen Zinsen und zugleich die Möglichkeit, die Wunschimmobilie sofort zu beziehen.
- Tilgung mit Riesterguthaben
Wer bereits einen Riestervertrag besitzt, kann ihn seit 2014 noch flexibler für den Erwerb einer förderfähigen Immobilie einsetzen: Riestersparer können vor Beginn der Auszahlung jederzeit Kapital entnehmen, um eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen oder ein Immobiliendarlehen zu tilgen. Voraussetzung ist, dass das verbleibende geförderte Restkapital und das entnommene Kapital mindestens 3.000 Euro betragen.
Wichtig: Förderung nur für Eigennutzer
Welchen Weg Riestersparer auch gehen, eines müssen sie beachten: Der Staat betrachtet die eigene Immobilie als eine Form der Altersvorsorge. „Gefördert wird deshalb nur der Kauf, der Neubau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt“, erklärt Baufinanzierungs-Expertin Grunwald. „Wird die Immobilie verkauft, muss das geförderte Kapital in der Regel sofort versteuert werden – es sei denn, der Sparer investiert den Betrag rechtzeitig in ein anderes Riesterprodukt oder in eine neue förderfähige Immobilie.“ Der Kauf der neuen Immobilie kann dabei zwei Jahre vor bis fünf Jahre nach dem Auszug erfolgen.
Quelle: Deutsche Bank
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