Förderung

Staatliche Förderung für Wärmepumpen

Funktionsweise der Nutzung von Erdwärme Bild: arahan / fotolia
Funktionsweise der Nutzung von Erdwärme Bild: arahan / fotolia

Eine Wärmepumpe nutzt die bereits im Erdreich vorhandene Wärme, aber auch das Grundwasser oder die Luft umso zu wärmen beziehungsweise zu kühlen. Da diese Technologie zum Bereich “nachhaltige Energie” zählt und sehr umweltfreundlich ist, wird sie von der Bundesregierung gefördert. Wer Fördermittel beantragen möchte, kann dies deshalb bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) machen.

Voraussetzungen für Förderungsmittel der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kann immer dann Fördermittel zusichern, wenn die Sanierung eines Hauses beziehungsweise einer Wohnung stattfindet, mit dem Ziel die energieeffizient zu steigern. In diesem Zusammenhang können sich Bauherren gleich mit mehreren Förderprogrammen auseinander setzen, wobei man selbst entscheiden kann, welches am effektivsten für die eigene Vorstellung wäre und dementsprechend die Anträge stellen. Das Programm 151 bietet zum Beispiel einen zinsgünstigen Kredit, während bei Programm 430 ein direkter Zuschuss geleistet wird. Dabei liegt der maximale Zuschuss bei 13.125 Euro, während weniger energieeffiziente Sanierungen meistens nur mit 5.625 Euro bezuschusst werden. Der Kredit hingegen bietet mit guten Konditionen bis zu 75.000 Euro, einen Zuschuss bei der Tilgung sowie eine sehr lange Laufzeit und Möglichkeiten zur Sondertilgung. Die Anträge müssen allerdings vor Baubeginn gestellt werden, nicht erst danach.

Kalkulation der Förderbeträge für Wärmepumpen Quelle: Stiebel Eltron
Kalkulation der Förderbeträge für Wärmepumpen Quelle: Stiebel Eltron

Voraussetzungen für Fördermittel der BAFA

Wer eine Wärmepumpe verbaut, kann zusätzlich bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Zuschuss beantragen. Allerdings ist dieser Zuschuss an einige Bedingungen geknüpft: So erfolgt er nur beim Umbau von Bestandsgebäuden, nicht bei Neubauten. Die Förderung umfasst zudem lediglich Wärmepumpen, die sowohl für die Warmwasserbereitung als auch für die Heizung genutzt werden und dann auch nur für ganz bestimmte Modelle – eine Liste kann man direkt bei der BAFA bekommen. Dort findet man auch eine Liste der benötigten Unterlagen, die komplett eingereicht werden müssen. Hinzu kommt, dass jeder Antrag mit einem Prüfzertifikat über den COP-Wert beziehungsweise mit dem Gütesiegel der Wärmepumpe komplettiert werden muss. Der Antrag kann bei der BAFA bis maximal sechs Monaten nach der Inbetriebnahme gestellt werden.

Die Förderungssumme an sich ist gestaffelt und abhängig von der Art der Wärmepumpe: Sole-Wasser und Wasser-Wasser Wärmepumpen werden mit 20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bezuschusst, Luft-Wasser Wärmepumpen jedoch nur mit 10 Euro. Anbieter wie Stiebel Eltron bieten auf Ihrer Internetseite einen Überblick der verschiedenen Wärmepumpen mit Angabe aller technischen Details so dass man sich einen ersten Überblick der Kosten verschaffen kann. Die maximale Förderungssumme richtet sich zudem nach der Anzahl der Wohnungen: Ein Einfamilienhaus wird mit maximal 2.400 Euro bezuschusst und mit jeder weiteren Wohnung kommen 1.200 Euro dazu. So können bis zu fünf Wohnungen bezuschusst werden und eine Maximalsumme von 6.000 Euro wird damit ausgezahlt. Weitere Wohneinheiten werden dann nur noch mit 300 Euro pro Einheit bezuschusst.

Wer also eine Wärmepumpe einbauen möchte, sollte sich definitiv die verschiedenen Förderprogramme angucken und passende Angebote vergleichen, denn es lohnt sich wirklich.

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