Hausbau-Tipps

Der Bagger rollt an

Bagger auf Baugrundstück
Zum Beginn des Hausbaus rollt der Bagger an Foto: Antranias on Pixabay

Der Beginn der Bauarbeiten ist für viele Bauherren ein freudiges Ereignis. Die ersten Hürden sind genommen, die Baugenehmigung erteilt und die ausführenden Firmen beginnen ihre Arbeit auf der Baustelle. Der Bagger rollt an und mit den Erdarbeiten beginnt endlich der Hausbau. Doch Vorsicht! Bereits hier lauern die ersten Probleme und Kostenrisiken.

Der Umfang der Erdarbeiten hängt davon ab, ob das Haus unterkellert oder nur auf Fundamenten und Bodenplatte errichtet wird. Manche Hausbaufirmen bieten die Erdarbeiten grundsätzlich nicht mit an, so dass sich der Bauherr im Vorfeld bereits selbständig um die Beauftragung einer geeigneten Fachfirma kümmern muss. Aber auch wenn die Erdarbeiten im Leistungsumfang des Hausanbieters enthalten sind, gilt es auf die Formulierungen im Vertrag genau zu achten, um vor teuren Überraschungen geschützt zu sein.

Oberboden wird später wiederverwendet

Eventuell vorhandener Bewuchs auf der Baufläche muss in jedem Fall gerodet und abgefahren werden. Anschließend wird der Oberboden sauber abgetragen und zur späteren Verwendung seitlich gelagert, da er später wieder für die Anlage des Gartens benötigt wird und deshalb vor einer Vermischung mit unbrauchbaren Materialien geschützt werden muss. Beim Abtrag des Oberbodens ist es wichtig zu beachten, dass Baufirmen eine spezielle Standfläche für den Kran, eine Baustelleneinrichtung und eine Zufahrt benötigen. Hierfür muss eine standsichere Fläche für die Dauer der Bauzeit geschaffen werden. Bei besonders ungünstigen Bedingungen ist es zunächst nötig diese Standflächen durch den Einbau von Schotter tragfähig zu machen. Deshalb sollte die Standsicherheit vor der Auftragserteilung geprüft werden.

Platz für Aushub und Kosten für Abtransport beachten

Nach dem Oberboden wird eine weitere Bodenschicht, die sogenannte Rotlage abgetragen. Da sie später auf der Baustelle nicht weiterverwendet werden kann, wird sie abgefahren. Anschließend erfolgt der Aushub für Keller bzw. Fundamente. Häufig enthält die Baubeschreibung, dass der Aushub seitlich gelagert werden soll. Das ist in der Regel jedoch durch die beengten Grundstücksverhältnisse, die durch die Baustelleneinrichtung, Baugrube und Böschung weiter eingeschränkt werden, nicht möglich. Das Material muss also abgefahren und auf eine Deponie gebracht werden. Wer ein Haus mit Keller baut und ausreichend Platz für den Aushub zur Verfügung hat, sollte jedoch beachten, dass nur ein Teil zur anschließenden Hinterfüllung des Arbeitsraumes verwendet wird. Da der Rest übrigbleibt, ist es in jedem Fall unerlässlich, sich bereits bei Vertragsabschluss über die Kosten des Abtransportes und der Deponie zu einigen.

Bodengutachten bringt Sicherheit

Sehr hilfreich dabei ist, wenn das anzutreffende Material im Vorhinein durch ein Bodengutachten bestimmt wurde. Dann kann ein angemessener Preis für die Entsorgung verhandelt werden. Durch das Gutachten lässt sich außerdem feststellen, ob das ausgehobene Erdreich für die Hinterfüllung und Verdichtung im Arbeitsraum überhaupt geeignet ist.

Steht kein geeigneter Baugrund zur Verfügung, muss das benötigte Material angeliefert und eingebaut werden. Werden diese Informationen erst im Laufe der Erdarbeiten bekannt, gerät der Bauherr plötzlich unter Zeitdruck und Entscheidungszwang. Um keine Unterbrechung der begonnenen Erdarbeiten zu riskieren, muss in wenigen Stunden ein eilig unterbreitetes Angebot angenommen werden. Zeit für eine Prüfung gibt es nicht, Vergleichsangebote können nicht eingeholt werden und auch ein Verhandlungsspielraum ist während der laufenden Arbeiten nicht zu erwarten.

Die Erdarbeiten auf dem Grundstück sind nicht nur zu Beginn der Baumaßnahme wichtig. Ist das Haus fertiggestellt und das Gerüst abgebaut, kommt zum Schluss die Außenanlage. Hierbei müssen für die Verkehrsflächen tragfähiger Boden und frostsicheres Material eingebracht und verdichtet werden. Im Bereich der Vegetationsflächen wird der vorher seitlich gelagerte Humus wieder eingebaut. Auch diese Leistungen sollten bereits bei Vertragsabschluss mit den ausführenden Firmen vereinbart werden, damit man nicht bei einem Grobplanum des Grundstückes mit den restlichen Arbeiten alleingelassen wird. Nachdem der Humus ausgebracht ist und eine Feinplanie vorgenommen wurde, kann der Gärtner die Arbeit beginnen und die Rasenansaat erfolgen.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de

Dipl.-Ing. Andreas May, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.

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