Hausbau-Tipps

Wohin geht die EnEV

Energieausweis ©i-picture – Fotolia.com
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Immer wieder sind Verbraucher mit allgemeinen Aussagen konfrontiert, was die Energieeinsparordnung (EnEV) alles vorschreibt. So zu Beispiel ist im Umlauf, dass nur noch Wärmepumpen und spezielle Dämmsysteme die Vorgaben erfüllen. Oder, Lüftungsanlagen sind Vorschrift. Und der eine oder andere Anbieter soll schon mal den firmeneigenen Wandaufbau als allein EnEV-konform preisen. Verbraucher haben es schwer, bei der Vielzahl oft unterschiedlicher Meinungen die Orientierung zu behalten. Frage also: Was sind Mythen und Missverständnisse, die die EnEV begleiten?

Ein Blick auf die Grundlagen

Die EnEV2014 ist prinzipiell systemneutral und systemoffen. Sie verpflichtet zur Anwendung bestimmter Normen und Berechnungsregeln, schreibt aber allgemein keine Baustoffe oder Anlagentechniken zwingend vor. Die Nachweissystematik der EnEV geht hauptsächlich von zwei Kennwerten aus: dem Primärenergiebedarf QP und dem Transmissionswärmeverlust HT. Diese beiden Kennwerte sind gegen ein definiertes Referenzgebäude zu vergleichen.

Die EnEV2014 hat keine neuen Referenzwerte geschaffen, diese entsprechen nach wie vor der EnEV2009. Beim objektkonkreten Nachweis muss der Primärenergiebedarf nun im Vergleich zur EnEV2009 25 Prozent geringer sein. Die wärmeübertragende Hüllfläche ist mit zwei Kennwerten der EnEV2009 zu vergleichen. Beide dürfen nicht überschritten werden. Dies sind die Referenz-U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) einzelner Bauteile und ein, je nach Gebäudetyp, spezifischer auf die Gebäudehülle bezogener Transmissionswärmeverlust.

Die EnEV2014 lässt so also eine individuelle und ganzheitliche Planung zu.

Mythen und Missverständnisse

Die den Neubau betreffenden Regelungen der EnEV2014 sind seit Anfang 2016 einzuhalten. Ein reichliches Jahr gab es also die Möglichkeit, Erfahrungen mit der Umsetzung zu sammeln. Auch für Verbraucher ein Lernprozess. Und wie es bei neuen Dingen so ist – schnell entstehen Mythen und Missverständnisse. Bei der EnEV ist das nicht anders. Hier eine kleine Auswahl.

Es darf nur noch mit Außendämmung gebaut werden

Falsch, grundsätzlich ist die EnEV2014 systemoffen. Mit einer ganzheitlichen Planung unter Berücksichtigung der Wechselbeziehungen zwischen Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung) und Gebäudehülle sowie gegebenenfalls einer Wärmebrückenbetrachtung kann durchaus noch ohne zusätzliche Außendämmung (WDVS) gebaut werden.

Antrag auf Förderung ©stockWerk – Fotolia.com
Antrag auf Förderung ©stockWerk – Fotolia.com

Gasheizungen dürfen nicht mehr verwendet werden

Grundsätzlich kann nahezu jede Wärmeerzeugungstechnik angewendet werden. Dadurch, dass der Energieträger (hier Gas) mit einem Primärenergiefaktor in die Berechnung und den Vergleich eingeht, kann sich dies mit einem Malus oder einem Bonus auswirken.

Gas hat zum Beispiel den Faktor 1,1. Holz hingegen weist den Wert von 0,2 auf. Für ein sonst identisches Haus folgt daraus: Bei Verwendung einer Gasheizung müssen andere in die Berechnung einfließende Komponenten verbessert werden, um die vorgeschriebenen energetischen Werte eines Hauses zu erzielen. Ein Weg ist dabei in der Praxis oft die Solarthermie.

Massivbauhäuser erfüllen die EnEV nicht mehr

Das stimmt nicht, nicht nur Fertighäuser in Holzständerbauweise sondern auch Massivhäuser aus Mauerwerk können die EnEV erfüllen. Auch eine Pflicht zur stärkeren Dämmung besteht nicht. Es ist letztendlich Sache einer ganzheitlichen Gebäudebetrachtung und einer detaillierten Planung, die einzelnen Komponenten sinnvoll zu kombinieren und ggf. untereinander auszugleichen. Der Mindestwärmeschutz ist dabei immer zu beachten.

Wärmepumpen sind Pflicht

Auch hier ein Nein, Wärmepumpen sind nicht das alleinige Mittel, um ein energieeffizientes Gebäude zu erhalten. Bedingt durch die Reduktion des Primärenergiefaktors für Strom von 2,4 auf 1,8 sind Wärmepumpen augenblicklich allerdings besser bewertet als zuvor.

Die EnEV schreibt dichte Gebäude vor und deshalb schimmeln diese

Die EnEV2014 gibt vor, dass die wärmeübertragenden Umfassungsflächen einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgedichtet sind. Gleichzeitig sind aber Gebäude so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und der Beheizung und damit auch Schimmelvermeidung notwendige Luftwechsel sichergestellt ist.

In diesem Spannungsfeld ist die Planung auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner anzupassen.

Schimmel kann vermieden werden, wenn die bauphysikalischen Grundbedingungen und Wirkungsweisen eingehalten sowie das Nutzerverhalten an die neuen Gebäude angepasst wird.

Diese Wand erfüllt die Vorgaben der EnEV

Grundsätzlich wird das Wohnhaus in Gänze betrachtet. Einzelne Komponenten können die Referenzvorgaben der EnEV erfüllen. Ob dies dann aber für das gesamte Gebäude der Fall ist, ergibt sich aus der Bilanzierung und Bewertung aller Komponenten. Insofern sind alleinige Aussagen zum Beispiel zu Wänden sehr mit Vorsicht zu genießen.

Zukunftsweisend bauen ©by-studio-Fotolia.com
Zukunftsweisend bauen ©by-studio-Fotolia.com

Ein Blick in die Zukunft

Wie es in Sachen Energieeffizienz von Wohngebäuden weitergehen soll, ist in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2010/31/EU) vorgezeichnet. In Artikel 9 ist unter anderem als Ziel formuliert, dass alle neuen Gebäude bis 31.12.2020 Niedrigstenergiegebäude sein sollen. Das sind Gebäude, die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen und deren Energiebedarf nahe Null geht. Weitere Novellierungen der EnEV stehen also vor der Tür – alles unter dem Fernziel der Niedrigstenergiehäuser.

Eine Entwicklungsrichtung ist, dass bei allen neuen Gebäuden vor Baubeginn gewährleistet sein soll, den Einsatz hocheffizienter alternativer Systeme zu prüfen und wenn verfügbar zu berücksichtigen. Dabei geht es um deren technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit. Ein gewisser Trend zu bestimmten Technologien ist erkennbar. Stichworte sind hier: dezentrale Energieversorgungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Fern-/Nahwärme, Wärmepumpen. Die Fokussierung auf bestimmte Systeme kann allerdings auch kritisch gesehen werden.

Es gibt auch Überlegungen, das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG), welches den Anteil an erneuerbaren Energie regelt, stärker mit der EnEV zu verzahnen und abzugleichen. Unter der Maxime „die umweltfreundlichste und günstigste Kilowattstunde ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen“ soll so weiter der Primärenergieverbrauch reduziert werden. Hiervon werden unsere Neubauten nicht unerheblich betroffen sein.

Die angestrebte weitere Energieeffizienzsteigerung wird zu einer Herausforderung für die Weiterentwicklung der Baustoffe. Hier noch eine physikalisch und bautechnisch sinnvolle Verbesserung zu erreichen, wird immer schwerer. Eher ist davon auszugehen, dass die Anlagentechnik anspruchsvoll werden wird. Durch zunehmend besser gedämmte Gebäude sinkt der Aufwand für Beheizung immer mehr, so dass der Energieaufwand zur Warmwasserbereitung im Vergleich dazu höher ins Gewicht fällt.

Es bleibt spannend, welche Entwicklungen sich zum Thema Energieeffizienz noch ergeben…

Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.
Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.

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