Immobilienerwerb

Die eigenen vier Wände – Alternative zum Neubau

Die eigenen vier Wände - Alternative zum Neubau
Die eigenen vier Wände - Alternative zum Neubau Foto: andriano.cz / shutterstock.com

Die Immobilien- GmbH Roth erklärt, warum der Kauf einer Bestandsimmobilie eine lohnenswerte Alternative ist.

Der Wunsch nach den eigenen 4 Wänden nimmt stetig zu. Immer mehr Menschen sehen in Haus und Garten den Raum für Selbstverwirklichung, Freiheit und Sicherheit.

Was viele nicht ahnen – Beim Neubau vergehen von der ersten Idee bis zum Einzug in der Regel 2-3 Jahre. Es muss ein Grundstück gefunden und die Finanzierung geklärt werden, der richtige Bauträger gefunden und das Haus geplant werden, der Bauantrag gestellt und auf die Genehmigung gewartet werden und erst dann kann mit dem Bau des Hauses begonnen werden.

Es lohnt sich daher ernsthaft über den Kauf einer Bestandsimmobilie nachzudenken.

Unter Bestandsimmobilien versteht man vollständig entwickelte Immobilien, bei denen alle Bautätigkeiten abgeschlossen sind und die bereits genutzt bzw. bewohnt werden.

Folgende drei Punkte sprechen absolut dafür, den Kauf eines Altbaus zumindest in Betracht zu ziehen.

Einer der zeitaufwendigsten und nervenaufreibendsten Faktoren beim Thema Neubau entfällt – die Grundstückssuche. Zudem ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Haus erbaut wurde, als noch mehr Wohnraum zur Verfügung stand. Das bedeutet, dass das zugehörige Grundstück größer ist als ein aktuell erhältliches – zumindest in Ballungsräumen.

Ein zweiter großer Vorteil ist, dass Bestandsimmobilien in der Regel sofort nach dem Kauf bezugsfertig sind. Wenn man aktuelle Planungs- und Bauzeiten eines Neubaus betrachtet, bedeutet das mindestens zwei Jahre mehr Wohnglück in den eigenen vier Wänden.

Weiterhin positiv fällt oftmals auch der Kaufpreis bei einer Bestandsimmobilie ins Gewicht: Dieser liegt häufig unter dem eines Neubaus, muss allerdings mit Blick auf zukünftig anstehende Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen relativiert werden.

Hinweis: Auch wenn die Zinsbindung wie eine feste Laufzeit wirkt, während der ein Kreditnehmer seine Baufinanzierung nicht ohne weiteres kündigen kann, stellen lange Zinsbindungen kein Problem dar. Der Gesetzgeber hat in §489 BGB festgelegt, das Kreditnehmer nach einer Laufzeit von zehn Jahren ein Sonderkündigungsrecht haben. Nach 10 Jahren lässt sich ein Baukredit somit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen.

Quelle: Roth Immobilien

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