Immobilienerwerb

Immobilieneigentum im Alter

Immobilieneigentum im Alter Foto: Lev Dolgachov / fotolia.com
Immobilieneigentum im Alter Foto: Lev Dolgachov / fotolia.com

Bestimmt kommt Ihnen folgende Situation bekannt vor: Sie haben in jungen Jahren den passenden Partner gefunden und mit diesem eine Familie gegründet. Irgendwann kam dann der Zeitpunkt, an dem Ihre Kinder sich nicht mehr ein Zimmer teilen wollten, und Sie haben sich nach einer größeren Bleibe umgeschaut.

Dafür haben Sie vielleicht mit Hilfe einer Förderung von einer Wohnungsbau-Kreditanstalt oder aber mit ganz eigenen Mitteln ein Haus gebaut oder gekauft, dass endlich genügend Platz für die ganze Familie bot. Die Kinder sind in dem Haus glücklich aufgewachsen, haben den Garten als Spielplatz genutzt, und hatten bis zu ihrem Auszug ihre Freude an dem Haus und den Möglichkeiten, die dieses geboten hat.

Viele Jahre lang war das Haus der Mittelpunkt Ihrer Familie. Heute sind die Kinder längst aus dem Haus und gehen ihre eigenen Wege. Was bleibt, ist ein  wertvolles Heim voller Erinnerungen und mit viel, eigentlich sogar mit zu viel Platz.

Auch an Ihnen gehen die Jahre nicht spurlos vorbei. Das Bücken fällt langsam immer schwerer und Sie geraten schneller aus der Puste. Die Gartenpflege und auch die Arbeiten am Haus, die so lange flott von der Hand gingen, werden langsam beschwerlich.

Sie fragen sich vielleicht: Wie lange können wir unser Zuhause noch hegen und pflegen? Was passiert, wenn einer von uns beiden nicht mehr ist?

Hinzu kommt, dass jetzt im Rentenalter, trotz eines langen Arbeitslebens,  oft nur eine relativ geringe Rente auf Sie wartet. Miete müssen Sie zwar nicht zahlen, aber die laufenden Kosten des Hauses bleiben. Reparaturen fallen immer an, und auch der Garten macht sich nicht von alleine.  Mit diesen Gedanken stehen Sie nicht alleine da.

Wir haben für diesen Fall einen gangbaren Weg gefunden, der Ihnen die vollständige Freiheit lässt, ohne, dass Sie große finanzielle Einbußen erleiden müssen.

Werden Sie Mieter im eigenen Heim und bleiben Sie flexibel.

Es mag vielleicht ein ungewöhnlicher Vorschlag sein. Viele Eigentümer lehnen die Aussicht auf Rückkehr zur Miete spontan ab. Das Konzept bietet jedoch einige Vorteile, die es sich lohnt, einmal genauer anzuschauen.

Denken Sie daran, was sein würde, wenn es Ihnen gesundheitlich nicht gut geht. Sie möchten dann vielleicht in eine betreute Wohneinrichtung ziehen. Die Rente wird jedoch für eine solche Pflegeeinrichtung fast vollständig aufgebraucht. Ihre Rücklagen sind überwiegend in Ihr Eigenheim gegangen.

Wenn Sie unter Druck verkaufen müssen und dann womöglich auch die Pflege des Hauses und des Gartens nicht mehr so leisten konnten, wie bisher, schlägt sich das in einem niedrigen Preis nieder. Das sollten Sie natürlich möglichst vermeiden!

Hier können wir Ihnen helfen. Angenommen, Sie überlegen, in eine betreute Einrichtung zu ziehen. Wir lassen Sie dabei nicht alleine, und überlegen mit Ihnen, wie Ihre Vorstellungen für das weitere Leben mit der vorhandenen Immobilie am besten unter einen Hut zu bekommen ist. Eventuell kommt ja doch ein Verkauf für Sie in Frage. Wenn das die beste Lösung ist, finden wir für Sie einen marktgerechten Preis und nehmen Ihnen alle erforderlichen Arbeiten ab. Wir recherchieren die Eckdaten und beschaffen die erforderlichen Unterlagen. Außerdem lassen wir einen Fotografen kommen, um Ihr Heim ins beste Licht zu rücken, und fertigen ein aussagekräftiges Exposé an, damit Sie Ihr Heim an einen würdigen Nachfolger weitergeben können.

Der Käufer, beziehungsweise der Anleger, wird mit Ihnen als Mieter sehr zufrieden sein, da Sie die Immobilie in- und auswendig kennen und pfleglich mit ihr umgehen. Auf der anderen Seite haben Sie die gewohnte Umgebung, müssen nicht umziehen und bleiben wohnen, so lange wie Sie möchten.

Daneben sind noch weitere Vorteile für Sie vorhanden: Die Miete wird vertraglich festgeschrieben. Das bedeutet, dass sie keine unerwarteten Mieterhöhungen oder dergleichen erwarten müssen.

Der Kaufpreis in nicht unerheblicher Höhe steht für Sie zur freien Verfügung.

Sie können den Zeitpunkt, in dem Sie in eine kleinere Immobilie wechseln, oder gegebenenfalls in eine betreute Einrichtung ziehen, selber bestimmen und können dafür die 3-monatige Kündigungsfrist nutzen, die Ihnen als Mieter zusteht.

Sie möchten vielleicht wohnen bleiben und keine Miete zahlen. Sicher, das geht auch. Es gibt hierfür einige Angebote, die immer wieder in den Zeitschriften auftauchen. Hier stehen  jedoch  kommerzielle Überlegungen im Vordergrund:

Der Anleger gibt Ihnen ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Je nach Lebenserwartung wird eine fiktive Miete hochgerechnet und vom Kaufpreis abgezogen. Je nachdem, welche Tabelle der Lebenserwartung herangezogen wird, ergibt sich hieraus ein sehr hoher Abzug. Angenommen, Sie würden nach der Tabelle noch eine Lebenserwartung von 20 Jahren haben, betrüge die Miete für Ihre Immobilie 1.500 Euro nettokalt monatlich. Dies ergäbe einen Preisabschlag von 360.000 Euro, sofern Sie die kalkulierten 20 Jahre in Ihrem Haus wohnen bleiben.

Wenn Sie nun allerdings nach fünf Jahren das Haus verlassen, haben Sie das Eigentum bereits abgegeben und den Preisabschlag von 360.000 Euro hingenommen. Falls Sie eine festgeschriebene Miete von 1.500 Euro akzeptiert haben, würden Sie vielleicht einen etwas geringeren Kaufpreis als für eine bezugsfreie Immobilie erzielen. In den fünf Jahren hätten Sie allerdings nur circa 90.000 Euro für die Miete ausgegeben.

Sandra Raschke und Dipl.-Kaufmann Jörg Wild Foto: Berliner Volksbank Immobilien
Sandra Raschke und Dipl.-Kaufmann Jörg Wild Foto: Berliner Volksbank Immobilien

Möchten Sie sich gern einmal mit uns zusammensetzen? Wir beraten Sie gerne völlig unverbindlich und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie am besten geeignetste Lösung!

Sandra Raschke
gepr. Immobilienmaklerin
Tel.: 030 56 55555-25
sandra.raschke@bvbi.de

Dipl.-Kaufmann Jörg Wild
Immobilienmakler
Tel.: 030 56 55555-23
joerg.wild@bvbi.de

www.bvbi.de

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