Wenn Sie eine Einliegerwohnung in Ihrem Haus haben, können Sie sie vermieten und so einen netten Nebenverdienst erzielen. Allerdings ist die Vermietung einer Einliegerwohnung nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick vielleicht scheint. Hier finden Sie Tipps und Tricks, damit die Vermietung Ihrer Einliegerwohnung zum vollen Erfolg wird.
Die Einliegerwohnung – was ist das?
Die Einliegerwohnung ist eine kleine, meist selbstständig nutzbare Wohnung in einem größeren Haus. Die Wohnung hat in der Regel einen separaten Eingang und ist daher von der übrigen Wohnung getrennt. Sie ist in der Regel kleiner als die Hauptwohnung und hat weniger Ausstattung. In Deutschland sind Einliegerwohnungen meist kleiner als 60 Quadratmeter. Einliegerwohnungen können entweder im Erdgeschoss oder in einer Etage untergebracht sein und bestehen in der Regel aus einem Wohn-/Schlafraum, einer Küche und einem Badezimmer.
Häufig dient die Wohnung als Zweitwohnsitz für Feriengäste oder als Unterkunft für Gäste, die längere Zeit bleiben. In manchen Fällen wird die Einliegerwohnung aber auch vermietet.
Welche Vor- und Nachteile hat die Vermietung einer Einliegerwohnung?
Die Vermietung einer Einliegerwohnung hat sowohl Vor- als auch Nachteile.
Vorteile:
- Sie können Ihre Einliegerwohnung an eine Person vermieten und so Geld verdienen.
- Die Vermietung einer Einliegerwohnung kann Ihnen helfen, Ihre Hypothek abzubezahlen oder andere Kosten zu decken.
- Wenn Sie die richtige Person für Ihre Einliegerwohnung finden, kann es eine tolle Ergänzung zu Ihrem Haushalt sein.
- Es kann auch eine gute Möglichkeit sein, sich um einen älteren Angehörigen zu kümmern.
Nachteile:
- Zu den Nachteilen gehört, dass Sie möglicherweise einen Mieter haben, der für Lärm und Unordnung sorgt. Dies kann auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Mieter nicht pünktlich bezahlt oder die Wohnung in einem schlechten Zustand hinterlässt.
- Wenn Sie sich für die Vermietung Ihrer Einliegerwohnung entscheiden, stellen Sie sicher, dass Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen.
Wenn Sie die Wohnung nicht vermieten, können Sie diese als zusätzliches Zimmer auch für Gäste oder Familie nutzen.
Was ist bei der Vermietung einer Einliegerwohnung zu beachten?
Die Vermietung einer Einliegerwohnung kann eine großartige Möglichkeit sein, um zusätzliches Einkommen zu generieren. Es gibt jedoch einige Dinge, die Sie beachten sollten, bevor Sie Ihre Einliegerwohnung vermieten. Sofern Sie noch keinerlei Erfahrungen in der Vermietung von Wohnungen haben, sollten Sie sich ein Grundlagenwissen aneignen. Empfehlenswert ist hier entsprechende Fachliteratur wie der “Vermieter-Ratgeber” und “Das Vermieter-Praxishandbuch”, die Sie im Onlineshop von Haufe finden.
Als Erstes müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Einliegerwohnung den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht. In vielen Gebieten gibt es strenge Regeln für die Vermietung von Wohnraum. Diese Regeln können sich auf Dinge wie die maximale Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben dürfen, oder die Art der Möbel, die in der Wohnung platziert werden dürfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle geltenden Gesetze und Vorschriften kennen, bevor Sie mit der Vermietung Ihrer Einliegerwohnung beginnen.
Zunächst sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie Ihre Einliegerwohnung möbliert oder unmöbliert vermieten möchten. Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn Sie die Wohnung unmöbliert vermieten, müssen Sie sich keine Gedanken über die Möbel machen und der Mieter kann selbst entscheiden, welche Möbel er in die Wohnung stellt.
Wenn Sie Ihre Einliegerwohnung möbliert vermieten möchten, sollten Sie sich gut überlegen, welche Möbel Sie stellen. Es ist wichtig, dass die Möbel gut in die Wohnung passen und dem Stil der Wohnung entsprechen. Auch sollten die Möbel robust und langlebig sein, da sie häufig genutzt werden. Zu guter Letzt sollten Sie auch bedenken, dass Sie bei einer möblierten Vermietung meist höhere Mietpreise erzielen können als bei einer unmöblierten Vermietung.
Sobald Sie sichergestellt haben, dass Ihre Einliegerwohnung den geltenden Gesetzen entspricht, müssen Sie einen Mietvertrag aufsetzen. Dieser Mietvertrag sollte alle Aspekte der Vermietung abdecken, einschließlich des Mietpreises, der Kaution und der Bedingungen für die Kündigung des Vertrags. Stellen Sie sicher, dass Sie den Mietvertrag sorgfältig lesen und verstehen, bevor Sie ihn unterschreiben.
Auch die Versicherung ist ein wichtiger Punkt, den Sie beachten sollten. Informieren Sie sich bei Ihrer Haftpflicht- und Hausratversicherung, ob die Einliegerwohnung mitversichert ist. In der Regel ist dies der Fall, jedoch kann es abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen unterschiedlich sein.
Welche steuerlichen Dinge müssen bei der Vermietung einer Einliegerwohnung beachtet werden?
Sie sollten sich auch über die steuerlichen Aspekte informieren. Wenn Sie Ihre Einliegerwohnung vermieten, müssen Sie in der Regel Einkommenssteuer zahlen.
Auf der anderen Seite können Sie Aufwendungen für die Wohnung von den Einnahmen abziehen:
- Anteilige Darlehenszinsen, die für die Einliegerwohnung anfallen
- Aufwendungen zum Erhalt des Mietobjekts (Instandhaltung, Reparaturen)
- Kosten für Gartengestaltung und -pflege (wenn Ihr Mieter den Garten mitnutzt)
- Kosten für den Makler, wenn Sie für die Vermietung dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen
Informieren Sie sich am besten vorab bei Ihrem Steuerberater oder der Finanzbehörde, um genau zu wissen, welche Steuern Sie zu zahlen haben.
Sonderkündigungsrecht bei der Einliegerwohnung
Ein wichtiges Thema, das im Zusammenhang mit der erfolgreichen Vermietung einer Einliegerwohnung oft vernachlässigt wird, ist das Sonderkündigungsrecht des Vermieters.
Normalerweise kann ein Vermieter seinem Mieter nur dann kündigen, wenn er einen gewichtigen Grund dafür hat, z.B. im Fall von Eigenbedarf. Bei Einliegerwohnungen ist das nicht der Fall. Hier hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht und kann seinem Mieter ohne Angaben von Gründen kündigen (§ 573a BGB (1)). Mit dieser Regelung wird die besondere Situation des Zusammenlebens auf relativ engem Raum berücksichtigt. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur dann nicht, wenn die Kündigung für den Mieter eine besondere Härte darstellen würde. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Mieter schwer krank ist.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen bei einer natürlich eingehalten werden. Der Gesetzgeber hat hier eine Regelung zu Gunsten der Mieter getroffen: Durch das Sonderkündigungsrecht für Einliegerwohnungen wird die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate verlängert. Diese Frist ist wiederum von der bisherigen Dauer des Mietverhältnisses abhängig:
- besteht das Mietverhältnis bis zu fünf Jahre, beträgt die Frist drei plus drei, also insgesamt sechs Monate;
- besteht das Mietverhältnis bis zu acht Jahre, beträgt die Frist neun Monate;
- besteht das Mietverhältnis über acht Jahre, beträgt die Frist ein Jahr.
Wie findet man Mieter für die Einliegerwohnung?
Es gibt einige Möglichkeiten, Mieter für Ihre Einliegerwohnung zu finden. Einige Leute suchen online nach Wohnungen zur Miete, andere bitten Freunde und Familie um Empfehlungen. Sie können auch Anzeigen in lokalen Zeitungen oder auf Online-Portalen aufgeben.
Wenn Sie entscheiden, Anzeigen zu schalten, stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen angeben, damit potentielle Mieter wissen, was sie erwartet. Vergessen Sie nicht, den Preis anzugeben! Auch wenn Sie die Einliegerwohnung nur an eine bestimmte Person vermieten möchten, ist es wichtig, dies in der Anzeige zu erwähnen. Dies wird helfen, Zeit und Mühe zu sparen und Ihnen die Suche nach dem richtigen Mieter zu erleichtern.
Fazit
Haben Sie eine Einliegerwohnung? Dann können Sie sich freuen, denn damit können Sie ganz einfach zusätzliche Einnahmen generieren. Besonders in größeren Städten ist die Nachfrage nach Einliegerwohnungen sehr hoch und Sie können damit oft einen guten Preis erzielen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie die Wohnung gut präsentieren und für die Zielgruppe attraktiv gestalten. Wenn Sie erfolgreich vermieten möchten, sollten Sie sich also gut vorbereiten.
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