Immobilienrecht

Verhandeln oder streiten?

Verhandeln oder streiten? © pressmaster / Fotolia.com
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Mit feuriger Empörung beginnt das Gerichtsverfahren. Wenn Konflikte auf der Baustelle zu Streitigkeiten bei Gericht werden, sind Bauherr und Auftragnehmer zu Beginn des Verfahrens felsenfest davon überzeugt, dass die eigene Position richtig ist und dies auch jeder vernünftige Mensch bestätigen wird. Merkwürdigerweise denken beide Seiten so.

Für den Richter ist es tägliches Geschäft, dass Menschen vor ihm stehen, die sich gegenseitig für die größten Schurken halten, die ihnen bisher begegnet sind. Enttäuschung, Wut und Empörung der Streitparteien haben aber auf das Urteil des Gerichts keinen Einfluss. Dieses darf nur Umstände berücksichtigen, die vorgetragen und nach den Regeln der Zivilprozessordnung bewiesen worden sind.

Die Streitparteien unterschätzen sehr oft, wie schwierig die Beweisführung ist. Der Ablauf der Geschehnisse und der Zustand der Dinge, um die sich der Streit dreht, stehen aus ihrer Sicht unumstößlich fest. Genauso sind sie zutiefst davon überzeugt, sich folgerichtig und rechtmäßig verhalten zu haben. Tatsächlich ist es aber sehr schwierig, objektiv festzustellen, welchen Verlauf das Baugeschehen im Detail genommen hat, wie der Zustand des Bauwerks zu bewerten und was wann warum schief gegangen ist. Die Anwälte führen dann zunächst mit ihren Mandanten stundenlange Besprechungen durch, beschreiben anschließend seitenlang, welches Kabel wo verlegt wurde und was daran verkehrt ist und schicken schließlich einen dicken Schriftsatz an den Richter, der all das eigentlich gar nicht lesen möchte. Also wird ein Sachverständiger beauftragt, herauszufinden, was wann warum schief gegangen ist. Das dauert mindestens ein halbes Jahr und kostet einen Haufen Geld. Anschließend besprechen die Anwälte das Sachverständigengutachten stundenlang mit ihren Mandanten, erörtern dann seitenlang, wie das Gutachten zu bewerten ist und schicken schließlich einen dicken Schriftsatz an den Richter, der auch das eigentlich gar nicht lesen möchte.

Nach meiner Erfahrung kommt es im Baurecht nie vor, dass ein unstreitiger Sachverhalt vorliegt. Hinzu kommt, dass die Gesetze die Fülle der möglichen Streitfälle zwar vielleicht einigermaßen ordnen, aber niemals vollständig erfassen können. Deshalb ist es den Gerichten nicht möglich, zu einem Urteil zu kommen, das beiden Streitparteien einleuchtet und von ihnen akzeptiert wird.

Vielleicht ist das ein Grund, warum ein Richter am Bundesgerichtshof vor nicht allzu langer Zeit die Richterrobe an den Nagel gehängt und sich als Schlichter im Bauwesen selbstständig gemacht hat. Möglicherweise hatte er es satt, über Geschehnisse ein Urteil fällen zu müssen, die mit den Mitteln des Rechts nur sehr unvollkommen geregelt werden können.

Um nicht missverstanden zu werden: Es ist sehr wichtig, dass es rechtliche Regelungen zum Baugeschehen gibt und Gerichte, die einen Streit durch eine unabhängige Entscheidung beenden. Denn gäbe es die Gerichte nicht, würde der Streit auf der Baustelle mit Vorschlaghammer und Armierungseisen ausgetragen werden. Meine Überzeugung ist aber auch: Wenn zwei sich bei Gericht über Bausachen streiten, zahlen beide drauf! Auch der Richter kann und will sich irgendwann nicht mehr mit jeder einzelnen Steckdose befassen, und nach einer Verfahrensdauer von 18 Monaten und länger sind die Streitparteien oft so erschöpft, dass sie sich auf einen Vergleich einlassen, den sie zu Beginn des Verfahrens empört als vollkommen indiskutabel zurückgewiesen hätten.

Die Alternative ist, Probleme auf der Baustelle möglichst frühzeitig zu erkennen und zu klären. Je länger ein Problem mitgeschleppt wird, umso teurer wird es. Meistens für beide Seiten. Deshalb gilt für den Bauherrn genauso wie für die Baufirma: Wenn es zu Unstimmigkeiten und Reibereien kommt, sollten diese so rasch wie möglich geklärt werden. Denn in einem frühen Stadium ist eine Veränderung meist noch ohne große Empörung und zu überschaubaren Kosten möglich. Dabei ist wichtig, dass sich beide Parteien auch frühzeitig baufachlich und anwaltlich beraten lassen. Der nüchterne Blick eines Dritten kann helfen, die eigenen voreingenommenen und oft zu optimistischen Annahmen zu korrigieren. Auch für die Beratungskosten gilt: Kleiner Streit, kleine Kosten. Großer Streit, große Kosten.

Immer wieder mag die beste Lösung sein, sich rechtzeitig und einvernehmlich zu trennen. Denn gerade Prozesse über einseitig ausgesprochene Kündigungen können astronomische Kosten nach sich ziehen.

Wenn Bauherr und Baufirma merken, dass sie miteinander den Streit nicht lösen können, tun sie sich einen großen Gefallen, gemeinsam einen unabhängigen Dritten zu beauftragen. Ob das ein Moderator, Mediator oder Schlichter ist, halte ich fast für nebensächlich. Der Schlichter legt den Parteien einen Schlichterspruch vor, während der Mediator sich darum bemüht, dass die Parteien mit seiner Unterstützung eine Lösung selber entwickeln.

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    Rechtsanwalt Percy Ehlert
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