Recht

Vertrag mit Schlaumeier

Versucht ein Schlaumeier, den Vertragspartner auszutricksen oder mit den absurdesten Argumenten den Vertrag zu seinen Gunsten zu interpretieren, ist ihm nur mit gründlicher Aufbereitung der Fakten bei Gericht beizukommen. © delphinmedia / Pixabay
Versucht ein Schlaumeier, den Vertragspartner auszutricksen oder mit den absurdesten Argumenten den Vertrag zu seinen Gunsten zu interpretieren, ist ihm nur mit gründlicher Aufbereitung der Fakten bei Gericht beizukommen. delphinmedia / Pixabay

Dreisten Vertragspartnern mit Geduld und Sorgfalt begegnen

Da hat man wirklich aufgepasst, und ist dann doch wieder an einen der ganz Schlauen geraten. Einer von denen, die versuchen den Vertragspartner auszutricksen oder die mit den absurdesten Argumenten den Vertrag zu ihren Gunsten interpretieren wollen. Es gibt Schlaumeier-Bauherren und Schlaumeier-Bauunternehmer.

Bauherr Schlaumeier

Indizien für Bauherren-Schlaumeier sind Leute, die unzählige Angebote einholen, über Cent-Beträge verhandeln, und zum Flatrate-Tarif Top-Leistung sowohl in Qualität als auch in Ausführungszeit erwarten. Und gönnerhaft, als dürfe sich das Bauunternehmen glücklich schätzen für Bauherrn Schlaumeier zu arbeiten, erteilen sie schließlich einem der Kandidaten den Auftrag.

Wenn Bauherr Schlaumeier bei den Preisverhandlungen nicht die gewünschten Rabatte durchsetzen konnte, holt er das während der Bauausführung nach. Mit kleinkarierten und an den Haaren herbeigezogenen Mängelbehauptungen, nachträglich erfundenen Leistungsansprüchen und angeblich verspäteten Teilleistungen werden Rechte auf Zahlungseinbehalte und Schadensersatzansprüche konstruiert.

Auf Bauherrenseite sind die Schlimmsten diejenigen, die den Unsinn wohl tatsächlich glauben, den sie von sich geben. Das beeindruckendste Exemplar dieser Gattung, das mir bislang begegnet ist, war eine Fachhochschulprofessorin für Bauwirtschaft. In dem Gerichtsverfahren, das sie schließlich verloren hat, hat sie einen solchen Unfug erzählt, dass ihr eigentlich zugleich mit dem Urteil auch die Professur entzogen gehört hätte.

Bauunternehmer Schlaumeier

Auch unter den Handwerks- und Bauunternehmern gibt es die ganz schlauen und gerissenen. Typische Kennzeichen sind für mich: Hohe Abschlagsrechnungen, die über die erbrachten Leistungen hinausgehen, die der Kunde aber erstmal zahlt, damit es auf der Baustelle vorangeht. Ohne Absprache vorgenommene Änderungen in der Leistungsausführung mit der Behauptung, die ausgeführte sei mit der vereinbarten Leistung ja absolut gleichwertig. Bestreiten von Mängeln, die so offensichtlich sind, dass der Kunde sich die Frage stellen muss, ob er selbst oder der Bauunternehmer nicht mehr ganz dicht ist. Vortäuschen eines Leistungsstandes, zu dessen Erreichen aber noch wichtige Teilleistungen fehlen, um wieder eine weitere Teilrechnung stellen zu können. Überrumpeln und Bedrängen des Bauherrn, doch rasch die Abnahme zu erklären, damit dieser möglichst keine Gelegenheit hat, die Bauleistung gründlich zu prüfen. Eine Variante davon ist, dem Kunden zu suggerieren, dieser habe doch mit seinem Verhalten bereits eine Abnahme bestimmter Leistungen erklärt.

Unter den Bauunternehmern finde ich am unangenehmsten diejenigen, die jovial oder aggressiv, aber im Brustton der Überzeugung dummdreistes Zeug erzählen. Das sind Herrschaften, die vielleicht mit Absicht sich gar nicht mit den lästigen Details der Rechtslage aufhalten wollen, um ganz unbefangen und mit Verweis auf ihre langjährige Erfahrung vom Leder zu ziehen.

Gegenmittel

Wer an Schlaumeier gerät, egal auf welcher Seite, sollte sich mit Geduld und Sorgfalt wappnen. Die Dreistigkeit oder auch Selbstgerechtigkeit solcher Leute macht häufig eine vernünftige und zügige Einigung unmöglich. Vielleicht blinkt ja schon bei der Vertragsanbahnung die Alarmleuchte. Umso sorgfältiger müssen dann der Vertrag durchdacht und sämtliche Vereinbarungen im weiteren Baugeschehen dokumentiert werden. Denn nur mit gründlicher Aufbereitung der Fakten kommt man den Schlaumeiern bei Gericht bei. Das betrifft die vertraglichen Vereinbarungen ebenso, wie den Ablauf des Baugeschehens und die erbrachten Bauleistungen. Wenn auf einmal ein Dritter im Spiel ist, nämlich das Gericht, und der Vertragspartner seine Position detailliert begründen und auch belegen kann, hängt der Schlaumeier mit seiner Selbsthypnose auf einmal in der Luft. Sich selbst kann Schlaumeier problemlos mit seinen Zirkelschlüssen überzeugen. Und immer wieder gelingt es Schlaumeier, unvorbereitete Vertragspartner zur überrumpeln. Das Gericht möchte aber Fakten sehen. Wer die Nerven behält und sorgfältig dokumentiert hat, kann sich erfolgreich gegen Schlaumeier zur Wehr setzen.

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