Erdreich ist immer feucht. Deshalb müssen Häuser zum Baugrund hin abgedichtet werden. Das gilt für alle Bauten, gleich ob sie mit oder ohne Keller geplant sind, ob sie auf einem Streifenfundament oder einer Fundamentplatte lasten. Die Abdichtung gehört zu den problematischen Bauteilen, so die Erfahrung der Bausachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB). Sie wird über die Normenreihe DIN 18531 bis DIN 18535 geregelt. Theoretisch ist es einfach, die Abdichtung mängelfrei auszuführen, denn wie ein Gebäude abgedichtet werden muss, wird in den technischen Normen exakt definiert. Trotzdem kommt es immer wieder zu Problemen mit der Abdichtung. Das hat verschiedene Ursachen.
Eine davon ist das häufig fehlende Baugrundgutachten. Am Anfang jeder Planung steht – theoretisch – immer die Analyse des Bodens. Erst das Baugrundgutachten dokumentiert, wie der Boden beschaffen ist. Daraus ergeben sich dann die Art der Konstruktion, die dazu passende Abdichtung und schließlich die preisliche Kalkulation des Kellers. Fehlt das Baugrundgutachten, sind die Planer auf Annahmen angewiesen, die sich aber bei Baubeginn dann häufig als unzutreffend erweisen.
Nach Erfahrung der bundesweit tätigen VPB-Sachverständigen gehen die meisten Baufirmen in ihren Angeboten von idealen Bodenverhältnissen aus. Stellt sich dann beim Aushub heraus, dass der Boden doch seine Tücke hat, zum Beispiel “drückendes Wasser”, dann muss umgeplant werden. Unter Zeitdruck kann dabei viel schiefgehen. Außerdem kostet ein aufwändigerer Keller mehr als ein einfacher. Grundsätzlich gilt: Fehlt das Baugrundgutachten, müssen Bauherren in der Regel mit Mehrkosten rechnen.
Ein weiteres Problem bei der Abdichtung ist die Ausführung auf der Baustelle. Auch das sollte eigentlich klappen, denn für jede Art von Bodenfeuchte gibt es die technisch passende Abdichtung. Planer können sie in der entsprechenden Norm aus einer Auswahltabelle ablesen. Allerdings müssen die Baufirmen dann auch das in der Planung vorgesehene Material benutzen und die Abdichtung korrekt ausführen, also zum Beispiel Folien richtig verkleben oder Beschichtungen ausreichend dick aufbringen. Auch das funktioniert längst nicht immer. Deshalb ist die laufende Baukontrolle so wichtig. Seit Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung Ende 2018 ist ein dichter Keller wichtiger denn je, denn er schützt auch gegen Radon. Die laufende Baukontrolle ist also doppelt nötig, und zwar gerade auch an den Leitungsdurchführungen ins Haus.
Bauherren kennen die Abdichtungsproblematik aber oft nicht. Sie investieren zwar den Gegenwert eines Mittelklassewagens in ihren Keller, lassen die Ausführung aber nur selten von Bausachverständigen prüfen. Dabei ist der Keller ein neuralgischer Punkt: Ist er erst einmal beigefüllt, kommt man kaum noch heran. Nachbesserungen und Reparaturen werden komplex und teuer. Unter dem Gebäude sind sie nur mit sehr großem Aufwand möglich.
Die Abdichtung von Gebäuden wird seit Sommer 2017 durch die Abdichtungs-Normenreihe 18531 bis 18535 geregelt. Diese Normen ersetzen die frühere DIN 18195. Sie unterschied vier sogenannte “Lastfälle”, wie etwa “drückendes Grundwasser” oder “aufstauendes Sickerwasser” – Begriffe, die viele Bauherren schon gehört haben. Die neue Normenreihe ersetzt die bislang gebräuchlichen “Lastfälle” durch die differenzierteren “Wassereinwirkungsklassen”. Die DIN 18533 bezieht sich dabei explizit auf erdberührte Flächen, sprich Keller.
Neben den “Wassereinwirkungsklassen” definiert die neue DIN 18533 auch “Riss- und Rissüberbrückungsklassen” sowie “Nutzungsklassen”. Wie ein Keller geplant und gebaut wird, richtet sich also nicht mehr allein nach der Art und der Einwirkungsintensität des Wassers von außen, sondern beispielsweise auch nach der geplanten Nutzung des Kellers. Eine Tiefgarage kann dementsprechend daher anders abgedichtet werden als ein Wohnraum im Keller. All das muss vorher genau bedacht werden. Das Baugrundgutachten, die sorgfältige Planung und korrekte technische Ausführung sind das A und O eines trockenen Kellers.
Quelle: VPB
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