Modernisierung

Energiefresser Altbau

Saniert und Unsaniert © ArTo / Fotolia.com
Saniert und Unsaniert © ArTo / Fotolia.com

Viele alte Häuser entsprechen nicht den aktuellen energetischen Anforderungen, die der Gesetzgeber mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Verbindung mit der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016) formuliert hat. Grundlage dieser Gesetze sind die gesamtgesellschaftlich angestrebten Klimaschutzziele zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes und des Einsatzes fossiler Brennstoffe zur Beheizung von Gebäuden. Deshalb und auch aufgrund steigender Energiepreise wird es für alte Häuser erforderlich, energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen.

Energetische Schwachstellen alter Häuser

Alte Häuser zeigen eine Reihe von energetischen „Leckagen“, die sie zu wahren „Energiefressern“ werden lassen. Über unzureichend wärmegedämmte oder gar undichte Bauteile der Gebäudehülle wird kostbare Wärmeenergie an die Umwelt abgegeben. Veraltete Heiztechnik wandeln die eingesetzte Heizenergie nicht effizient in Wärme um. Neben den Negativfolgen für die Umwelt wird damit infolge langfristig steigender Energiepreise die Haushaltskasse der Hauseigentümer beträchtlich belastet.

Vor der Baumaßnahme eine Bestandsaufnahme durchführen

Bevor Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zur energetischen und wärmedämmtechnischen Verbesserung eines alten Hauses ausgeführt werden, ist es unerlässlich, eine Energieberatung durch einen sachkundigen Fachmann in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen einer solchen Fachberatung erfolgt eine genaue Analyse und Berechnung des energetischen Ist-Zustandes aller Bauteile der Gebäudehülle und technischen Anlagen des Hauses. Auf der Grundlage der Analyseergebnisse werden im nächsten Schritt in Form von energetischen Berechnungen die neuen Anforderungen an die energetischen Qualitäten der Gebäudehülle und der technischen Anlagen definiert. Erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse ist es sinnvoll, einzelne oder ganzheitliche energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anzugehen.

Obwohl es nicht ratsam ist, erneuern Hauseigentümer oft ohne eine energetische Gesamtbetrachtung ihres Hauses beispielsweise nur die Heizungsanlage. Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung und Modernisierung sind immer im Zusammenhang mit dem Gesamtgebäude zu betrachten. Hier bestehen Wechselwirkungen, die berücksichtigt werden müssen, um ein zufriedenstellendes Ergebnis bei vertretbarem Kostenaufwand für die Maßnahmen sicherstellen zu können.

Bei ungeplanten Maßnahmen drohen Folgeschäden

Wärmedämmtechnische Maßnahmen etwa an den Außenwänden und dem Dach eines alten Hauses erfordern immer und grundsätzlich die Berücksichtigung bauphysikalischer Gesetze und Besonderheiten. Ohne deren Beachtung sind Schäden an der Gebäudehülle und besonders in Bauteilanschlüssen, zum Beispiel durch Tauwassereintrag infolge nicht luftdicht ausgeführter Fensteranschlüsse, vorprogrammiert. Das heißt, eine ohne qualifizierte Planung durchgeführte Wärmedämmmaßnahme birgt ein sehr hohes Schadenrisiko. In der Folge kann die Bausubstanz massiv geschädigt werden, was wiederum zu teuren Reparaturen führt.

Dämmung der Gebäudehülle

Alte Häuser haben in der Regel eine mehr oder weniger diffusionsoffene Gebäudehülle. Deshalb entweicht ein Großteil der Heizungswärme recht schnell nach außen. Um dies zu verhindern, werden die Bauteile der Gebäudehülle zusätzlich gedämmt und es werden wärmegedämmte Fenster eingebaut. Damit kann die vorhandene Wärmeenergie länger im Gebäude gehalten werden. Eine nahezu luftdichte Hülle hat aber zur Folge, dass nun für eine ausreichende Lüftung Sorge zu tragen ist. Hierfür ist ein mehrmaliges Öffnen der Fenster zur Quer- und Stoßlüftung durchaus geeignet. Allerdings entweicht damit jedes Mal kostbare Heizungswärme. Um dies zu verhindern, sollte bei der Planung von energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen – wo baulich möglich – der Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geprüft werden.

Dipl.-Architekt Ludger Weidemüller, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.
Dipl.-Architekt Ludger Weidemüller, Bauherrenberater des Bauherren-Schutzbund e.V.

Austausch der alten Heizungsanlage

Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, arbeiten nach heutigen Gesichtspunkten in der Regel nicht effizient. Sie haben einen relativ hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß und belasten den Geldbeutel der Hauseigentümer erheblich. Deshalb sollten bei der Betrachtung der Gesamtheit der energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen immer auch die Heizungsanlage und/oder der Wärmeerzeuger im Fokus stehen. Dabei spielen die baulichen Möglichkeiten, die ein altes Gebäude zulässt, eine wichtige Rolle. So wird etwa der Einbau einer Fußbodenheizung in alten Häusern aufgrund der Konstruktion der Geschossdecken in aller Regel nur mit erhöhtem Umbauaufwand möglich sein. Welche Systeme zu welchen Kosten den Bauherren zur Auswahl stehen, sollte nach der energetischen Bestandsaufnahme vor Baubeginn ermittelt werden.

Finanzielle Förderung

Sowohl für einzelne als auch für ganzheitliche energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Deren Inanspruchnahme sollte bereits im Rahmen der Energieberatung vor Beginn der Baumaßnahmen geprüft und beantragt werden. Bei der möglichen Förderung von Einzelmaßnahmen gilt das Gleiche, wie bei einer Komplettsanierung: Die Einzelmaßnahmen sollten im ganzheitlichen Kontext zur energetischen Modernisierung des Hauses stehen.

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