Hausbau-Tipps

Risiko minimieren setzt kompetente Beratung voraus

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Einstieg Erstberatung: Familie Bauer

Die Investition in das eigene Haus ist meist eine Entscheidung für das ganze Leben und vielfach die größte Einzelausgabe, die Bauherren und Immobilienerwerber in ihrem Leben tätigen.

Probleme, die sich dabei auftun, können schnell zu einer existenziellen Krise für die Betroffenen und ihre Familien führen. Das mit Bauvorhaben verbundene Risiko zu mindern und Existenzgefährdungen weitgehend auszuschließen, war Anliegen der Gründung des Bauherren-Schutzbundes im Jahre 1995. Von Beginn an hatten es die darin vereinigten Baufachleute und Rechtsanwälte vor allem mit Themen wie unausgewogenen Vertragswerken, fehlerhaften bzw. undurchsichtigen Bau- und Leistungsbeschreibungen sowie direkten Baumängeln zu tun. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Mit Blick auf diese Gefahren für Bauinteressierte hat der Bauherren-Schutzbund im Laufe der Jahre ein umfangreiches Angebot an Serviceleistungen entwickelt, das bei unabhängigen, berufenen Bauherrenberatern – Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen – und Vertrauensanwälten – Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht – in guten Händen liegt.
Wir begleiteten vier Bauherrenfamilien und berichten in den nächsten Ausgaben des „Regionalen Immobilienjournal“ über die Ergebnisse und Erfahrungen von Vertragsprüfung, der Rohbaukontrolle bis hin zur Abnahme des Wohneigentums.

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Übersicht der Serie “Alltagserfahrungen privater Bauherren”:

Teil 1 Risiko minimieren setzt kompetente Beratung voraus

Teil 2 Expertenrat bereits in der Grundberatung

Teil 3 Bauvertrag unter der Lupe

Teil 4 Rohbau Erdgeschoss

Teil 5 Abnahme Eigentumswohnung

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Einstieg Erstberatung

„Klar war“, so Familie Bauer, „mit wem wir bauen wollen.“ Ihre Entscheidung beruhte auf Recherchen und Empfehlungen von Verwandtschaft und Freunden. Die favorisierte Baufirma unterbreitete daraufhin dem Bauherrn ein Angebot. Der hatte sich bei der Prüfung kompetente Beratung durch den Bauherren-Schutzbundes gesichert.

Nach der Erläuterung der Ziele, Aufgaben und Serviceleistungen der Verbraucherschutzorganisation machte Bauherrenberater Ludger Weidemüller bei der Erstberatung klar, was der Bauherr von einem unabhängigen Bauherrenberater erwarten und welche Leistungen er im Sinne der Gemeinnützigkeit des Vereins und seiner Unabhängigkeit nicht erbringen kann. „Wir setzen auf der Grundlage des von Ihnen geschlossenen Vertrags mit der Baufirma alles daran, dass sie einen mängelfreien Bau bekommen, eine ständige Verbindung zum Bauleiter aufrechterhalten wird und die mit der bauausführenden Firma vereinbarten Termine eingehalten werden. Entsprechend Ihrem Auftrag begleiten wir die einzelnen Bauphasen, um frühzeitig Mängel zu erkennen und beseitigen zu lassen. Denn wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich auch Späne“, so Bauherrenberater Ludger Weidemüller.

Nach der Erstberatung legte der Bauherr ein Angebot mit Bau- und Leistungsbeschreibung von einer Baufirma vor. Bau- und Leistungsbeschreibung sind das Herzstück jedes Bauvertrages und enthalten alle wichtigen Details für den Bau selbst einschließlich der Innenausstattung. „Dieses Gespräch war für uns sehr aufschlussreich und wichtig. Wir haben erfahren, was hinter mancher Vertragsformulierung steckt“, so das Resümee von Bauherr Bauer. Welche Auswirkungen so manche Formulierungen auf den Bauablauf haben können und ob schon die richtige Entscheidung des Baupartners getroffen wurde, darüber ausführlich im Beitrag.

Prüfung des Vertrages

alltagserfahrungen privater bauherren bauherren beratung hausbau berlin brandenburgBauherr Holtz hatte vor Jahren ein nicht ausgebautes Dachgeschoß in der vierten Etage eines Hauses mit Eigentumswohnungen erworben und war damit Mitglied einer Eigentümergemeinschaft geworden. „Abgesehen davon, dass der Kauf und Ausbau eines Dachgeschosses rechtlich sehr schwierig ist, weil in vielfältiger Weise in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird, kommt es nicht selten zum Streit mit den Eigentümern der darunterliegenden Wohnungen“, so Vertrauensanwalt Wendelin Monz. Bauherr Holtz hatte vor dem Kauf auf Nummer sicher gehen wollen, diverse Untersuchungen auf Schädlings- oder Pilzbefall vornehmen und mit einer Machbarkeitsstudie prüfen lassen, ob der Zustand des Dachgeschosses den Aus- und Neubau erlaubt.

Eine von mehreren Hürden war, dass die Gründerzeitfassade nicht verändert werden durfte. „Ich bin selbst daran interessiert, dass alte Häuser mit Geschichte ihren Charakter behalten, möchte aber auch meine Bauvorstellungen verwirklichen“, meinte Bauherr Holtz. Ob ihm dieser Spagat gelungen ist und welche Vorschläge bei der juristischen Vertragsprüfung unterbreitet wurden, schildert der Beitrag.

Baustellenbegehung Rohbau

alltagserfahrungen privater bauherren bauherren beratung hausbau berlin brandenburgDie Bauherren Burseg hatten Bauherrenberater Ludger Weidemüller den Auftrag zur baubegleitenden Qualitätskontrolle ihres Hauses vom Fundament bis zur Abnahme erteilt. Dazu wurde zwischen allen am Bau Beteiligten folgendes vereinbart: „Entsprechend dem Auftrag zur baubegleitenden Qualitätskontrolle besteht diese aus einzelnen Kontrollbausteinen. Vor Ausführung der im Rahmen der Kontrollbausteine zu begutachtenden Bauleistungen ist der Bauherrenberater durch den Bauherrn in Kenntnis zu setzen und eine entsprechende Terminvereinbarung zur Begutachtung der Bauleistungen zu treffen. Der Bauherrenberater führt die vereinbarten Kontrollen nur im Auftrag und in der Regel im Beisein des Bauherrn oder seines bestellten Vertreters durch. Eine eigenständige Kontrolle und terminliche Koordinierung durch den Bauherrenberater erfolgt nicht.“

Diese Vereinbarung garantiert, dass zum Zeitpunkt der Begehung alle Beteiligten auf der Baustelle anwesend sind. So können Probleme und Mängel erkannt, besprochen und durch die bauausführende Firma zur Kenntnis genommen und beseitigt werden.
Im dazu erscheinenden Artikel geht der Leser gemeinsam mit Bauherr und Bauherrenberater auf Entdeckungstour.

Abnahme der Eigentumswohnung

alltagserfahrungen privater bauherren bauherren beratung hausbau berlin brandenburgDie Eigentumswohnung der Familie Lorenz befindet sich in einem Mehrfamilienhaus unweit des Berliner Stadtzentrums und ist eine Maisonettwohnung. Im Erdgeschoss befindet sich das Wohnzimmer mit vorgelagerter Terrasse, die in einen 64 m² großen Garten hineinragt, im Obergeschoss mehrere Zimmer, Bad und Hauswirtschaftsraum. „Wir kommen aus dem Stadtbezirk Prenzlauer Berg und finden es großartig, dass wir mitten in der Stadt eine grüne Oase unser Eigen nennen können. Für den Standort sprach auch die gute Verkehrsanbindung fast vor der Haustür “, so Erwerberin Lorenz.

Einbau der Küche, Anlieferung von Möbeln und Umzug waren bereits geplant. Aber noch stand die Abnahme der Wohnung bevor, die für den Erwerber nicht folgenlos bleibt. Wird nämlich das Abnahmeprotokoll von allen Beteiligten unterzeichnet, beginnt sofort die Umkehr der Beweislast. Die Erwerber müssen bei nachträglich auftretenden Mängeln nachweisen, wer die Mängel verursacht hat. Soviel vorweg: Hier ging einiges schief, und die Abnahme musste vertagt werden.

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20 Jahre Erfolgsgeschichte

Die Gründung des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) jährte sich im März 2015 zum 20. Mal. Der Verein kann auf eine überaus erfolgreiche Entwicklung verweisen. Ausgehend von der Idee, Bauherren mehr und besseren Verbraucherschutz zuteil werden zu lassen, hat sich der BSB im Verlaufe von zwei Jahrzehnten zu einer renommierten marktneutralen und unabhängigen Verbraucherschutzorganisation entwickelt. Heute reicht das Tätigkeitsspektrum von der Nothilfe auf der Baustelle über die umfassende Betreuung von Bauherren, Modernisierern und Immobilienerwerbern bis hin zur breitgefächerten Lobbyarbeit in Öffentlichkeit und Politik.

Wichtige Etappen in zwei Jahrzehnten

Der Bauherren- Schutzbund e.V.

…wurde im März 1995 in Berlin gegründet.

… dehnt ab 1997 sein Beratungs- und Serviceangebot bundesweit aus.

… erhält 1999 den Status der Gemeinnützigkeit.

… wird 2002 Partner der „Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

… erhält 2004 das Recht für Abmahnungen und Unterlassungsklagen von verbraucherfeindlichen Klauseln in Verträgen.

…wird 2005 Mitglied im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.

… wird 2005 Mitglied im Deutschen Baugerichtstag e.V.

… wird 2006 in die Liste des Deutschen Bundetags zur Vertretung von Bürgerinteressen aufgenommen.

…begrüßt 2009 das zehntausendste Mitglied.

… wird 2010 Mitglied im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

… tritt 2010 der Offensive „Gutes Bauen“ der Bauwirtschaft bei

…beginnt 2011 die Kooperation mit der HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.

… startet 2013 eine Kooperation mit dem Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau (IRB) und dem RAL Institut für Kennzeichnung und Gütesicherung e.V.

…begrüßt 2015 das 20.000. BSB-Mitglied.

Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. 

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5 Kommentare

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  • Hallo,

    ich spiele sehr mit dem Gedanken ein Haus zu kaufen, um später abgesichert zu sein. Mein Bruder hatte sich vor einigen Jahren eine Wohnung gekauft und keine gute bzw. mangelnde Beratung. Er fühlt sich mit dem Kaufvertrag über den Tisch gezogen v.a. wegen Mängeln die er erst im Nachhinein entdeckt hat. Ich möchte nicht den selben Fehler machen und nicht nur Zeit in die Grundstücks/Haussuche investieren sondern auch in einen guten Rechtsanwalt der mich gut berät und bis zum Ende beisteht.
    Sehr guter Artikel nebenbei, was eben meine Entscheidung bzw. mein Vorhaben unterstreicht.

Unser Tipp!

Online-Verantstaltungsangebot Bauherren-Schutzbund e.V.

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