Hausbau-Tipps

Vermessungsleistungen beim Hausbau und Grundstückskauf

Vermessungsarbeiten beim Hausbau
Vermessungsarbeiten beim Hausbau Foto: © schulzfoto - stock.adobe.com

Der Vermesser stellt sicher, dass Ihr Haus dort errichtet wird, wo es im Plan vorgesehen ist und die Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Daher sind Vermessungsleistungen bei Grundstückskauf und Hausbau mehr als nur eine Pflicht. Die Arbeit darf nur von anerkannten Vermessungsbüros wie Sie es z.B. auf www.vermessungen-euskirchen.de finden. durchgeführt werden. Hier erfahren Sie, wann Sie einen Vermesser beauftragen müssen und was dieser genau macht.

Wann muss der Vermesser beauftragt werden?

Sie haben ein Grundstück gekauft und es ist noch nicht in den aktuellen Grenzen im Kataster verzeichnet? Dann muss ein Vermesser die Grundstücksgrenzen ausmessen. Das gleiche gilt, wenn ein Grundstück geteilt wird oder sich aus anderen Gründen die Form ändert. So ist beispielsweise der Eintrag des Grundstücks im Katasteramt Voraussetzung dafür, dass eine Grundschuld darauf eingetragen werden kann.

Soll ein Architekt auf dem Grundstück ein Haus planen, braucht er ebenfalls genaue Daten über die Grundstücksgrenzen und ein eventuelles Gefälle. Da die amtliche Karte des Katasteramtes dafür nicht genau genug ist, müssen der Vermesser das Grundstück exakt ausmessen. Diese Messung dient dem Architekten dann als Planungsgrundlage für den Bauplan.

Im Bauamt wird vor dem eigentlichen Baubeginn geprüft, ob sich das künftige Haus innerhalb der vorgeschriebenen Abstände zur Grundstücksgrenze befindet. Falls ja, wird die Baugenehmigung erteilt. Dann wird auf dem Grundstück die Grobabsteckung für den Aushub der Baugrube vorgenommen. Wird das Fundament gelegt, ist zuvor eine sogenannte Feinabsteckung erforderlich. Bei dieser werden sämtliche Kanten des künftigen Bauwerks mit einem Schnurgerüst markiert. Auch diese Arbeiten erledigt der Vermesser. Ist das Haus fertig errichtet, muss es noch einmal exakt eingemessen werden. Das ist dann die Grundlage für den Nachweis im Liegenschaftskataster.

Grundstückskauf

Sie wollen ein Grundstück kaufen? Die amtlichen Flurkarten und Einträge im Kataster zeigen in der Regel zwar die Grenzen des Grundstückes auf, doch nicht immer stimmen die Einträge. Das gilt besonders für die Grundstücke, für die nur ältere Katasterkarten vorhanden sind und die vielleicht vor langer Zeit einmal vermessen wurden. Daher kann es sinnvoll sein vor Abschluss eines Kaufvertrages das Grundstück noch einmal vermessen zu lassen.

Grundstücksteilung

Wollen Sie ein Grundstück teilen und einen Teil davon verkaufen, brauchen Sie ebenfalls einen Vermesser. Auch wenn Sie mit einem Baupartner gemeinsam ein Grundstück erwerben und Ihre Doppelhaushälfte bauen: Damit der Bau gelingt und Sie mit den Nachbarn friedlich leben, muss das Grundstück für die Teilung exakt vermessen werden.

Vermessung für den Bauantrag

Bevor Sie den Bauantrag für den Hausbau bei Ihrem zuständigen Bauamt einreichen, bescheinigt der Ingenieur mit seiner Vermessung, dass der Plan richtig im Kataster eingezeichnet ist und beim künftigen Bauwerk alle planungsrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden. Dieser Lageplan ist Teil des Bauantrages.

Baukontrollmessung

Hat der Bau Ihres Gebäudes begonnen, muss in den ersten Tagen die sogenannte Baukontrollmessung durchgeführt werden. Dabei stellt der Vermesser fest, ob sich das geplante Bauwerk an den genehmigten Plan hält und stellt eine Einmessungsbescheinigung aus. Diese müssen Sie bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem Baubeginn vorlegen.

Gebäudeeinmessung

Steht der Rohbau Ihres Gebäudes, müssen Sie als Eigentümer eine Gebäudeeinmessung beantragen. Diese wird vom Katasteramt eingefordert. Eine Gebäudeeinmessung ist auch dann notwendig, wenn Sie durch eine Baumaßnahme den Grundriss verändert haben.

Was ist eine Grobabsteckung?

Auf dem Grundstück wird die Fläche markiert, auf der die Baugrube für den künftigen Keller ausgegraben werden soll. Damit der Baggerführer weiß, wie tief er die Baugrube ausheben soll, setzt der Vermesser auch einen entsprechenden Bezugspunkt. Mit dessen Hilfe bestimmt schließlich der Tiefbauer die korrekte Tiefe der Grube.

Was ist eine Feinabsteckung?

Ist die Baugrube fertig ausgebaggert, werden die Ecken, manchmal auch die Achsen des künftigen Gebäudes markiert. Das kann mit Hilfe von Plastikkegeln oder Eisenrohren geschehen. Anschließend wird ein sogenanntes Schnurgerüst errichtet und sämtliche Abmessungen des Gebäudes darauf abgetragen. Diese Absteckung wird bescheinigt.

Fazit

Ohne einen Vermesser ist ein Hausbau nicht möglich. Dieser bescheinigt, dass alles so ausgeführt wird, wie es im Plan vorgesehen ist. Wenn Sie eine Baumaßnahme planen, sollten Sie daher alle Angaben zum Grundstück und dem geplanten Gebäude zusammentragen. Damit haben Sie eine Grundlage, auf der Sie Angebote von öffentlich bestellten Vermessern einholen können.

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