Immobilienmarkt aktuell

Immobilienjahr 2016

2016 Änderungen für Hausbau und Immobilien
2016 Änderungen für Hausbau und Immobilien Bild: kange_one - Fotolia.com

EnEV erhöht Anforderungen an Energiestandard für Neubauten

Ab 1. Januar 2016 gelten in Deutschland neue Mindestanforderungen für die Dämmung und den Energieverbrauch bei Neubauten. Das regelt die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV). Formal bleibt die EnEV 2014 bestehen, jedoch werden die energetischen Anforderungen verschärft. Für Neubauten steigen die Energiestandards künftig um 25 Prozent, die Dämmung soll um 20 Prozent verbessert werden.

Ein Haus muss dann 25 Prozent weniger Primärenergie pro Jahr verbrauchen als ein Haus, das nach der Verordnung von 2015 gebaut worden ist. Der Primärenergiebedarf bezieht sich dabei auf Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung. Durch die EnEV werden Bauherren bereits seit 2009 dazu verpflichtet, auch erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser zu nutzen. Zudem steigen die Anforderungen an die Dämmung. Der Wärmeverlust eines Hauses an die Umgebung soll über eine dickere Dämmung noch einmal um 20 Prozent gesenkt werden. Für Bauherren werden sich durch die Maßnahmen sehr wahrscheinlich die Baukosten erhöhen, was aber durch Energieeinsparungen kompensiert werden soll.

Bessere Förderung

Wer einen Hausbau plant, kann dafür eventuell von neuen Fördermitteln profitieren. Die staatliche Förderbank KfW hat dazu einige Programme angepasst. So wird der Förderhöchstbetrag im KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ ab April 2016 von 50.000 Euro auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Das KfW-Effizienzhaus 70 wird allerdings nicht mehr gefördert, da es durch die EnEV ab 2016 Standard wird.

Auch andere Förderprogramm bieten finanzielle Möglichkeiten und wurde zum Teil verbessert. So bietet das Programm „Energieeffizient Sanieren“ Hausbesitzer zusätzliche Tilgungszuschüsse, wenn sie ihre Heizung austauschen und die Wärmeverteilung optimieren oder eine Lüftungsanlage einbauen und gleichzeitig die Dämmung verbessern. Auch die Zuschüsse von Solarheizungen werden erhöht und die Förderung von Solarspeicher bleibt erhalten.

Baufinanzierungen 2016

Nach wie vor wird das Jahr mit sehr günstigen Baufinanzierungszinsen starten. Experten gehen allerdings davon aus, dass im Jahresverlauf moderate Steigerungen zu erwarten sind. Die Entwicklung der Immobilienkreditzinsen wird von der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) abhängig sein. Diese hat erst im Dezember ihre Geldpolitik noch einmal weiter gelockert und die Leitzinsen auf einem historisch niedrigen Niveau belassen. Dagegen wurde in den USA die Zinswende eingeläutet.

Eine konjunkturelle Erholung in Europa könnte auch hierzulande die Zinswende bedeuten und zu steigenden Konditionen führen.

Gesetze für mehr Verbraucherschutz

Das Bauvertragsrecht soll ebenfalls reformiert werden. Auch hierfür liegt ein Gesetzesentwurf vor. Das Gesetz soll mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Käufer und Bauherrn schaffen. Für Bauverträge soll es künftig ein Widerrufsrecht geben. Weiter soll gesetzlich geregelt werden, welche konkreten Bauunterlagen vor Beginn der Verhandlungen vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus muss die Baubeschreibung eine verbindliche Angabe über den Zeitpunkt der Fertigstellung, Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen enthalten. Zukünftig darf auch die Abnahme des Baus ohne Angabe von Gründen nicht einfach verweigert werden und damit die Bezahlung der Restforderungen hinauszögern werden. Noch befindet sich der Reformentwurf im parlamentarischen Verfahren.

Neue Richtlinien für Immobilienkredite

Bis Frühjahr 2016 muss  die EU-Richtlinie für Wohnimmobilienkredite in deutsches Recht umgesetzt sein. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten in Zukunft noch transparenter, qualitativ hochwertiger und kundenfreundlicher wird. So müssen die Banken die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft noch strenger prüfen. Außerdem sollen die Informationspflichten gegenüber ihren Kunden verschärft werden. Allerdings sollen im neuen Entwurf das Widerrufsrecht eingeschränkt werden. Hat die Bank in der Vergangenheit Fehler bei der Belehrung gemacht, gab es für Verbraucher für ihre Hypothekendarlehen ein zeitlich uneingeschränktes Widerrufsrecht. Das soll zukünftig nur noch für einen Zeitraum von einem Jahr möglich sein. Verbraucherschützer bezweifeln, dass der vorliegende Gesetzentwurf den Ansprüchen in allen Punkten der EU-Richtlinie gerecht wird.

Mietpreisbremse kommt in weiteren Bundesländern

Bislang haben nur 9 Bundesländer eine Mietpreisbremse beschlossen. Ab 1.Januar 2016 werden weitere Bundesländer nachziehen. So gilt auch in Brandenburg die Bremse in 31 Kommunen.

Zudem soll das Mietrecht noch weiter verschärft werden. Nach den Plänen des Justizministeriums sollen zum Beispiel künftig nur noch acht statt wie bisher elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden können. Zusätzlich soll für die Mieterhöhung nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden: Die Miete soll dann in einem Zeitraum von acht Jahren um nicht mehr als 50 Prozent, maximal vier Euro pro Quadratmeter, steigen können. Weiter möchte der Bundesjustizminister Heiko Maas, dass bei einer Mieterhöhung künftig nur die tatsächliche Wohnungsgröße maßgeblich ist und nicht die Quadratmeterzahl, die im Mietvertrag steht. In der Vergangenheit gab es diesbezüglich immer wieder Ärger, da die Fläche bis zu 10 Prozent abweichen konnte. Daher sollten Erwerber und Bauherren die Fläche genau messen, um künftigen Ärger zu vermeiden.

Keine Eile bei Etiketten für alte Heizungen!

Ab 1. Januar 2016 kommt die Kennzeichnungspflicht für alte Heizkessel. Sie sollen im Laufe der nächsten Monate und Jahre nach und nach mit Etiketten versehen werden, die Aufschluss über die Energieeffizienz der Geräte geben. Die Kennzeichnungspflicht hat für Hausbesitzer allerdings keinerlei Folgen und kostet sie auch nichts. Hausbesitzer werden aber wahrscheinlich Besuche und Angebote ihrer Heizungsbaufirmen bekommen, denn ab 1. Januar 2016 dürfen Heizungsbauer, Energieberater im Handwerk, Schornsteinfeger, Installateure und alle, die Energieausweise ausstellen dürfen, das Etikett auf alten Heizkesseln anbringen. Ab 1. Januar 2017 wird das Effizienzlabel dann Pflicht, bleibt aber für Hausbesitzer weiterhin kostenlos. Ab 2017 muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger das Label im Rahmen der Feuerstättenschau anbringen.

Rauchmelder werden in Berlin Pflicht

In vielen Bundesländern sind Rauchmelder mittlerweile Pflicht. Nun will auch Berlin nachziehen. Laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll das Gesetz bald in Kraft treten.

Fabian Möbis

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