Um in den Genuss des Baukindergeldes zu kommen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Wo kann ich den Antrag auf Baukindergeld stellen?
Das Baukindergeld beantragen Sie bei der KfW. Dort läuft es unter dem Zuschuss 424.
Ihren Antrag geben Sie direkt online im KfW Zuschussportal ab (www.kfw.de/zuschussportal). Anträge in anderer Form werden nicht berücksichtigt. Damit die KfW Sie eindeutig identifizieren kann, nutzen Sie bei der Antragstellung das Video-Ident-Verfahren über die Webcam Ihres Computers oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post. Alle Benachrichtigungen und Dokumente zum Baukindergeld erhalten Sie per E-Mail.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Den Antrag auf Baukindergeld können Sie stellen, sobald Sie in Ihr neues Eigenheim eingezogen sind und die Meldebestätigung vorliegen haben. Ab dem Ausstellen der Meldebestätigung haben Sie drei Monate Zeit, den Zuschuss zu beantragen. Es gilt das auf der Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Die letzte Möglichkeit für einen Antrag besteht am 31.12.2023.
Haben Sie eine Immobilie gekauft, die Sie zuvor bereits gemietet hatten, stellen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Welche Unterlage benötige ich?
Für den Antrag auf Baukindergeld müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Einkommensteuerbescheide des Antragstellers und des Partners, jeweils aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragseingang,
- die amtliche Meldebestätigung zum Nachweis des Einzugsdatums,
- den Grundbuchauszug zum Nachweis des Eigentumserwerbs. Liegt noch kein Grundbuchauszug vor, können Sie den Antrag mit Auflassungsvormerkung stellen und reichen die Bestätigung nach.
Die Dokumente können Sie voraussichtlich erst ab März 2019 im Zuschussportal der KfW hochladen. Die KfW informiert Sie per E-Mail, wenn es soweit ist. Möchten Sie bereits früher einen Antrag auf Baukindergeld stellen, haben Sie bis zum 30.06.2019 Zeit, alle Unterlagen nachzureichen.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Sobald die KfW Ihren Antrag geprüft und Ihre Förderberechtigung festgestellt hat, überweist sie die erste Zuschussrate auf Ihr Konto. Anschließend wird das Baukindergeld einmal im Jahr ausgezahlt, jeweils im selben Monat wie die Erstauszahlung.
Wann erfolgt die erste Auszahlung?
Bis Sie die erste Zuschussrate tatsächlich erhalten, wird vermutlich noch etwas Zeit vergehen. Die KfW rechnet damit, bis Mitte 2019 zahlreiche Anträge zu erhalten und bearbeiten zu müssen. In der Anlaufphase kann es daher zu Verzögerungen kommen. Nach positiver Prüfung sendet Ihnen die KfW eine Auszahlungsbestätigung per E-Mail. Die Auszahlung erfolgt daraufhin spätestens zum Monatsende.