Staatliche Förderung für Hausbau und Immobilienerwerb
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Eigenheimförderung - diese Möglichkeiten gibt es

Mit staatlichen Fördermitteln kann man viel Geld sparen
Mit staatlichen Fördermitteln kann man viel Geld sparen Foto: ©Robert Kneschke - stock.adobe.com

Ob ein Häuschen im Grünen oder eine Eigentumswohnung im Zentrum des Geschehens: Wohneigentum ist nach wie vor gefragt. Vor allem Familien träumen von den eigenen vier Wänden, die ihnen mehr Unabhängigkeit und Freiraum bieten. Wer sich diesen Traum erfüllen möchte, muss allerdings zunächst das nötige Geld aufbringen. Mit einer passenden Baufinanzierung lässt sich auch dann ein Eigenheim erwerben, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zusätzlich bietet der Staat verschiedene Fördermittel für den Hausbau und den Immobilienerwerb an. Hier stellen wir Ihnen die einzelnen Möglichkeiten vor.

KfW-Programme für Hausbau, Hauskauf und Sanierung

Zu den bekanntesten Fördermitteln für den Eigenheimerwerb zählen die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wer eine Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchte, profitiert von zinsgünstigen Darlehen. Wollen Sie eine Bestandsimmobilie energieeffizient sanieren, können Sie einmalige Zuschüsse beantragen.

KfW-Darlehen

Das zinsgünstige KfW-Darlehen für den Hausbau oder Immobilienkauf können alle Privatpersonen beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie das Wohneigentum später selbst nutzen. Unter dieser Bedingung dürfen Sie das KfW-Darlehen auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen verwenden. Ausgenommen ist die Förderung von Umschuldungen und die Nachfinanzierung bereits getätigter Investitionen. Daher empfiehlt es sich, das KfW-Darlehen direkt mit Ihrer Baufinanzierung zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgt über Ihre Hausbank.

Für Hausbau und Hauskauf erhalten Sie eine maximale Darlehenssumme von 100.000 Euro. Für Genossenschaftsanteile können Sie bis zu 50.000 Euro beantragen. Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 25 Jahre. Ein großer Vorteil ist, dass die ersten ein bis drei Jahre dabei tilgungsfrei sind, sie also nur die anfallenden Zinsen zurückzahlen. Das lässt Ihnen in der ersten Zeit nach dem Immobilienbau oder -erwerb mehr finanziellen Spielraum. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie das Darlehen in monatlichen Raten zurück.

KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren

Mit dem Programm “Energieeffizient Bauen” fördert die KfW den Erwerb oder Bau von energiesparenden Wohnimmobilien. Der Energieverbrauch des Eigenheims muss dabei unter den im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Grenzwerten liegen. Pro Wohneinheit erhalten Sie ein Darlehen von maximal 120.000 Euro. Die Laufzeit beträgt zwischen vier und 30 Jahren, bei maximal zehn Jahren Zinsbindung. Die ersten ein bis fünf Jahre sind tilgungsfrei. Zusätzlich erhalten Sie im Programm “Energieeffizient Bauen” einen Tilgungszuschuss, der umso höher ausfällt, je energieeffizienter die Immobilie ist. So lassen sich bis zu 25 Prozent der Darlehenssumme oder 30.000 Euro je Wohneinheit sparen. Bei einer Darlehenssumme von 120.000 Euro bedeutet dies, dass sie für eine sehr energieeffiziente Immobilie nur 90.000 Euro zurückzahlen müssen.

Weitere Zuschüsse bietet die KfW für Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren, altersgerecht umbauen oder den Einbruchschutz verbessern möchten.

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Wohnriester

Wohnriester
Mit Wohnriester zur eigenen Immobilie Foto: ©Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Wohnriester bezeichnet die Möglichkeit, die staatlich geförderte Riester-Rente zur Finanzierung des Eigenheims zu nutzen. Von dieser Möglichkeit profitieren vor allem Familien mit Kindern und Geringverdiener. Zahlen Sie mindestens fünf Euro im Monat (60 Euro im Jahr) in einen Riester-Vertrag ein, gewährt der Staat Zulagen von bis zu 175 Euro im Jahr. Pro Kind erhalten Familien zudem bis zu 185 Euro im Jahr. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro im Jahr.

Für das Wohnriester gibt es verschiedene Modelle. So können Sie Ihre Riester-Rente zum Beispiel in einen Bausparvertrag einzahlen und erhalten dafür die entsprechenden staatlichen Zulagen. Alternativ können Sie die Riester-Rente für die Tilgung eines Baudarlehens verwenden. Die dritte Variante besteht in einer Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und riestergefördertem Bausparvertrag.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie gehören zum Riester-berechtigten Personenkreis.
  • Sie nutzen die Immobilie selbst.
  • Sie verwenden jährlich mindestens 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens für die Tilgung Ihres Baudarlehens.
  • Ein Baudarlehen muss bis zur Auszahlungsphase vollständig getilgt sein.

Wohnungsbauprämie

Bau und Erwerb von Wohnimmobilien fördert der Staat weiterhin durch die Wohnungsbauprämie. Anspruch haben Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Richter und Soldaten, die mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Allerdings sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten: Alleinstehende dürfen maximal 25.600 Euro im Jahr verdienen, Ehepaare 51.200 Euro.

Gefördert werden hauptsächlich Bausparverträge, aber auch beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen und für die Beteiligung an Bau- und Siedlungsunternehmungen zahlt der Staat Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens 50 Euro im Monat in den jeweiligen Vertrag einzahlen. Bausparverträge müssen darüber hinaus sieben Jahre lang laufen.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der jährlich eingezahlten Summe. Für die Förderung gelten Höchstgrenzen. Alleinstehende bekommen maximal 45,06 Euro im Jahr, Ehepartner 90,11 Euro. Die Auszahlung erfolgt, wenn Sie Ihren Bausparvertrag “wohnwirtschaftlich” nutzen, also für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims einsetzen.

Baukindergeld

Für Familien mit Kindern besteht seit September 2018 die Möglichkeit, Baukindergeld zu beantragen. Pro Kind und Jahr erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro, maximal über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg. Die Überweisung erfolgt einmal im Jahr aufs Konto. Der große Vorteil: Das Baukindergeld müssen Sie nicht zurückzahlen.

Beantragen können Sie das Baukindergeld über die KfW. Wer von dieser Förderung profitieren möchte, muss allerdings bis spätestens zum 31. März 2021 einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Bei Neubauten entscheidet der Zeitpunkt, zu dem die Baugenehmigung erteilt wurde.

Anspruch haben alle Familien mit mindestens einem Kind, die noch kein Wohneigentum besitzen. Familien mit einem Kind dürfen darüber hinaus nicht mehr als 90.000 Euro im Jahr verdienen. Für jedes weitere Kind kommt ein Freibetrag von 15.000 Euro im Jahr hinzu. Dabei wird das durchschnittliche Einkommen im zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung berücksichtigt. Das bedeutet, stellen Sie Ihren Antrag im Jahr 2021, dürfen Sie die Einkommensgrenzen im Jahr 2018 und 2019 nicht überschritten haben.

BAFA - Zuschüsse für erneuerbare Energien

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Investitionen in erneuerbare Energien. Interessant sind die Förderprogramme vor allem, wenn Sie bereits eine Immobilie besitzen und Ihre Heizungsanlage modernisieren möchten.

Befindet sich die aktuelle Anlage zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als zwei Jahren in Betrieb, wird der Einbau der folgenden energieeffizienten Alternativen gefördert:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • “Renewable Ready” Gas-Brennwertheizungen

Außerdem wird eine Austauschprämie für Ölheizungen gewährt, jedoch nur, wenn keine Austauschpflicht gemäß Energiesparverordnung (EnEV) besteht.

Für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen sowie Hybridheizungen sind 35 Prozent Zuschuss möglich, für Gas-Hybridanlagen und Sollarkollektoren 30 Prozent. Die energieeffiziente Erweiterung von Gasbrennwertheizungen bezuschusst die BAFA mit 20 Prozent, für den Ersatz von Ölheizungen gibt es eine zusätzliche Prämie in Höhe von 10 Prozent des Fördersatzes. Für Neubauten können Sie bis zu 30 Prozent Zuschuss für Sollarkollektoranlagen erhalten, für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen gewährt das BAFA bis zu 35 Prozent Zuschuss.

Der Antrag ist jeweils vor Vorhabenbeginn zu stellen, das bedeutet, noch bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem entsprechenden Unternehmen unterzeichnen.

Beratungsgespräch zur Baufinanzierung
Beratungsgespräch zur Baufinanzierung Foto: ©deagreez - stock.adobe.com

Eigenheimförderung der Länder und Kommunen

Ähnlich wie die KfW bieten auch die Banken der 16 Bundesländer zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für den Kauf und Bau von Wohneigentum an. Die Höhe der Förderung, die Voraussetzungen und Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die meisten Angebote richten sich an Familien und sind an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Eine Selbstnutzung der Immobilie ist wie bei allen staatlichen Förderprogrammen ebenfalls Voraussetzung.

Fördermittel bekommen Bauherren und private Immobilienkäufer zudem von den Kommunen. Auch diese Programme wenden sich in erster Linie an Familien und umfassen zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse und subventioniertes Bauland. Da das Angebot sehr breit gefächert ist, fragen Sie am besten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach, wie diese den Eigenheimerwerb von Familien unterstützt.

Weitere Förderungen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims

Neben den vorgestellten Darlehen und Programmen gibt es noch einige weitere Fördermöglichkeiten, die vielen Verbrauchern gar nicht bekannt sind. Dazu gehören etwa die folgenden Optionen:

Förderung durch die Kirche: Die Kirchen in Deutschland unterstützen vor allem Familien beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims. Je nach Gemeinde können Sie zum Beispiel zinsgünstige oder sogar zinslose Darlehen beantragen. Einige Kirchengemeinden bieten zudem günstige Grundstücke mit Erbbaurecht an oder gewähren Vergünstigungen auf den Erbbauzins. Ansprechpartner sind das Bistum oder die Landeskirche.

Immobilienkredit vom Arbeitgeber: Benötigen Sie einen Zuschuss zur Baufinanzierung, lohnt es sich, einmal beim Arbeitgeber nachzufragen. Das kommt vor allem für Angestellte in Frage, die bereits einige Jahre bei einem Unternehmen tätig sind und bei denen ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Chef und Mitarbeitern besteht. Arbeitgeberdarlehen sind in der Regel günstiger als Bankkredite und oft fordert der Arbeitgeber auch weniger Sicherheiten als eine Bank. Ein weiterer Vorteil: Beantragen Sie eine Baufinanzierung durch die Bank, können Sie das Arbeitgeberdarlehen häufig als Eigenkapitalersatz einbringen.

Steuerförderung für denkmalgeschützte Immobilien: Entscheiden Sie sich für eine Immobilie, die unter Denkmalschutz steht, und möchten diese modernisieren, erhalten Sie eine Steuerförderung. Die Kosten der Modernisierung können Sie zehn Jahre lang mit 9 Prozent von der Steuer absetzen. Bedingung ist allerdings, dass die Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent des Kaufpreises betragen. Lassen Sie sich vor Beginn der Modernisierungsarbeiten von der Denkmalschutzbehörde bescheinigen, dass die Immobilie tatsächlich unter Denkmalschutz steht.

Zuschüsse für eine energetische Modernisierung: Beim energieeffizienten Umbau Ihres Eigenheims unterstützen Sie die bereits erwähnten Förderprogramme der KfW und des BAFA. Möchten Sie in Ihrem Zuhause auf erneuerbare Energien umsteigen, können Sie ebenfalls Förderung von der KfW beantragen. Zinsgünstige Darlehen gibt es etwa für die Installation von Sonnenkollektoren bis 40 Quadratmeter Fläche, für den Einbau von Biomasse- und Wärmepumpenanlagen sowie Hybridheizungsanlagen.

Förderung für den altersgerechten Umbau: Wollen Sie Ihren Lebensabend in Ihrem Eigenheim verbringen, werden häufig Umbauarbeiten erforderlich. Die KfW fördert den altersgerechten Umbau mit einem zinsgünstigen Kredit von maximal 50.000 Euro. Das Darlehen können Sie unabhängig von Ihrem Alter beantragen. Gefördert werden der Umbau gemäß dem Standard “Altersgerechtes Haus”, Einzelmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit und zum Einbruchschutz sowie die Umwidmung und Erweiterung von Wohnfläche, die ein altersgerechtes Wohnen ermöglicht. Die Förderung erhalten Sie auch beim Kauf von barrierearm modernisiertem Wohneigentum, sofern der Kaufvertrag die entsprechenden Umbaumaßnahmen gesondert ausweist.

Günstiger ins Eigenheim - mit den staatlichen Förderprogrammen

Eigenheimen zu fördern. Insbesondere Familien mit Kindern und Geringverdiener können sich dank der staatlichen Förderprogramme den Traum von den eigenen vier Wänden schneller erfüllen.

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