Mietfreies Wohnen im Alter ist ein wichtiger Baustein zur privaten Altersabsicherung. Wer ein Eigenheim baut oder kauft, der kann mit der Wohn-Riester-Förderung auf die Unterstützung vom Staat setzen.
Wir sind im Gespräch mit Herrn Thadewaldt von der Generali Versicherung.
Wie funktioniert Wohnriester und für welche Zielgruppe lohnt es sich besonders?
Förderberechtigt sind alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht-Förderberechtigte können über den Ehepartner ebenfalls in den Genuss der Riesterzulage kommen.
Um die maximale Zulage zu erhalten, werden 4% des beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens angespart, von dem die eigenen Zulagen und Kinderzulagen abgezogen werden können.
Das Riesterguthaben kann in der Ansparphase jederzeit entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für den Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie verwendet werden.
Wann sollte der Wohnriestervertrag abgeschlossen werden?
Je früher man startet, desto besser. So können langfristig die staatlichen Zuschüsse gesichert werden. Wird der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen, ist sogar ein einmaliger „Berufseinsteiger-Bonus“ von bis zu 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage möglich.
Wie kann Wohnriester genutzt werden, um Hauskredite abzulösen?
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann der Wohnriester gleich zur Kredittilgung eingesetzt werden. Somit ist es möglich, die Immobilie dank staatlicher Zuschüsse (Zulagen und Steuererleichterungen) schneller abzubezahlen.
Wie verhält es sich mit den Riester-Zulagen bei unverheirateten Paaren mit Kindern?
Der beantragende Riester-Sparer muss immer gleichzeitig auch Bezieher des Kindergeldes sein. Wechselt der Kindergeldempfänger innerhalb eines Kalenderjahres, so erhält der Elternteil die Kinderzulage, an den im entsprechenden Jahr das Kindergeld zuerst gezahlt wurde.
Anders als bei verheirateten Paaren kann bei unverheirateten Paaren die nicht berufstätige Mutter nur während der Kindererziehungszeit in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Sie erhält dann die Zulagen für sich und das Kind bzw. die Kinder.
Der Hinterbliebenenschutz der Riester-Rente steht bei unverheirateten Paaren auch nur den Kindern zu. Der unverheiratete Partner hat keinen Anspruch auf Übertragung des Riester-Guthabens.
Ist eine Nutzung der Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung möglich, wenn die Immobilie beiden unverheirateten Partnern gehört?
Bei unverheirateten Paaren werden beide Partner unabhängig voneinander betrachtet. Wird die wesentliche Forderung zum Erhalt der Wohnriester-Förderung, dass diese in eine selbst bewohnte Immobilie fließen muss, erfüllt, steht dieser Verwendung nichts entgegen.
Wie in jedem anderen Falle auch ist hier zu beachten, dass die gemeinsame Immobilie dauerhaft von den Empfängern der Riester-Zulagen bewohnt werden muss. Ansonsten droht die Rückzahlung aller staatlichen Förderungen und Steuervorteile.
Vielen Dank für das Gespräch
In der nächsten Ausgabe möchten wir Ihnen die Risikolebensversicherung zur Absicherung von Immobilienkrediten vorstellen.
[box type=’normal‘]Weitere Themen der Serie „Immobilienfinanzierung leicht gemacht“:
Teil 1 Leben Sie Ihren Wohntraum – wir zeigen Ihnen den Weg!
Teil 2 Immobilienfinanzierung mit Grundbucheintrag
Teil 3 Immobilienfinanzierung ohne Grundbucheintrag
Teil 4 Immobilienerwerb mit Wohnriester
Teil 5 Risikolebensversicherung – Sicherheit für die Familie
Teil 6 Risikolebensversicherung und Immobilien
Teil 7 Welche Versicherungen sollte ein Eigenheimbesitzer abschließen?
Teil 9 Umzug in das neue Haus – was ändert sich bei meinen Versicherungen?
Teil 10 Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Teil 11 Wohngebäudeversicherung
Teil 12 Zinssicherung für die Zukunft
[/box]
Kommentar hinterlassen