Versicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Agenturvorstellung Generali
Agenturvorstellung Generali

Als stolzer Immobilienbesitzer haften Sie für die Gefahren, die von Ihrem Haus oder Grundstück ausgehen. Lesen Sie, wie Sie Ihr Risiko mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht minimieren können. Wir sind im Gespräch mit Herrn Mike Ihden, von der Generali Generalagentur Königs Wusterhausen.

Wann brauche ich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, die Sie nicht selbst bewohnen und beispielsweise vermieten, benötigen Sie eine eigenständige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Bei Erbengemeinschaften ist es wichtig zu bedenken, dass jeder einzelne Erbe als Haus- und Grundbesitzer diesen Schutz benötigt.

Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist die WEG Versicherungsnehmer. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert hier die einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber Schäden, die aus dem gemeinschaftlichen Eigentum entstehen, ab.

Was sind die versicherten Risiken?

Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von Ihrem Grundstück und den dort befindlichen Gebäuden ausgehen. Dabei können die Gefahren von einer Baustelle auf Ihrem Grundstück (Bauherrenhaftpflicht) oder von Ihrem Gebäude und Grundstück (Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) ausgehen. Zu nennen wären hier schadhafte Treppen, schlecht beleuchtete Zugänge oder Glätte bzw. Verschmutzung von Gehwegen.

Auf was muss ich achten?

Wenn Sie Betreiber einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage sind, achten Sie bitte darauf, dass die von diesen Anlagen ausgehenden Gefahren im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit abgedeckt werden.

Welche Bauteile und Baumaterialien sind über welche Versicherung während des Hausbaus versichert?

Um ein Bauvorhaben optimal während der Bauphase abzusichern ist der Abschluss einer Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.

Beinhaltet sind dann unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen  am Gebäude, der Gründung, Photovoltaikanlagen etc. durch vielfältige Anlässe wie z.B. Fahrlässigkeit, höhere Gewalt und Böswilligkeit unbekannter Personen.

Der Diebstahl fest eingebauter versicherter Bestandteile gehört ebenso wie beispielsweise Ungeschicklichkeit und unabwendbare Umstände zu den versicherten Gefahren.

Wie sind Familienmitglieder versichert, die beim Hausbau mithelfen?

Im Rahmen der Privaten Haftpflichtversicherung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das eigene Gebäude beinhaltet. Die Bauherrenhaftpflicht- inkl. Haftpflicht der Bauhelfer, also nicht nur helfende Familienmitglieder, sind mit einer Summe von 150.000 Euro abgedeckt.

Werden höhere Versicherungssummen gewünscht, so können diese über eine separat abzuschließende Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung gewährleistet werden.

Vielen Dank für das Gespräch.

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