Bereits bei diesen beiden Ausbaustufen wird deutlich, dass eine eindeutige Definition nicht immer all zu leicht ist. Viele Bauherren sind der Meinung, schlüsselfertig bedeute bezugsfertig, und dass sie hier einfach nur noch einziehen und wohnen müssen. Die Realität aber sieht anders aus. Viele Anbieter benutzen nur eine Definition, andere unterteilen die beiden Ausbaustufen, nicht selten aber zu unterschiedlichen Bedingungen. Die nachfolgenden Definitionen, Daten und Fakten sollen Ihnen helfen, hier einen ersten groben Überblick zu bekommen.
Bezugsfertiges Haus
Kurz erklärt bedeutet bezugsfertig, dass Sie tatsächlich einziehen können. Aber es bedeutet nicht, dass wirklich alle Arbeiten erledigt sein müssen. Das kann von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich aber ist es so, dass Sie vom Hersteller ein bezugsfertiges Objekt übergeben bekommen, welches auf jeden Fall ab sofort bewohnbar ist.
Etwas mehr ins Detail gesprochen bedeutet das, sowohl der Rohbau als auch der Innenausbau sind abgeschlossen. Des Weiteren bedeutet bezugsfertig in der Regel auch, dass Heizung, Sanitäranlagen und die gesamte Elektrik installiert und vorhanden sind. Was die gestalterischen Arbeiten, die Bodenbeläge und den Kücheneinbau betrifft, so gehören diese Punkte nicht immer zum Fertigungspaket des bezugsfertigen Hauses dazu. So kann es sein, dass Sie zwar ein bezugsfertiges Haus übergeben bekommen, aber z.B. noch die Wände streichen oder die Küche einbauen müssen.
Unter den verschiedenen Ausbaustufen ist das bezugsfertige Haus die Stufe, die den höchsten Fertigstellungsgraf mit sich bringt bzw. bei der Sie am Wenigsten selbst leisten müssen. Dafür aber können Sie hier auch am Wenigsten einsparen.
Schlüsselfertiges Haus
Auch der Begriff schlüsselfertiges Haus ist kein geschützter Begriff und kann daher von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich verwendet werden. Meist aber bedeutet schlüsselfertig, dass Sie ein Haus übergeben bekommen, bei dem der Rohbau und teilweise auch der Innenausbau bereits abgeschlossen sind. Dagegen müssen Arbeiten wie die Installation von Heizung, Strom und Sanitäranlagen, das Verlegen der Fußböden sowie das Streichen der Wände meist dann noch in Eigenleistung erledigt werden. Auch die Küche ist in der Regel noch nicht eingebaut.
Der Anbieter begleitet Sie Step by Step und von Anfang bis Ende, vom Beginn der Hausplanung bis zur tatsächlichen Schlüsselübergabe haben Sie stets einen kompetenten Ansprechpartner zur Seite, der alle anfallenden Arbeiten erledigt bzw. die einzelnen Handwerksfirmen koordiniert.
Nach dem bezugsfertigen Haus ist diese Ausbaustufe die Stufe, bei der Sie ebenfalls nur wenig in Eigenleistung treten müssen und die einen geringen Zeitaufwand Ihrerseits mit sich bringt. Das Einsparpotenzial ist zwar etwas höher als beim bezugsfertigen Haus, im Vergleich zu den anderen Ausbaustufen aber noch immer recht gering.
Die Haftung bei bezugsfertigen und schlüsselfertigen Häusern
Natürlich kann es auch bei einem bezugsfertigen bzw. schlüsselfertigem Haus sein, dass Sie noch Eigenleistungen erbringen können oder müssen. Grundsätzlich aber wird das Haus vom Anbieter und den entsprechenden Firmen errichtet, so dass auch die Haftung beim Anbieter liegt. Etwas anders sieht es bei Planungsfehlern aus, hier kann auch, je nach Fall und Sachverhalt, der Architekt haftend gemacht werden.