In der vierten Phase nach HOAI folgt die Genehmigungsplanung. Ziel dieser Phase ist es, einen genehmigungsfähigen Antrag auf eine Baugenehmigung zu erstellen. Der Architekt muss bei der Erstellung des Bauantragsdossiers die jeweiligen Gesetze und Gemeindeverordnungen beachten und ein Dossier zusammenstellen, das alle von der Gemeinde geforderten Pläne und Informationen enthält, so dass eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
In der Phase der Genehmigungsplanung geht es außerdem darum, Dossiers für eventuelle Zuschussanträge zu erstellen. Der Architekt unterschreibt alle Unterlagen und kümmert sich auch um die fristgerechte Einreichung aller Dossiers bei den entsprechenden Behörden. Als Ausführungsplanung wird die fünfte Leistungsphase bezeichnet. Sie kann beginnen, sobald eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Phase sechs beinhaltet die Vorbereitung der Vergabe. Nun werden basierend auf den Plänen im Maßstab 1:1000 die Ausführungspläne und die Detailzeichnungen in größeren Maßstäben erstellt. Diese Pläne werden den verschiedenen Unternehmen im späteren Verlauf für deren Ausführungsplanung dienen.
Es folgt Phase sieben, in der die Vergabe der Aufträge vorbereitet wird und schließlich erfolgt. Der Architekt erstellt die Lastenhefte und Leistungsverzeichnisse für das konkrete Bauprojekt, die dann an Firmen verschickt werden, um deren Preise einzuholen. Seine Aufgabe ist in dieser Phase nicht nur das simple vergleichen von Preisen und Zahlen, sondern vor allem die qualitative Prüfung der Angebote. Der Architekt berät den Bauherrn dahingehend, aus den einzelnen Angeboten die für das Projekt passenden und besten auszuwählen. Gegebenenfalls sind auch Nachfragen und Nachverhandlungen mit den ausführenden Firmen nötig. Auch die Erstellung einer Kostenübersicht ist die Aufgabe des Architekten, damit der Bauherr stets einen Überblick über Budget und aktuelle Kosten hat.